hakdin.net
1 Recep 1433
22 Mayıs 2012 Salı
4:40
19 Ağustos 2010 Perşembe
Okunma Sayısı: 1059
Arkadaşına Gönder Yazdır Yazı Büyüklüğü
Paylaş

DEUTSCH

DIE GLAUBENSLEHRE DER SUNNA

Imâm-ı Muhammed Gasali, Friede sei mit ihm, schreibt in dem Buch “Das Elixier der Glückseligkeit”: “Es ist unentbehrlich für jeden Moslem, zuerst die Bedeutung des Wortes ‘Lâ ilâhe illallâh, Muhammedun ressûlullah’ (Es gibt keinen Gott außer ALLAH, dem Erhabenen, und Muhammed, Friede sei mit Ihm, ist SEIN Diener und Prophet) zu kennen und daran zu glauben.

Dieses Wort wird als Einheitsbekenntnis bezeichnet. Es ist ausreichend für jeden Muslim, an die Bedeutung dieses Wortes zu glauben ohne zu zweifeln. Es ist nicht notwendig für ihn, Beweise zu bringen. Der heilige Prophet gebot den Arabern nicht es mit Beweisen zu kennen, diese Beweise zu erwähnen oder ihre Zweifel zu suchen und sie zu lösen. Er gebot nur, daran zu glauben und nicht daran zu zweifeln. Aber es ist eine unentbehrliche Pflicht, dass es in einer Stadt einige Religionsgelehrte gibt. Diese Gelehrten haben die Beweise zu wissen, die Zweifel zu entfernen und die Fragen zu beantworten. Sie sind geistige Führer für die Muslime. Einerseits lehren sie das islamische Glaubensbekenntnis und andererseits antworten sie auf die ungerechtfertigten Verdächtigungen und die falschen Beschuldigungen von den Gegnern des Islams.

Der heilige Koran teilte die Bedeutung vom Einheitsbekenntnis mit und der heilige Prophet erklärte das, was mitgeteilt wurde. Alle Gefährten des heiligen Propheten lernten diese Erklärungen und gaben sie, an die nach ihnen kommenden Muslime weiter. Die hochgestellten Gelehrten, die uns die Mitteilungen der Gefährten des heiligen Propheten ohne irgendeine Veränderung durch Niederschreiben in ihren Büchern vermittelten, werden Anhänger der Sunna genannt. Die Anhänger der Sunna heißen Sunniten. Jeder hat die Glaubenslehre der Sunna zu lernen, sich um diesen Glauben zu vereinigen und einander zu lieben. Der Samen des Glücks ist das Glaubensbekenntnis und sich auf dieser Basis zuvereinigen.

Die Bedeutung vom Einheitsbekenntnis wird von den Gelehrten der Sunna wie folgt mitgeteilt: Die Menschen waren nicht im Dasein. Sie wurden später erschaffen. Die Menschen haben einen Schöpfer. ER ist es, der alles geschaffen hat. ER ist der einzige Schöpfer. ER ist einzig in Seiner Art und es gibt keinen zweiten Schöpfer. ER war immer im Dasein. SEIN Dasein hat keinen Anfang. ER ist immer im Dasein und SEIN Dasein hat auch kein Ende. ER kann nicht im Nichtdasein sein. SEIN Dasein ist notwendig. Sein Nichtdasein ist unmöglich. SEIN Dasein ist von sich selbst. ER braucht keine Mittel. Jedes Geschöpf benötigt Ihn. ER ist es, der alle Wesen erschuf und erschafft und sie im Dasein erhält. ER ist kein Stoff und kein Gegenstand. ER ist in keinem bestimmten Ort oder Stoff. ER hat keine Gestalt und ER kann nicht gemessen werden. Es kann nicht gefragt werden, wie ER sei. ER ist nicht das was wir uns vorstellen, während man von Ihm spricht. Er ist ohnegleichen. Alle sind Seine Geschöpfe, aber ER ist nicht wie Seine Geschöpfe. ER ist der Schöpfer aller Gedanken und Abbildungen. ER ist nicht oben, unten oder an der Seite. ER hat keinen Ort. All die Schöpfung ist unter dem Thron des Erhabenen. Der Thron des Erhabenen aber ist unter seiner Allmacht und Kraft. Er umfasst den Thron. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Thorn Ihn trägt. Der Thron des Erhabenen existiert Dank seiner Güte und Allmacht. ER ist jetzt derselbe wie ER in Ewigkeit war. ER wird derselbe in kommender Ewigkeit sein, wie ER war, bevor er den Thron schuf. Bei Ihm wird nichts verändert. ALLAH, der Erhabene, hat acht ständige und sechs persönliche Eigenschaften. Die persönlichen Eigenschaften sind: unendliche Existenz, Ewigkeit ohne Anfang, Ewigkeit ohne Ende, Einigkeit, Unähnlichkeit und Selbständigkeit. Die ständigen Eigenschaften sind: Unsterblichkeit, Allmacht, Hören, Sehen, Allwissenheit, Sprechen, Schöpfung und Wille. Es gibt auch niemals eine Veränderung seiner Eigenschaften. Veränderung bedeutet Mangel. Er ist frei von allen Mängeln und Fehlern. ALLAH, der Erhabene, wird im Jenseits von den Gläubigen gesehen werden. ER ist unabhängig von Zeit und Raum. Man wird IHN auf unerklärlicher, unbegreiflicher Weise sehen.

ALLAH, der Erhabene, sandte Propheten, Friede sei mit ihnen allen, zu den Menschen. Durch die Propheten zeigte ER ihnen, was Glück und was Unglück bringen wird. Der höchste und letzte Prophet ist Muhammed, Friede sei mit ihm. Er ist für alle Frommen, Rebellen und für alle Nationen gesandt. Er ist der Prophet aller Menschen, Engel und Geister. Alle Menschen in der Welt haben ihm zu folgen und sich ihm anzugleichen.”

Die Schrift von Imam-ı Gasâli endet hier, Friede sei mit ihm.

Sejjid Abdulhakîm-i Arwâsî, Friede sei mit ihm, sagte: “Der heilige Prophet hatte drei verschiedene Aufgaben: Die erste war, die Gebote und Verbote des heiligen Korans mitzuteilen und bekanntzumachen.Das sind die Glaubenslehre und die Vorschriften der Rechtswissenschaft. Die Vorschriften der Rechtswissenschaft bestimmt die Handlungen, die geboten bzw. verboten sind. Seine zweite Aufgabe bestand darin die moralischen Regeln des heiligen Korans, nähmlich die innerlichen Erkenntnisse in die hochstehenden Herzen einzugeben. Die zweite Aufgabe sollte nicht mit seiner ersten Aufgabe verwechselt werden. Die Verirrten glauben nicht an diese Aufgabe des Propheten. Hingegen sagte Ebu Hurejre, Friede sei mit ihm: “Ich erwarb Wissen, zwei verschiedener Art von dem heiligen Propheten. Eine von diesen machte ich euch klar. Wenn ich das Zweite aufdecke, dann tötet ihr mich.” Seine dritte Aufgabe war es, die Muslime, die der Vorschriften der Rechtswissenschaft auf friedliche Weise nicht folgen oder sie durch Ratschläge nicht erfüllen wollten, zu zwingen, damit sie den Vorschriften gehorchen.

Nach dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, führten Seine Kalifen, Friede sei mit ihnen allen, diese drei Aufgaben erfolgreich weiter. In der Zeit von St. Hassan, vermehrten sich Zwietracht und religiöse Abweichung. Der Islam verbreitete sich auf drei Kontinente. Das Glaubenslicht des heiligen Propheten entfernte sich langsam von der Welt. Die Zahl Seiner Gefährten wurde immer weniger. Es war niemandem mehr möglich, diese drei Aufgaben gleichzeitig durchzuführen. Diese drei Aufgaben wurden durch drei Gruppen der Menschen unternommen. Mit der Aufgabe, der Mitteilung des islamischen Glaubens und der Urteile wurden die Religionsgelehrten betraut. Unter diesen Religionsgelehrten werden manche Glaubensgelehrte genannt, die den islamischen Glauben lehren. Die Gelehrten, die islamische Gesetzgebung bekanntmachen, heißen Rechtsgelehrte. Mit der zweiten Aufgabe d.h. die Muslime zu lehren, die bereit sind, den geistlichen Grund des heiligen Koran zu lernen, wurde zwölf Imâms von den Familienangehören des heiligen Propheten und die Gelehrten der innerlichen Erkenntnisse betraut. Dschunejd-i Bagdadî und Sırrî (Sarî) as-Seqatî, Friede sei mit ihnen allen, gehören zu ihnen. Dschunejd-ı Bagdadî wurde im Jahre 207(821) geboren und ist 298 (910) in Bagdâd gestorben. Sırrî as Seqati starb im Jahre 251(867) ebenfalls in Bagdad.

[Die Gelehrten der Sunna haben die zweite Aufgabe des heiligen Propheten von den zwölf Imam, Religionsführern, gelernt und die Wissenschaft des Sufismus gegründet. Diejenigen, die nicht an die Wundertaten bzw. an den Sufismus d.h. innerliche Erkenntnisse glauben, dürfen nichts mit den zwölf Imams zu tun haben. Wenn diese auf dem Weg der Familienangehörigen des heiligen Propheten gewesen wären, könnten Gelehrte des Sufismus bzw. Heilige unter ihnen herangebildet werden. Außerdem glauben sie nicht, dass solche Gelehrte und Heilige existieren. So versteht man, dass die zwölf Imam die Religionsführer der Anhänger der Sunna sind. Die Anhänger der Sunna sind auf dem Weg der zwölf Imam und lieben die Familienangehörigen des heiligen Propheten. Um islamischer Gelehrter zu sein, muss man diese zwei Aufgaben des heiligen Propheten gut wissen, nämlich die dazugehörige Wissenschaften beherrschen. Ein solcher Gelehrter ist Abdülganî Nablüsî. Er schreibt auf 233. und 649. Seiten seines Buches Hadîkat-ün-nediyye (Der Tau des Gartens), dass diejenigen unwissend und unglücklich sind, die nicht daran glauben, indem er die betreffenden heiligen Hadithe, die auf den heiligen Koran hinweist, erwähnt.]

Mit der dritte Aufgabe, der Durchführung der religiösen Vorschriften mit den Mitteln der Gewalt und Amtsautorität wurde die Sultane und Regierungen betraut. Die Sektion der ersten Aufgabe ist die Rechtsschule, Lehren oder Schulen und die der zweiten ist als Orden bekannt, Rechtswissenschaft ist die dritte Aufgabe. Rechtsschulen, die den islamischen Glauben mitteilen, werden auch Rechtsschule im Glauben genannt. Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, teilte mit das dreiundsiebzig Glaubenslehren auftauchen würden und nur eine davon richtig ist und alle anderen falsch sind. So ist es auch geschehen. Die einzige Gruppe, der prophezeit wurde, dass sie auf dem richtigen Weg gehen würde, heißt Anhänger der Sunna. Die übrigen, für falsch erklärten 72 Gruppen wurden als Irrlehren bezeichnet. Keine von ihnen ist Ungläubig. Alle sind Muslime. Aber wenn eine Person, die behauptet in einer der 72 Gruppe zu sein, an eine von den Kentnissen, welche im heiligen Koran und in den Hadithen klar mitgeteilt wurden und unter den Muslimen weit verbreitet ist, nicht glaubt, wird sie ungläubig. Es gibt heute viele Leute die, obwohl sie islamische Namen tragen, sich von der Glaubenslehre der Sunna trennten und ungläubig wurden.” Die Schrift von St. Abdülhakîm Effendi geht hier zu Ende. Er wurde 1281 in Baschka’la geboren und starb 1362 (1943 n.Chr.) in Ankara.

Muslime müssen von Geburt an bis zum Tode lernen. Das Wissen, das Muslime zu lernen haben, heißt islamische Wissenschaften, die aus zwei Teilen bestehen: 1. Überlieferte Wissenschaften, 2. Rationale Wissenschaften.

1) Überlieferte Wissenschaften: Sie werden auch Religionswissenschaften genannt und kommen von dem heiligen Propheten zu uns. Dieses Wissen kann durch Lesen der Bücher der Gelehrten der Sunna erworben werden. Die islamischen Gelehrten entnahmen dieses Wissen den vier Hauptquellen der Religion. Sie heißen Edille-i Scher’iyye. Diese sind: der heilige Koran, die heiligen Hadithe, die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten bzw. der vier Rechtsschulen und die Urteile der Rechtsgelehrten.

Die Religionswissenschaften bestehen aus acht Hauptwissenschaften:

I) Wissenschaft für Koranauslegung: Spezialisten für diese Wissenschaft werden Mufessir genannt, d.h. der Religionsgelehrte, der das Wort ALLAHs, des Erhabenen verstehen kann.

II) Methodik der Hadithwissenschaft: Dieser Zweig der Wissenschaft klassifiziert die Hadîthen nach ihrer Gattung. Die Arten der Hadithen stehen im Buch Seadet-i Ebediyye (Der Weg zum ewigen Glück) im zweiten Abschnitt, unter dem sechsten Paragraph ausführlich.

III) Hadithwissenschaft: Dieser Zweig untersucht bis in die kleinste Einzelheit, die heiligen Erklärungen (Hadithe) des heiligen Propheten, Seine Handlungen und Seine Sitten.

IV) Methodik der Glaubenswissenschaft: Diese Wissenschaft lehrt uns die Methode, wie die Glaubenskenntnisse aus den heiligen Hadithen und dem heiligen Koran abgeleitet werden.

V) Glaubenswissenschaft: Diese Wissenschaft erklärt das Einheitsbekenntnis und das Glaubensbekenntnis und ferner die sechs Grundlagen des Glaubes, die davon abhängig sind. Diese sind Lehren, an die man von ganzem Herzen glauben und auswendig lernen soll. Die Glaubensgelehrten waren gewohnt, die Methodik der Glaubenswissenschaft und die Glaubenswissenschaft zusammen zu schreiben. Diese zwei Teile halten die Laien deshalb für einen Teil.

VI) Methodik der Rechtswissenschaft: Dieser Zweig erklärt, wie die Prinzipien der Rechtswissenschaft aus dem heiligen Koran und den Hadithen abgeleitet werden.

VII) Rechtswissenschaft: Diese Wissenschaft erklärt Verpflichtungen d.h., wie die, die geistig gesund sind und das Pubertätjahr erreicht haben, in Dingen die den Körper angehen, zu handeln haben. Es sind die für den Körper notwendige Kentnisse. Die Verpflichtungen bestehen aus acht Teilen. Es sind: Unentbehrliches, was von ALLAH im heiligen Koran deutlich befohlen wurde. Nötiges, ist fast ebenso Verpflichtung wie Unentbehrliches und sollte nicht unterlassen werden. Vom Propheten wurde es niemals unterlassen. Erforderliches, eine Handlung oder ein Gebet, die der Prophet gern tat. Empfohlenes das was nicht vorgeschieben ist, aber reichlich belohnt wird. Zulässiges ist das, was weder verboten noch erlaubt ist. Verbotenes ist das, was ausdrücklich untersagt wurde. Unerwünscht ist unrichtige Handlung, die der Prophet ausdrücklich nicht gewünscht hat, und wovon er sich fernhielt und die Belohnung eines Gebet zunichte macht. Und Verderbnis ist das, was die Durchführung der religiösen Gebote und Tätigkeiten ungültig macht. All diese können kurz zusammengefasst werden in Handlungen, die geboten, verboten oder erlaubt sind.

VIII) Sufismus: Diese Wissenschaft wird auch islamische Mystik bzw. innerliche Erkenntnisse genannt. Es zeigt Dinge, die geboten und verboten sind, im Zusammenhang mit der Ethik. Es veranlasst, dass man einen Gewissensglauben erreicht und dass man die Dinge, die Rechtswissenschaft angehen, leicht und gerne ausführt. Ferner hilft es das Gotteserkenntnis zu erlangen.

Ob Mann oder Frau, für jeden Muslim ist es unentbehrilch von diesen acht Wissenschaften die Glaubenswissenschaft, die Rechtswissenschaft und den Sufismus soweit zu lernen, soweit es nötig ist. Das wird auch auf Seite 323 des Buches Hadîka (Der Garten) und im Vorwort des Buches von Ibni Abidin erwähnt.

2) Rationale Wissenschaften: Sie bestehen aus zwei Fächern: Naturwissenschaften und die Literaturwissenschaften. Es ist nicht für alle Muslime unentbehrlich diese Wissenschaften zu erlernen. Jedoch ist es unentbehrlich für alle Muslims von der Religionswissenschaften die Nötigen zu lernen. Es ist unentbehrlich für bestimmte Moslems sich auf diesem Gebiet zu spezialisieren. Wenn es in einer Stadt keinen solchen Fachmann gibt, der sich in diesen Wissen spezialisierte, werden die Bewohner und die Regierenden dafür verantwortlich und sündig, was durch dem Fehlen eines solchen Gelehrten entsteht.

Die Religions wissenschaft verändert sich nicht im Laufe der Zeit. Es ist eine Sünde und darf nicht entschuldigt werden, wenn man über Glaubenswissenschaft etwas von sich ausspricht und sich dabei irrt. In den Angelegenheiten über Rechtswissenschaft kann von Veränderung und Erleichterungen Gebrauch gemacht werden, soweit die Bedingungen der islamischen Gesetzgebung erfüllt sind. Es ist nicht erlaubt, die religiösen Angelenheiten nach der eigenen Meinung und dem eigenen Gesichtspunkt zu verändern oder die Religion zu reformieren. Solche Dinge verursachen den Austritt aus der Religion. In rationalen Wissenschaften ist es möglich Veränderungen vorzunehmen um Fortschritte zu erzielen. Hier ist es unentbehrlich, diese auch von Nicht-Muslimen zu lernen.

Wir fahren fort mit dem Buch Medschmû’at Sühdiyye (Gesamtheit der Frömmigkeit). Der Verfasser dieses Buches Sejjid Ahmed Sühdü Pascha, der ehemalige Kulturminister schreibt zu Beginn:

“Das Wort ‘Fıkch’ (Rechtswissenschaft) bedeutet im arabischen ‘Wissen, Verstehen’, wenn es in der Form ‘faqiha yafqahu’, also im 4. Fall gebraucht wird. Wenn es aber im 5. Fall steht, bedeutet es ‘Wissen, Verstehen der Religionsgesetze’. Der Rechtsgelehrte wird Fakich (Rechtswissenschaftler) genannt. Die Rechtswissenschaft erklärt, was die Menschen tun und was sie vermeiden sollen. Die Rechtswissenschaft beruht auf dem heiligen Koran, den heiligen Hadithen, der Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten, der Gelehrten der Sunna und Urteile der Rechtsgelehrten. Die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten und der Religionsgelehrten, die deren Nachfolger sind, wird Idschma-i Ümmet genannt. Die Gesetze des Islams, die aus dem heiligen Koran, aus Hadithen oder von der Übereinstimmung der Gemeinschaft abgeleitet werden, werden als Urteile des Rechtsgelehrten bezeichnet. Ob eine Handlung erlaubt oder verboten ist, wird nach dem heiligem Koran und den Hadithen entschieden. Wenn sie nicht im heiligen Koran und in den Hadithen gefunden werden kann, wird sie mit einer ähnlichen Handlung aus dem heiligen Koran und den Hadithen verglichen. Man nennt es Vergleichung. Um einen Vergleich machen zu können, muss die erste Handlung auch die in der zweiten Handlung vorhandenen Eigenschaft haben. Und nur von den Gelehrten, die den Rang des Urteils erworben haben, kann dieser Vergleich gemacht werden.

Die islamische Rechtswissenschaft ist sehr umfangreich und hat vier bedeutende Hauptteile:

1– Anbetung: Es besteht aus dem täglichen rituellen Gebet, Fasten, Almosensteuern, Pilgerfahrt, Glaubenskampf um allen Menschen die Religion bekannt zu machen. Jedes hat viele Unterteilungen. Daraus folgt, dass es eine Anbetung ist, sich für den Glaubenskampf vorzubereiten. Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, teilte mit, dass der Glaubenskampf mit den Ungläubigen aus zwei Arten besteht, nämlich mit Handlungen und mit Worten. Sich für den Glaubenskampf durch Handlungen vorzubereiten und zu lernen, von neuen Mitteln Gebrauch zu machen und zu produzieren ist ebenfalls unentbehrlich. Der Staat führt Glaubenskampf. Für die Moslems ist es unentbehrlich, innerhalb der staatlichen Gesetze am Glaubenskampf teilzunehmen. In unserer Zeit ist die zweite Aufgabe wichtiger, den Einfluss von Filmen, Radiosendungen und aller Propaganda die gegen den Islam gerichtet sind, abzuwehren. Es ist Glaubenskampf, sich gegen solche Angriffe zu verteidigen.

2– Zivilrecht: Es hat viele Unterabteilungen, wie Heirat, Scheidung, Kosten für den Lebensunterhalt und vieles ähnliche. [Unser Buch Se’âdet-i Ebediyye (englische Übersetzung: Endless Bliss) enthält weitere ausführliche Erklärungen].

3– Handelsrecht: Es hat ebenfalls viele Teile, wie Kauf und Verkauf, Mieten und Vermieten, Handelsgesellschaften, Zinsen, Erbschaft und vieles ähnliche,

4– Strafrecht): Es erklärt die Bestrafungen, die aus Wiedervergeltung, Diebstahl, Ehebruch, Fälschung und Abtrünningkeit entstehen.

Es ist unentbehrlich für jeden Moslem bzw. Moslime, ausreichende Kenntnisse über unentbehrliche Anbetungen und für bestimmte Moslems, das Zivil- und Handelsrecht zu lernen. Nach der Wissenschaft der Koranauslegung, der Hadithwissenschaft und der Glaubenswissenschaft ist das ehrenvollste Wissen die Rechtswissenschaft. Die folgenden heiligen Hadithen zeigen ausreichend, wie ehrenvoll die islamische Rechtswissenschaft und Rechtsgelehrten sind:

“Will ALLAH, der Erhabene, jemandem gefällig sein, macht ER einen Rechtsgelehrten aus ihm.”

“Wenn jemand Rechtsgelehrter wird, schickt ALLAH, der Erhabene, sein Lebensunterhalt und alles, woran er sich sehnt von ungeahnten Stellen.”

“Der meist geschätzte Mensch bei ALLAH, dem Erhabenen ist der Rechtsgelehrter in der Religion.”

“Gegen den Satan ist ein Rechtsgelehrter stärker als tausend Anbeter.”

“Alles hat eine Säule zum Stützen. Der Grundpfeiler der Religions ist die Rechtswissenschaft.”

“Die beste Art der Anbetung ist das Erlernen und Lehren der Kenntnisse der Rechtswissenschaft.”

Aus diesen heiligen Hadithen geht die Überlegenheit von Imam-ı -a’sam Ebu Hanife, Friede sei mit ihm, hervor.

Die Vorschriften des Islams in der Rechtsschule Hanefî stammen von dem Weg, der mit ’Abdullâh ibn Mes’ûd, Friede sei mit ihm, einem der heiligen Gefährten anfängt. Nämlich Imam-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, der Gründer der Hanefî Schule, lernte die Rechtswissenschaft von ’Alkama, und ’Alkama von Abdullâh bin Mes’ûd, der sie von dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, gelernt hatte.

“Ebû Yûsuf Imâm-ı Muhammed Schebânî, Zufar bin Hudheil und Hassan bin Diyâd, Friede sei mit ihnen, gehören alle zu den Schülern von Imam-ı a’sam. Imâm-ı Muhammed, einer seiner Schüler, schrieb annähernd tausend Bücher über die islamische Wissenschaften. Er wurde im Jahr 135 n.Hed. (752) geboren und starb im Jahre 189 n.Hed. (804) in der Stadt Rajj. Er heiratete die Mutter von Imâm-ı Schâfi’î, einem von seinen Schüler. Als er starb, erbte Imâm-ı Schâfi’î, Friede sei mit ihm, seine Bücher. Durch diese Bücher vergrößerte Imâm-ı Schâfi’î sein Wissen. Darum plegte er zu sagen, ‘Ich schwöre, dass ich meine Rechtswissenschaft durch Lesen der Bücher vom Imâm-ı Muhammed erweiterte. Wer sich in der Rechtswissenschaft vertiefen will, soll mit dem Schüler von Ebu Hanîfe zusammen sein.’ Einmal sagte er, ’Alle Muslime sind wie die Familie und Kinder von Imam-ı a’sam. Dies bedeutet, so wie der Mann für den den Lebensunterhalt seiner Frau und seiner Kinder sorgt, so übernahm Imam-ı a’sam die schwerste Aufgabe, nähmlich das Herausfinden der Religionswissenschaften, die die Menschen in jeder Zeit in ihren Angelegenheiten brauchten. So befreite er sie von dieser schwersten Aufgabe.

“Während Imam-ı a’sam Ebu Hanife, Friede sei mit ihm, die Kenntnisse der Rechtswissenschaft sammelte, sie aufteilte und Prinzipien und Methoden aufstellte, sammelte er gleichzeitig das, was der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, und Seine Gefährten, über dem Glauben und der Religion mitgeteilt haben. Er teilte es hunderten seiner Schüler mit. Manche seiner Schüler wurden Spezialist in der Glaubenswissenschaft. Einer von ihnen, Ebu Bekr Dschurdschânî, einer der Schüler von Imâm-ı Muhammed Schejbânî, wurde berühmt. Und sein Schüler Ebu Nasr ul-’ıyâd bildete Ebu Mansûr Mâturîdî in der Glaubenswissenschaft aus. Ebu Mansûr schrieb in seinen Büchern die von Imam-ı a’sam herkommende Glaubenswissenschaft nieder. Er kämpfte gegen diejenigen, die vom rechten Weg abgewichen waren. Er verstärkte und verbreitete die Glaubenslehre der Sunna. Er starb im Jahre 333 n.Hed. (944) in Samarkand. Die Glaubenslehre der Sunna besteht aus zwei Glaubensrichtungen. Diese großen Gelehrten, St. Ebû Mansur-i Mâtürîdi und St. Ebülhassen Esch’â’ri haben die zwei Glaubensrichtungen bekannt gemacht.

Die Rechtsgelehrten, die in sieben verschiedene Stufen des Wissens geordnet werden, werden im Buch Wakf un-niyyât (Vermächtnis der Absichten) von Pascha Sâde Ahmed bin Sulejman Effendi, Friede sei mit ihm, auf folgender Weise erklärt:

1) Die absoluten Religionsgelehrten, die in der Religion die Methoden und Prinzipien aufstellten, um Urteile von den vier Quellen der Religion abzuleiten. Sie geben nach diesen Methoden Grundurteile ab. Die Inhaber der vier Rechtsschulen zählen zu diesen Gelehrten.

2) Die Religionsgelehrten für eine bestimmte Rechtsschule, die weiteren Urteile aus den vier Quellen der Religion ableiten. Sie haben innerhalb der vorgegebenen Prinzipien der Rechtsschulengründer zu bleiben. Diese sind Imâm-ı Yûsuf, Imam-ı Muhammed, und andere, Friede sei mit ihnen.

3) Die Schriftgelehrten fürs Urteilsfällen, die die Urteile der Tatsachen, die von den Rechtsschulengründern nicht mitgeteilt wurden, abgeben. Bei ihrem Urteil haben sie den Methoden und Prinzipien der Rechtsschule zu folgen und dem Rechtsschulengründer nicht zu widersprechen. Diese sind Tahâwî (138-321 in Ägypten), Hassâf Ahmed bin ’Omar (gest. 261 in Bagdâd), ’Abdullah bin Hüssejn Karchî (340), Schams ul-e’imme Halwânî (456 in Buchârâ), Schams ul-e’imma Sarahsî (483). Fahr ul-Islâm ’Ali bin Muhammed Pezdewî (400-482 in Samarkand), Kâdi-khan Hassan bin Mensur Ferghani (592) usw., Friede sei mit ihnen allen.

4) Die Schriftgelehrten für Urteilserklärung, die nicht imstande sind, Urteil zu fällen. Sie sind die Gelehrten, die von den Religionsgelehrten abgegebenen Urteile, erklâren. Ebi Bekr Râzî’ Ali bin Ahmed (gest. 593 n.Hed. in Damaskus), der für das Buch Kudûrî eine Erläuterung schrieb, ist ein solcher Gelehrter, Friede sei mit ihnen.

5) Die Schriftgelehrten für Überlieferungsunterscheidung, die eine, von den Religionsgelehrten mitgeteilten Überlieferungen vorziehen dürfen. Sie sind Ebu l’Hassan Qudûrî (362-428) n.Hed. in Bagdad) und Burhân eddîn ’Alî Marghinânî Friede sei mit ihnen, der Autor des Buches Hidaye (Rechtleitung), der im Jahre 593 beim Massaker der Soldaten von Dschingîz in Buchârâ den Martyrertod fand.

6) Die Schriftgelehrten für Anordnung der Überlieferungen, die verschiedene Überlieferungen einer Angelegenheit nach dem Grad ihrer Richtigkeit klassifizierten und mitteilten. In ihren Büchern gibt nur es anerkannte Überlieferungen. Zu ihnen gehören Ebu’ l-Berekât ’Abdullâh bin Ahmed Nesefî (gest. 710 n.Hed.), der Autor von Kunüz üd-dekâ’ik (Schatz der Feinheiten), ’Abdullâh bin Mahmud Mûsuli (gest. 683), der Autor von Muchtâr Burhan usch-Scherî’a Mahmud bin Sadr usch-Scharî’a Ubejd ullah (gest. 673), der Autor von Wikaye (Schutz) und Ibn As-Sa’âti Ahmed bin ’Alî Baghdâdî (gest. 694), der Autor von Meschmâ’ ul-bahrejn (Vereinigung von zwei Meeren).

7) Die Schriftgelehrten für Überlieferungserklärung, die unfähig sind, schwache Überlieferungen von unverkennbaren zu unterscheiden. (Sie besitzen die Fähigkeit das, was sie lesen, gut zu verstehen und es anderen zu erklären. Sie wurden auch als Rechtsgelehrte bezeichnet.)

DEUTSCH

BEMERKUNG

DEUTSCH

DER GLAUBE

DEUTSCH

DIE GEBETE

DEUTSCH

DIE GEDULD

DEUTSCH

GLOSSAR
Kullanıcı Adı:
Şifre:

GÜNÜN MENKIBESİ

Behâeddîn Zekeriyyâ etrâfına nur saçıyordu.

GÜNÜN HADİSİ

GÜNÜN MEKTUBU

Bu mektûb, molla Bedî’uddîne yazılmışdır. Zikr-i zât ve zikr-i nefy-ü isbât bildirilmekdedir:

YABANCI DİLLER

ENGLISH

Yabancı Dil

İngilizce Dini Bilgiler

العربية

Yabancı Dil

Arapça Dini Bilgiler

DEUTSCH

Yabancı Dil

Almanca Dini Bilgiler

FRANÇAIS

Yabancı Dil

Fransızca Dini Bilgiler

ESPAÑOL

Yabancı Dil

İspanyolca Dini Bilgiler

РУССКИЙ

Yabancı Dil

Rusça Dini Bilgiler

PERSIAN

Yabancı Dil

Farsça Dini Bilgiler

UZBEK

Yabancı Dil

Özbekçe Dini Bilgiler

TURKOMAN

Yabancı Dil

Türkmence Dini Bilgiler

HINDUSTANI

Yabancı Dil

Urduca Dini Bilgiler

SHQIPE

Yabancı Dil

Arnavutça Dini Bilgiler

BOSANSKI

Yabancı Dil

Boşnakça Dini Bilgiler

AZERBAIJANASE

Yabancı Dil

Azerice Dini Bilgiler

БЪЛГАРСКИ

Yabancı Dil

Bulgarca Dini Bilgiler

Site Haritası