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DEUTSCH

WAHHABISMUS UND ERWIDERUNG DER ANHÄNGER DER SUNNA

Wahhabiten sind auch eine von den Gruppen, die dem Weg der Sunna abwichen, obwohl sie Moslem sind. Sie werden auch Nedschdî genannt. Das Buch von Dewdsched Pascha besteht aus zwölf Bänden und heißt Tarih-i Osmanî (Osmanische Geschichte). Das Geschichtsbuch von Ejjüb Sabri Pascha besteht aus fünf Bänden und heißt Mirat-ül Haremejn (Spiegel der zwei heiligen Städte). Dieses Buch ist türkisch und in der Bibliothek Sülejmanijje aufbewahrt.

Der Wahhabismus wurde von Muhammed bin ’Abd ul-Wehhâb gegründet. Er ist in Hureimile in Nedschd im Jahre 1111 n.Hed. (1699) geboren und starb im Jahre 1206 n.Hed. (1792). In früheren Zeiten reiste er oft nach Basra, Bagdad, Iran, Indien und Damaskus, um Handel zu treiben. In Basra fiel er in die Falle des Britischen Spions Hempher und diente ihm zur Zerstörung des Islams. Die falschen Schriften Hemphers, veröffentlichte er unter dem Titel Wahhabismus. In dem Buch Geständnisse von Hempher, einem britischen Spions, das von unserem Verlag veröffentlicht wurde, wird eingehend von der Gründung des Wahhabismus berichtet. Bei diesen Gelegenheiten las er die fehlerhaften Bücher von Ahmed Ibn Tejmiyye aus Harrân [661-728 gest. (1263-1328) in Damaskus], die nicht mit der Glaubenslehre der Sunna übereinstimmten. Er wurde als Scheich-i Nedschdî bekannt. Um seinen Ruf zu vergrößern, nahm er Unterricht bei den hanbelitischen Gelehrten in Medina und Damaskus. Nachdem er nach Nedschd zurückgekehrt war, verfaßten er und Hempher viele Bücher. Eines von ihnen heißt Kitâb ut-tewhîd (Das Buch des Einheitsbekenntnis). Als Erwiderung gegen Kitâb-ut-tewhîd verfassten die Gelehrten aus der heiligen Stadt Mekka 1221 ein Buch namens Sejf-ül-Dschebbâr (Der Schwert des Allmächtigen). Es wurde nachher in Pakistan und 1395 (1975 n.Chr.) in Istanbul gedruckt. Das Buch enthält unwiderlegbare Beweise gegen den Wahhabismus. Das Buch Kitâb-ut-tewhîd wurde von dem Enkel des Verfassers namens Abd ur-Rahmân erläutert und von einem Wahhabiten namens Muhammed Hamid erweitert und in Ägypten unter dem Titel Fet’h ul-medschid publiziert wurde. Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb täuschte die Bauern und Bewohner von Der’iyye und ihren Führer Muhammed bin Sa’ûd durch seine Meinungen. Als die Zahl, der von ihm als Wahhabiten bzw. Nedschdî bezeichneten Menschen sich vergrößerte, ließ er sich als Richter und Muhammed bin Sa’ûd als Herrscher proklamieren. Er verordnete, dass seine Familie nach ihrem Tode dieselben Ämter ausführen dürfen.
 
Muhammeds Vater, ’Abd-ul Wehhab war ein guter Moslem. Er und die Gelehrten in Medina ahnten aus den Worten von Muhammed, daß er einen Irrweg gehen würde und sie rieten allen nicht mit ihm zu sprechen. Jedoch proklamierte er im Jahre 1150 n.Hed. (1737) den Wahhabismus. Um die Unwissenden zu verwirren und sie vom rechten Weg abzubringen, verachtet er die Urteile der islamischen Gelehrten. Er ging soweit zu behaupten, die Anhänger der Sunna seien ungläubig. Ferner erklärte er, die Moslems, die die Gräber der Propheten oder Heiligen besuchten und sie wie “O ALLAHs Prophet!” oder “O ’Abd el-Kâdir!” ansprachen für Götzendiener.
 
Nach der Auffassung der Wahhabiten wird der ungläubig, der sagt, dass irgend jemand außer ALLAH, der Erhabene irgend etwas machen würde. Zum Beispiel, wenn jemand sagt, die Medikamente hätten seine Schmerzen geheilt oder ALLAH, der Erhabene habe sein Gebet am Grab dieses Propheten oder jenes Heiligen angenommen, wird er Polytheist. Sie verweisen auf die Sure Fatiha “Iyyâke nesta’în” (Zu DIR allein flehen wir um Beistand) und die heiligen Verse, die auf Gottvertrauen hinweisen, als Beweismaterial für ihre Behauptungen. Die wahren Sinne solcher heiligen Verse und die der Einheitsbekenntnis stehen in dem Buch Seadeti Ebediyye (Der Weg zum ewigen Glück) ausführlich geschieben. Es sollte dort nachgelesen werden.
 
St. Hakîm Ummet Muhammed Hassan Dschan Sirhindî Müdscheddidî, einer von den Enkeln von Imâm-ı Rabbânî, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch El-Usûl-ül-erbe’a fi-terdîd-il-wehhâbiyye (Ablehnung von Wahhabiten von vier Rechtsschulen) wie folgt: “Die Wahhabiten und die Anhänger der Irrlehren können nicht verstehen, was übertragene Bedeutung und Metapher bedeuten. Wenn man sagt, dass jemand etwas gemacht hat und jedoch dieses Wort bildlich verwendete, betrachten die Wahhabiten dieses Wort als Unglaube und Götzendienst. Jedoch erklärt ALLAH, der Allmächtige, in vielen Stellen des Heiligen Korans, dass in Wirklichkeit Er alles macht, und daß auch der Mensch in übertragenem Sinne etwas zu machen fähig ist. Er sagt im 57. Vers der Sure En’âm (Das Vieh) und in der Sûre Yûsuf (Josef): “Das Urteil ist allein ALLAHs.” das heißt, daß Er allein der Richter ist. Doch im 64. Vers der Sure Nisâ’ sagt Er sinngemäß, “Nicht eher werden sie glauben, bis sie dich zum Richter über ihre Streitsachen einsetzen.” Der erste heilige Vers teilt mit, dass der wahre Richter ALLAH, der Erhabene ist, und der zweite, dass der Mensch auch figürlich als Richter genannt werden kann.
 
Jeder Muslim nimmt wahr, dass nur ALLAH, der Erhabene, auferweckt und tötet. Denn ALLAH, der Erhabene, sagte sinngemäß im 56. Vers der Sure Yunus (Jonas): “Nur Er macht lebendig und tot und im 42. Vers der Sure Sümer (Die Scharen): “ALLAH nimmt die Seelen zu sich zur Zeit ihres Todes.” Außerdem sagt der Allmächtige in ersten Vers der Sûre Sedschde figürlich: “Fortnehmen wird euch der Engel des Todes, der mit euch betraut ist.”
ALLAH, der Erhabene, ist der Einzige, der die Kranken heilt. Denn im 80. Vers der Sure Schu’arâ (Die Dichter) heißt es dem Sinn nach: “Und so ich krank bin, heilt er mich.” ALLAH, der Erhabene, teilt auch im 49. Vers der Sûre Âl-i Imrân (Das Haus ’Imran) mit, dass allein Jesus, Friede sei mit ihm, sagte: “Ich will heilen den Mutterblinden und Aussätzigen und will die Toten lebendig machen mit ALLAHs Erlaubnis.”
 
Er ist es, der in Wirklichkeit Kinder beschert. Der 18. Vers der Sure Maria meldet, dass Gabriel, Friede sei mit ihm, in übertragenem Sinne: “Ich bin nur ein Gesandter von deinem Schöpfer, um dir einen reinen Sohn zu bescheren” sagte.
 
Der wahre Herr aller Menschen ist ALLAH, der Allmächtige. Der 257. Vers der Sure Bakara (Die Kuh): “ALLAH ist der Schützer der Gläubigen.” teilt dies klar mit. Ferner der 56. Vers der Sure Mâ’ide (Der Tisch): “Euer Beschützer ist ALLAH und SEIN Gesandter” und der. 6. Vers der Sure Ahzâb (Die Verkündeten): “Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selber” bezeugen, daß auch der Mensch, bildlich Herr oder Vormund genannt werden darf. Ebenso ist ALLAH, der Erhabene, der wahre Helfer. Bildlich nannte Er seine Menschengeschöpfe auch “Helfer”. Der 3. Vers der Sure Mâ’ide lautet: “Helfet einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht!” Die Wahhâbiten nennen einen Muslim als Götzendiener, wenn er jemanden als Diener eines amderen ausser ALLAHs, des Erhabenen; wie z.b. als Diener des Propheten anredet. Tatsächlich aber im 32. Vers der Sure Nur (Das Glaubenslicht) wurde sinngemäß mitgeteilt: “Verheiratet die Ledigen unter euch und eure braven Diener und Mägde.” Der wahre Schöpfer der Menschen ist ALLAH, der Erhabene. Aber man darf den Menschen in übertragenem Sinne auch Herr nennen. Im 42. Vers der Sûre Yûsuf wurde gesagt: “Gedenke meiner bei deinem Schöpfer!
 
“Hilfebitten” (Istighase) ist ein Wort, dem die Wahhabiten den meisten Wiederstand leisten. Sie nennen es Götzendienst von jemanden anderen statt ALLAH, dem Erhabenen, um Hilfe zubitten. ALLAH, der Erhabene, ist der Einzige, von dem wirklich um Hilfe gebittet wird. Es gibt kein Muslim, der diese Tatsche nicht weiß. Es ist erlaubt, bildlich zu sagen, dass von einer Person Hilfe und Schutz gesucht wird. Denn in der Sure Kassas (Die Geschichte) im 15. Vers wird berichtet: “Und da rief ihn der Mann seiner Partei zu Hilfe wider den, der von seinen Feind war...” Mit einer Hadith wurde mitgeteilt: “Am Versammlungsort der Auferstandenen werden sie bei Adam, Friede sei mit ihm, um Hilfe suchen.” Die heilige Hadith, die im Buch Hisn ul-Hasîn steht, lautet: “Wer Beistand braucht, soll sagen, O Diener ALLAHs, helfen Sie uns!” Diese heilige Hadith gebietet uns die Abwesenden um Hilfe zu rufen.” Die Übersetzung aus dem Buch El-Usûl-ül-erbe’a ist hier beendet. Dieses Buch ist persisch. Es wurde 1346 (1928 n.Chr.) in Indien und 1395 (1975 n.Chr.) in Istanbul zum zweiten Mal mit Offsetdruch veröffentlicht. Der Verfasser des Buches ist Muhammed Hassen Dschân Sâhib, Enkel von St. Imam-ı Rabbânî, Friede sei mit ihnen. Dschân Sahib erwidert die Behauptungen der Wahhabiten und der Anderen Verirrten in seinem Buch Tarik-un-nedschat (Der Weg der Befreiung). Es ist arabisch. Mit seiner urduischen Übersetzung wurde es 1350 in Indien und 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul mit Offsetdruck publiziert.[Hassen Dschân gest. 1931 n.Chr.]
[Jedes Wort hat eine bestimmte Bedeutung. Das nennt man eigentliche Bedeutung. Wenn man ein Wort in einem anderen Sinne verwendet, so ändert sich seine Bedeutung. Diese Bedeutung wird bildlicher Ausdruck genannt. Wenn ein Wort, das ALLAH, dem Erhabenen gehört, für die Menschen verwendet wird, glauben die Wahhabiten, dass dieses Wort im eigentlichen Sinne gebraucht wird. Sie nennen den, der einen solchen Ausdruck äußert, Götzendiener. Sie denken nicht, dass diese Wörter in den heiligen Versen und Hadithen für die Menschen gebraucht werden.]
 
Wenn man den heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, und die Heiligen um Fürsprache oder Hilfe bittet, heißt es nicht, dass man ALLAH, den Allmächtigen, aufgegeben oder Ihn als Schöpfer vergessen hat. Es ist das gleiche, wie wenn man ALLAH, den Erhabenen, um Regen durch die Wolke, Heilung durch das Einnehmen der Medikamente oder Sieg über die Feinde durch Verwendung von Kanonen, Raketen, oder Flugzeuge erwartet. Die Mittel, die man dabei verwendet, kommen von ALLAH, dem Erhabenen. Sie sind nichts weiter als Mittel. ALLAH, der Erhabene, erschafft alles durch die Mittel. Es bedeutet nicht Götzendienst, Mittel anzuwenden. Auch die Propheten brauchten Mittel. Wie wir zum Trinken das von ALLAH, dem Erhabenen, erschaffene Wasser vom Brunnen, das von Ihm erschaffene Brot zu essen zum Bäcker gehen und außerdem für modernste Kriegsausrüstungen Unterricht und militärische Ertüchtigung zu sorgen verpflichtet sind, damit ALLAH, der Erhabene, uns den Sieg über die Feinde schenkt, so hängen wir unser Herz an die Seele eines Propheten oder Heiligen, damit ALLAH, der Erhabene, unsere Gebete annimmt. Um die von ALLAH, dem Erhabenen, in elektromagnetischen Wellen geschaffene Stimmen aufzunehmen, gebrauchen wir ein Radiogerät, dies heißt nicht, dass wir ALLAH, den Erhabenen, weglassen und uns an einen Kasten wenden. Denn es ist nur ALLAH, der Erhabene, der den Geräten im Radio diese Eigenschaften und Möglichkeiten gibt. ALLAH, der Erhabene, hält Seine Allmacht in allen Dingen geheim. Ein Götzendiener hingegen betet an viele angebliche Götter. Wenn ein Muslim von Mitteln Gebrauch macht, erinnert er sich an ALLAH, den Erhabenen, der die Wirkungseigenschaften der Mittel und Geschöpfe hervorbringt. Er hofft alles, was er wünscht, von ALLAH dem Erhabenen. Er weiß, dass ALLAH, der Erhabene, der Einzige ist, der ihm alles gab und geben wird. Der Sinn des obenerwähnten Koranvers weist auf diesen Punkt. Das heißt, alle Gläubigen möchten sagen, wenn sie die Sure Fâtiha im rituellen Gebet rezitieren, “O mein Schöpfer, damit ich meine Wünsche und Bedürfnisse in dieser Welt erlangen kann, mache ich von den materiellen und technischen Möglichkeiten Gebrauch, und dabei flehe ich den Menschen, die Du gern hast, um Hilfe an. Während ich so tue, vergesse ich niemals, dass Du allein die Wünsche erfüllst. Nur von Dir erwarte ich alles!” Die Muslime, die täglich in dieser Weise beten, darf man nicht Götzendiener nennen. Von den Seelen der Propheten und der Heiligen, Friede sei mit ihnen allen, Hilfe erwarten bedeutet, daß man sich an diese Mittel, die ALLAH, der Erhabene, erschafft, wendet. Dass diese Muslime keine Götzendiener sondern fromme Muslime sind, berichtet klar dieser heilige Vers der Sure “Fatîhâ”. Die Wahhabiten, die in ihrem täglichen Leben von materiellen und technischen Mitteln Gebrauch machen, versuchen alles, um die sinnliche Luste ihres Ichs zu erlangen. Andererseits nennen sie Götzendienst, die Propheten und Heiligen um Fürsprache zu bitten, um das Glück im Jenseits zu erlangen. Die Wahhabiten, die ebenfalls in ihrem Alltag von Mitteln Gebrauch machen, nennen es Götzendienst, wenn man ein Mittel benutzt, um das Glück der nächsten Welt zu erlangen. Was ist das für eine Konzeption von Einheitsbekenntnis?
 
Diese Aussagen, von Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb die die sinnliche Luste des Ichs anregen, fanden bei den Leuten, die keine religiösen Kenntnisse hatten, schnelle Verbeitung. Sie behaupteten, daß die Gelehrten der Sunna und die Muslime Ungläubige seien. Einige Herrscher benutzten den Wahhabismus als ein nützliches Mittel, um ihre Macht zu vergrößern und ihre Herrschaft auszudehnen. Sie zwangen die arabischen Stämme, den Wahhabismus anzunehmen und töteten die, die ihn nicht annehmen wollten. Die Bauern, die Angst davor hatten getötet zu werden, stellten sich dem Fürsten von Der’iyye, Muhammed bin Sa’ud zur Verfügüng. Sie wurden Soldaten des Fürsten, da sie gierig waren, die Nichtwahhabiten auszurauben, ihr Leben zu bedrohen und sogar ihre Frauen zu vergewaltigen.
 
Der Bruder von Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb, Scheich Suleiman, war ein Gelehter der Sunna. Diese gesegnete Person widerlegte den Wahhabismus in seinem Buch Sawâ’ik ul-ilâhiyye fî’r-reddi ale l’-Wehhâbîyye (Der göttliche Blitz und die Ablehnung der Wahhabiten)und verhinderte, daß diese verirrte Ideen sich verbreiteten. Die Lehrer die erkannten, dass Muhammed einen schlechten Weg eröffnet hatte, antworteten ihm und schrieben klare Ablehnungen gegen seine Bücher. Sie machten bekannt, daß er auf einem schlechten Weg ist und bewiesen, dass die Wehhabiten den heiligen Koran und die Hadithen falsch interpretierten und widerlegten den Wahhabismus durch Koranverse und Hadithen. Aber all dies verstärkte den Hass und die Feindschaft der Wahhabiten gegen die Muslime.
 
Die abwegigen Meinungen der Wahhabiten verbreiteten sich nicht auf dem Weg des Wissens, sondern der Gewalttätigkeiten und des Blutvergießens. Muhammed bin Sa’ûd war einer der hartherzigsten auf diesem blutdürstigen Weg. Dieser Mann, der ein Vorgänger der Fürsten des heutigen Sa’udî Arabien war, gehörte dem Stamm Beni Hanîfe an und war von der Nachkommenschaft der Toren, die an das Prophetentum von Museilemet ul-Kedhdhâb glaubten.
 
Er starb im Jahre 1178 (1765 n.Chr.). Ihm folgte sein Sohn Abdulaziz, der 1217 n.Hed. von einem Schiiten ermordet wurde. Ihm wiederrum folgte sein Sohn Saud der II, der 1231 n.Hed. starb. Sein Sohn Abdullah wurde 1240 n.Hed. in Istanbul zum Tode bestraft. Daraufhin über nahm der Enkel von Abdulaziz, Terki bin Abdullah den Stand seiner Väter. Sein Sohn Faysal wurde im Jahre 1282 n.Hed. zum Emir ernannt. Sein Bruder Abdurrahman siedelte nach Kuwait um. 1901 n.Chr. wurde sein Sohn Abdulaziz zum Emir von Riyad ernannt und griff mit Hilfe der Engländer Mekka an. Im Jahre 1932 gründete er den Staat Saudi-Arabien. 1991 wurde in der Presse veröffentlicht, dass der Saudi Arabische Emir Fahd den Russen 4 Milliarden Dolar zur Besiegung der sunnitischen Glauenskämpfer von Afghanistan beitrug.
 
Die Wahhabiten behaupten, sie seien auf dem Weg der Wiederherstellung des Einheitsbekenntnisses und sie würden alle Muslime von der Häresie erretten. Sie behaupten, ferner alle Muslime hätten seit sechs Jahrhunderte in Götzendienst gelebt. Sie verhalten sich, als ob sie die Muslime von der Ungläubigkeit zu retten versucht hätten. Als Beweis führen sie den fünften heiligen Vers, der Sure Ahkâf (Das Tal des Sandes), und den 106. heiligen Vers, der Sure Yûnus, vor. In Wirklichkeit wurde jedoch in allen Erläuterungen des heiligen Korans übereinstimmend mitgeteilt, dass diese zwei und noch viele andere ähnliche heiligen Verse für Götzendiener bestimmt sind. Der erste heiligen Verse lautet sinngemäß, “Wer ist in größerem Irrtum als der, der außer ALLAH jemand anruft, der ihn nicht erhört am Tag der Auferstehung.” Der zweite Vers lautet, “Und rufe nicht außer ALLAH an, was dir weder nützen noch schaden kann; denn, tust du es, siehe als dann gehörst du zu den Ungerechten.’ ”
 
Die Wahhabiten zitieren in ihrem Buch Keschf us-schubuhât (Aufklärung der Zweifelhaften) den dritten heiligen Vers der Sure Sümer (Die Scharen), in dem heißt es dem Sinn nach: “Diejenigen aber, welche außer IHM sich Schützer annahmen, sprechen: ‘Wir dienen ihnen nur, damit sie uns ALLAH nahebringen.’ ” Mit diesem Koranvers werden die Behauptungen der Polytheisten mitgeteilt, die Götzen an beten. Die Wahhabiten vergleichen die Muslime, die um die Fürsprache eines Heiligen bitten, mit diesen Götzendiener. Sie sagen ferner, dass auch Polytheisten daran glauben, dass ihre Götzen keine Schöpfer sind, und ALLAH der einzige Schöpfer ist. In dem Kommentar dieses Koranverses teilt das Buch Rûh ul-bejân (Seelische Äußerungen)mit, “Der Mensch wird so geschaffen, daß er seinen Schöpfer erkennt. Der Wunsch ihn anzubeten und sich Ihm zunähern ist jedem Menschen angeboren. Diese Fähigkeit und dieser Wunsch allein, nützen jedoch niemandem. Denn das Ich, der Teufel und schlechte Freunde vernichten diesen angeborenen Wunsch, indem sie in die Irre führen. Entweder glauben sie weder an einen Schöpfer, noch an den Jüngsten Tag wie die Kommunisten oder Freimaurer, oder sie werden Götzendiener. Es ist unmöglich für Götzendiener, sich ALLAH, dem Schöpfer zu nähern und Ihn zu erkennen. Das Wertvolle ist aber die Gotteserkenntnis, die durch das Festhalten an das Einheitsbekenntnis und sich Fernhalten vom Götzendienst erreicht wird. Ein Zeichen dafür ist der Glaube an den heiligen Propheten und seinen Worten. Es kann nur damit möglich sein, sich ALLAH, dem Erhabenen, nähern zu können. Auch der Satan war ein Geschöpf mit der Begabung, sich vor ALLAH, dem Erhabenen, niederzuwerfen, aber er verweigerte die Niederwerfung, die seinem Ich nicht entsprach. In ähnlicher Weise wurden die antique griechischen Philosophen ungläubig, weil sie ALLAH, dem Erhabenen, nicht durch die Propheten, sondern durch ihre eigene Intelligenz und ihr Ich nähern wollten. Die Muslime unterwerfen sich dem Islam, um sich ALLAH, dem Erhabenen, zu nähern, auf diese Weise füllen sich ihre Herzen mit Licht und die schöne Eigenschaft von ALLAH, dem Erhabenen, treten in ihren Seelen vor. Die Götzendiener, folgen nicht dem Propheten der islamischen Religion, sondern ihren Wünschen und falschen Erklärungen. So werden ihre Herzen verdunkelt und ihre Seele verhüllt. Ihre Behauptung, dass man Götzen anbetet, damit sie Fürsprache einlegen, widerlegt ALLAH, der Erhabene, am Schluss dieses Verses.” Man sieht, daß die Wahhabiten, die den 25. Vers der Sure Lokman, “Wenn du sie fragst, wer die Himmel und die Erde und was darinnen erschaffen, dann sprechen sie: ‘ALLAH’.” und den 87. Vers der Sure Suchruf (Der Goldputz); “Wenn du sie fragst, wer sie erschaffen hat, wahrlich, so sprechen sie: ‘ALLAH’.” als Beweise nehmen und ihre Behauptung (Die Götzendiener wissen, dass ALLAH, der Erhabene, allein zu schöpfen fähig ist. Sie leisteten den Götzendienst, damit sie, für sie am Tage der Auferstehung Fürsprache einlegen und deshalb werden sie häretische Götzendiener), sehr Unrecht ist.
 
Wir, Muslime beten keinen Propheten und keinen Heiligen an, und sagen, dass sie auf keiner Weise Gesellschafter noch Partner ALLAHs, des alleinigen Schöpfers, sein können. Wir glauben auch daran, dass sie Menschen sind und nicht angebetet werden dürfen. Wir glauben daran, dass sie die geliebten Geschöpfe von ALLAH, dem Erhabenen, sind und dass ALLAH, der Erhabene, zu seinen Geschöpfen ihrer Willen barmherzig sein wird. Es ist allein ALLAH, der Erhabene, der den Vorteil und Nachteil einer Sache erschafft. Nur Er allein hat das Recht angebetet zu werden. Wir sagen, dass Er seinen Geliebten zuliebe zu seinen Geschöpfen barmherzig sein wird. Obwohl die Götzendiener durch ihren angeborenen Verstand sagen, dass die Götzen keine Schöpfer sind, glauben sie daran dass sie das Recht haben, angebetet zu werden, weil sie ihren Verstand nicht dem Weg der Propheten gemäß benutzen. Sie werden ungläubig, weil sie behaupten, dass die Götzen das Recht hätten, angebetet zu werden, nicht weil sie sagen, daß diese Götzen für sie Fürbitte einlegen würden.
 
Wie ersichtlich, ist es vollständig falsch, die Anhänger der Sunna mit Götzendienern zu vergleichen. Alle von ihnen vorgebrachten Koranverse sind für Ungläubige, die an Götzen glauben und für Götzendiener bestimmt. Im Buch Keschf usch-Schubuhât (Aufklärung der Zweifelhaften)werden den Koranversen falsche Deutungen gegeben und es wird durch falsche Logik abgeleitet, dass die Anhänger der Sunna Götzendiener seien und dass man sie töten und ihr Eigentum plündern dürfe. Im Buch El-Fedschr us-Sâdık fî’r-reddı ’ale ’l-munkirî’t-tewessuli wel kerâmeti we’l hawariq (Morgendämmerung und Ablehnung der Leugner, die nicht an Vermittlung und Wundertaten glauben)wurde der heilige Vers interpretiert und es wurde bewiesen, dass derartige Deutungen falsch sind. Dieses Buch wurde von Dschemil Sıdki Sehâwî, einem irakischen Gelehrten, verfasst, Friede sei mit ihm. Es wurde 1323 (1905 n.Chr.) in Ägypten gedruckt und 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul mit Offsetdruck publiziert. Dschemil Sıdkı gab an der Istanbuler Universität Unterrichte über die Glaubenswissenschaft. Er starb 1355 (1936 n.Chr.). Ein Bild von ihm steht in seinem Buch Mündschid (Der Helfer), das 1956 gedruckt wurde.
 
’Abdullâh ibn ’Omar, Friede sei mit ihm, überlieferte die beiden Hadithen, sie sagen, “Meine größte Sorge für meine Gemeinschaft ist, dass sie den Sinn des heiligen Koran nach ihren eigenen Ansichten interpretieren und unsachgemäß übersetzen” und “Sie weichen vom rechten Weg ab. Sie schreiben die für Ungläubige geoffenbarten Verse den Gläubigen zu” Diese beiden Hadîthen teilten schon im Voraus mit, dass Verirrte auftauchen und die für Ungläubige herabgesandten Koranverse, den Muslimen zur Last legen und die Verse falsch interpretieren werden.
 
Ein anderer Gelehrter, der wußte, daß Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb verirrte Auffassungen hatte, und der ihm riet, sich von diesen verirrten Ansichten fernzuhalten, war Muhammed bin Sulejmân Medenî [gest. in Medina in 1194 (1780), Friede sei mit ihm]. Er war einer der größten Gelehrten in Medina. Dieser Rechtsgelehrte der Rechtsschule Schâfi’î verfaßte viele Bücher und seine bekannte Randbemerkung, zu Erläuterung Tuhfet ul-Muchtâdsch (Geschenk dem Bedürftigen)des Buches Minhâdsch (Programme)von Ibn Hadschar-i Mekkî. In seinem Buch Fetâwâ (Das Rechtsgutachten)wird der Wahhabismus folgender massen abgelehnt, “O Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb! Verleumde keine Moslems! Um ALLAHs des Erhabenen Willen rate ich dir folgendes: Wenn jemand sagt, dass Wesen außer ALLAH, der Erhabene Handlungen erschafft, so sage ihm die Wahrheit. Aber der, der eine Handlung durch Mittel durchzuführen versucht und der daran glaubt, dass sowohl diese Mittel als auch ihre Wirkungseigenschaften von ALLAH, dem Erhabenen, geschaffen werden, darf nicht für ungläubig gehalten werden. Du bist auch ein Muslim. Für ungläubig kann leichter ein Muslim, als viele Muslime gehalten werden. Wer sich von der Herde trennt, kann sich leicht verirren. Der 114. heilige Vers der Sure Nisa (Die Weiber) weist auf die Richtigkeit meiner Aussage hin, nämlich dem Sinn nach: “Wer sich aber vor dem Gesandten trennt, nachdem ihm die Rechtleitung offenkund getan und einen andern Weg als den der Gläubigen befolgt, dem wollen wir den Rücken kehren, wie er den Rücken gekehrt hat, und wollen ihn in der Hölle brennen lassen.” Obgleich die Wahhâbîten unzählige falsche Auffassungen haben, wurde ihre Religion auf drei Grundlagen gegründet:
 
1) Sie behaupten: “Anbetungen, sind die Teile des islamischen Glaubens. Wenn jemand ein Gebot des Erhabenen nicht hält, wird er ungläubig, obwohl er auch glaubt, dass man dieses Gebot erfüllen muss, z.B. wenn jemand aus Faulheit ein rituelles Gebet nicht verrichtet oder wenn er aus Geiz die rituell vorgeschriebene Armensteuer nicht gibt, wird er ungläubig. Eine solche Person soll getötet werden und ihr Besitz unter den Wahhabiten auf geteilt werden.”
Auf Seite 63 des Übersetzungsbuch von den Büchern Milel und Nihal steht im folgenden: (Die Gelehrten der Sunna teilten übereinstimmend mit, dass der Glaube die Anbetungen nicht einschließt. Wer unentbehrliche Pflichten anerkennt, aber nicht erfüllt, weil er faul ist, wird nicht ungläubig. Aber für das Gebetsverrichten gibt es keine derartige Übereinstimmung. Nach der Rechtsschule Hanbelî wird einer, der kein Gebet verrichtet, ungläubig.) [Senaullah pâni-pütî, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Mâ-lâ-büdde (Das Benötigte) folgendermaßen: (Ein Moslem wird deswegen nicht ungläubig, weil er schwere Sünde begeht. Wenn er in die Hölle geführt wird, bleibt er dort kurz oder lang; dann wird er befreit. Im Paradies verweilt er ewig.) In der Rechtsschule Hanbelî nennt man nur denjenigen ungläubig, der kein Gebet verrichtet. Für andere Anbetungen wurde es nicht so geäußert. So sind die Wahhabiten demnach auch keine Hanbeliten. Daß diejenigen, die nicht zu den Anhängern der Sunna gehören, auch keine Hanbeliten sein dürfen, haben wir vorher mitgeteilt. Diejenigen, die nicht zu einer der vier Rechtsschulen gehören, sind keine Anhänger der Sunna.
 
2) Sie behaupten: “Der, der die Seelen der Propheten oder Heiligen darum bittet, daß sie für ihn Fürsprache einlegen oder der ihre Grabstätte besucht und durch ihre Vermittlung betet, wird ungläubig. Die Gestorbenen haben keine Gefühle.”
 
Wenn der, der an einem Grab betet, ungläubig wäre, hätte der heilige Prophet, die großen Gelehrten und Heiligen nicht auf diese Weise gebetet. Der heilige Prophet besuchte gewöhnlich den Bakî-Friedhof in Medina und die Grabstätte der Märtyrer von Uhud, wo er die Gestorbenen grüßte und zu ihnen sprach. Diese Angelegenheiten wurden ebenfalls auf der 485. Seite im Buch Feth ul-Medschid (Eroberung des Ruhms)berichtet.
 
In Seinem Gebet sagte der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, immer, “Allahumme innî es’eluka bî-hakki’s-sâiline ’alejke” (O mein Schöpfer! Um der deren willen, die von Dir wünschen und deren Wünsche angenommen wurde, wünsche ich von Dir!) und er empfahl uns auf diese Weise zu beten. Bei der Beerdigung von Fâtima, der Mutter von ‘Ali, Friede sei mit ihm, sagte er, “Igfir li-ummî Fâtımate binti Esed we wessî’ aleihâ medchalehâ bi hakkı nebijjike we’l-Enbijâi’l-lezîne min kablî inneke erchamu’rrâchimîn” (O mein Schöpfer, vergebe meiner Mutter Fâtıma binti Esad die Sünden. Mache den Platz wo sie ruht geräumig! Um deines Propheten und aller Propheten willen, die vor mir kamen, nimm mein Gebet an! Du bist der Barmherzigste aller Mitleidigen.) Eine Hadith, die von Nasâ’î und Tirmizî mitgeteilt wird und von Osman bin Huneif einer der größten unter Ensar (Die Helfer des heiligen Propheten in Medina.) überliefert wurde, berichtet, dass der Prophet einem Blinden, der ihn um ein Gebet für seine Heilung bat, befahl, nach der rituellen Waschung ein Gebet von zwei Rekas zu verrichten und darauf dieses Gebet zu rezitieren: “Allahumme innî es’eluke we etewadschdschahu ileike bi-Nebischschike Muhammedî’n-Nabischschi’r-Rahme, ja Muhammada innî etawadschdschahu bike ilâ Rabbi fî hâdscheti chazihî li-takdischa-lî Allâhumme schaffi’hu fijje”. Um den heiligen Propheten als Vermittler einzusetzen rezitierten Seine Gefährten oft dieses Gebet. Im zweiten Band des Buches Eschi’at ul-leme’at (Lichter des Glanzes)und im Buch Hisn-ul Hasin (Unerreichbare Festung)steht dieses Gebet geschrieben. Im zweiten Buch wurde es erläutert als “Ich wende mich zu Dir mit der Vermittelung deines Propheten.”
 
Wie diese Gebete zeigen, ist es erlaubt, durch die Vermittelung, von den Geliebten ALLAHs des Erhabenen anzubeten und etwas zu erbitten.
 
Obwohl Schaikh ’Ali Mahfûz (gest. 1361 (1942), einer der größten Gelehrten von Dschâmi-ul Ezher in seinem im Jahre 1375 (1956) herausgegebenen Buch El-ibdâ (Hervorbringen), Ibn Tejmijje und ’Abduh sehr lobte, schreibt er “Es ist nicht richtig, zu behaupten, dass die Heiligen, Friede sei mit ihnen allen, nach ihrem Tode sich mit Angelegenheiten dieser Welt beschäftigen, z.B. Kranke heilen oder Ertrinkende retten oder den, die dem Feind gegenüber stehen helfen, dass ALLAH, der Erhabene, ihnen diese Dinge überläßt, weil sie einen hohen Grad erreicht haben und frei in ihren Handlungen sind, ist eine falsche Aussage. Aber ALLAH, der Erhabene, heilt Kranke durch die Wundertaten der von Ihm ausgewählten Heiligen, ob sie lebendig oder gestorben sind oder rettet Ertrinkende oder hilft denen, die dem Feind gegenüberstehen oder lässt Verlorenes wieder finden. Dies sind Geschenke von ALLAH, dem Erhabenen. Diese Erklärung ist logisch und wurde im heiligen Koran mitgeteilt.” Abdullah Desûkî und Yûsuf Dedschwie, Professoren an der Universität Ezher haben das Buch El-ibdâ gelobt.
 
St. Abd-ul Ghanî Nabulusî, Friede sei mit ihm, schreibt auf Seite 182 seines Buches Hadîka (Der Garten) im folgenden: Ein Hadith-Kudsi, den Bucharî von Ebu Hureire, Friede sei mit ihm, überlieferte, lautet: “ALLAH, der Erhabene, sagt; ‘Nichts kann mein Menschengeschöpf mir so nahebringen als dass er durchführt, was geboten ist. Ich liebe meinen Diener, der freiwillige Anbetung durch führt, sehr. Demnach hört er und sieht er mit Mir. Er fasst alles mit Mir und geht mit Mir. Ich gebe ihm alles, was er sich von Mir wünscht. Wenn er bei Mir Zuflucht sucht, schütze ich ihn.’ ” Die hier erwähnten freiwillige Anbetungen können erst dann verrichtet werden, nachdem man zuerst die unentbehrliche Verpflichtungen erfüllt hat. (Diese Information steht auch im Buch Merak-ıl felach (Nachgiebigkeit der Erlösung)und dessen Erläuterung von Tahtawî.) Wie diese Hadîth erklärt, wird einer, der freiwillige Gebete verrichtet, von ALLAH, dem Erhabenen geliebt, nachdem er Seine Gebote erfüllt hat. Die Bitten solcher Personen werden angenommen.” Die Bitten solcher Personen, ob sie tot oder lebendig sind, wenn sie für andere beten, werden erhört. Solche Personen hören sogar, nachdem sie gestorben sind. Wie zu ihren Lebzeiten weisen sie, die nicht mit leeren Händen zurück, die sich etwas von ihnen wünschen, und beten für sie. Darum wurde mit einer heiligen Hadîth erklärt. “Wenn ihr in Schwierigkeiten geratet, bittet die um Hilfe, die im Grab sind.”
 
Der Sinn dieser Hadîth ist klar. Es war unangebracht, daß Alûsî diese Hadith falsch darzustellen versuchte.
 
Das Buch Hadikat un-Nediyye teilt mit: “Wenn ein Moslem stirbt, bleibt er ein Moslem, so wie er auch im Schlaf ein Moslem ist. Die Propheten sind ebenfalls nach ihrem Tode Propheten, wie sie es im Schlaf sind. Denn es sind ihre Seelen, die Moslem oder Prophet sind. Nach dem Tode verändert sich die Seele des Menschen nicht. Diese Tatsache wurde außerdem, in dem im Jahre 1259 (1843) in London verlegten Buch ’Umdet ul-’akâ’id (Prinzipien der Regeln)von Imam ’Abdullah Nesefî mitgeteilt. Ebenfalls endet die Gnadenwirkung der Heiligen nicht nach ihrem Tod. Wer an diese Tatsche nicht glaubt, ist unwissend und eigensinnig. Ich habe in einem anderen Buch bewiesen, daß auch die Wundertaten der verstorbenen Heiligen weiterwirken können.” Ahmed bin Sejjid Muhammed Mekkî Hamewî und Ahmed bin Ahmed Sudschâ’i, einer von den Schafi’î-Rechtsgelehrten und Muhammed Schawbarî Mısrî (aus Ägypten) bereiteten Broschüren vor, welche durch Dokumente bewiesen, dass Heilige Wuntertaten haben und ihre Wundertaten auch nach ihrem Tode wirken und daß Vermitteln und Hilfebitten erlaubt sind. Das Buch Ed-dürer-üs-senijje fi-reddi alel-wehhabiyye (Hochwertige Perlen und Ablehnung der Wahhabiten) von Ahmed Sejnî Dahlan wurde aus diesen Broschüren zusammengestellt und 1319 (1901 n.Chr.) in Ägypten, 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul gedruckt.
 
Ein großer islamischer Gelehrter namens Muhammed Hadîm Effendi aus Konya, Friede sei mit ihm, [gest. 1176 (1762)], schreibt auf Seite 269 des Buches Berîka (Der Funken) folgendes:
 
“Es ist wahr und rechtmäßig, daß ein Heiliger Gnadenwirkung ausübt. Der Heilige ist ein Moslem, der zur Gotteserkenntnis gelangt ist. Er verrichtet viel Gebete und fromme Taten, hütet sich vor den religiösen Verboten, den Lüsten seines Ichs. Die Dinge, die ALLAH, der Erhabene, außer Seinen Bräuchen bzw. Naturgesetzen erschafft, heißen wunderbare Dinge. Solche Ereignisse werden in 8 Teile getrennt Wunder, Wundertat (bzw. Gnadenwirkung), Hilfe, Verrat, Zauberei, Leidenschaft, böser Blick und Kombinationsgabe: Der Heilige ist ein Moslem, der zur Gotteserkenntnis gelangt ist. Eine Person, die Wundertat erweist, ist nicht ein Prophet, sondern ein Heiliger. Diese Wundertat, wenn es sich vom Prophet ergibt, nennt man Wunder. Ebû Ishak Ibrâhim aus Isferain, einer von der schafiitischen Gelehrten leugnete ein Teil der Wundertaten ab, aber die, die der Sekte ‘Mu’tezile angehören, leugnen alle Wundertaten. Sie sagten: ‘Wundertat kann mit Wunder verwechselt werden und somit wird es unmöglich, an den Propheten zu glauben.’ Aber ein Heiliger, von dem sich eine Wundertat ergibt, behauptet niemals, dass er ein Prophet sei und wünscht nicht, daß sein Wunder offensichtlich ist. Es ist auch erlaubt, ALLAH, dem Erhabenen, durch Vermittlung von Propheten und Heiligen auch nach ihrem Tode, um etwas zu bitten. Auf solche Weise zu beten nennt man Vermitteln und Hilfebitten. Denn obwohl diese hervorragende Personen ablebten, ergeben sich ihre Wunder und Wundertaten weiter. Der große Gelehrte Remli sagte es auch so. Auch der islamische Gelehte Imam-ul Haremein erklärte: “Nur die Schi’iten glauben nicht daran, daß sich die Wundertat nach dem Tode von Heiligen weiter ergibt.” ’Alî Edschhûrî, von den Großgelehrten der Rechtsschule Mâlikî in Ägypten teilte mit: “Ein Heiliger ist ähnlich wie das Schwert in der Scheide. Nach seinem Tod ist er gleich wie das Schwert, das sich aus der Scheide zog, nämlich seine Wirkung verstärkt sich” Dieses Wort erwähnt auch Ebu Ali Thändsch in seinem Buch Nûr-ul-hidaye (Glaubenslicht der Rechtleitung). Die Tatsache, daß die Wundertat recht ist, ist durch den heiligen Koran, durch die heiligen Hadithe und die Übereinstimmung der Gemeinschaft des heiligen Propheten einstimmig mitgeteilt. Hunderte, sogar tausende Wunder der Heiligen wurden in wertvollsten Büchern mitgeteilt. Die Übersetzung aus dem Buch Berika ist beendet.
 
Die in dem Buch Mi’at-ı Medine (Spiegel von Medina) erwähnte heilige Hadith, die von den Hadithgelehrten Huseime, Dara Qutnî und Taberânî durch ’Abdullah bin ’Omar, Friede sei mit ihnen, überliefert wurde, besagt: “Meine Fürsprache ist nötig für den, der mein Grabmal besucht.” Auch Imam-ı Munawi schreibt diese Hadith in seinem Buch Kunûz ud-dekâ’ik. Außerdem steht dort die von Ibn Hibban überlieferte Hadith: “Nach meinem Tode ist ein Besuch meines Grabmales wie ein Besuch in meiner Lebzeit” und die von Taberâni überlieferte Hadith: “Ich werde Fürsprache einlegen für den, der mein Grab besuchte.” Jeder Moslem weiß die von Imam-ı Bazzâr durch ’Abdullâh ibn ’Omar, Friede sei mit ihnen, überlieferte Hadith: “Für den, der mein Grab besucht ist meine Fürbitte rechtmäßig.” und die von Imâm-ı Muslim durch ’Abdullâh ibn Omar überlieferte Hadith besagt: “Wer in die heilige Stad Medina kommt, um mich zu besuchen, hat am Tage der Auferstehung das Recht auf meine Fürsprache.”
 
Die von Taberânî, Dâra Kutnî und [’Abdur-Rahman] Ibn ul-Dschewzî überlieferte Hadîth: “Nach der Wallfahrt gilt der Besuch an meinem Grabmal als ein Besuch zu meiner Lebzeit.” ist eine gute Nachricht für uns. Die von Dâra Kutnî überlieferte Hadîth lautet: “Wer die Wallfahrt unternimmt, aber mich nicht besucht, wird mich bekümmert haben.” mahnt jene, die ohne eine Entschuldigung, das Grab des Propheten nach ihrer Pilgerfahrt nicht besuchen.
 
’Abd-u ’Aziz, Rektor an der islamischen Universität Medina schreibt in seinem Buch “Tahkîk und Isâh” (Untersuchung und Erläuterung), daß die obenerwähnte Hadithen, die den Besuch bestätigen, keine Beweise haben und sagt: “Scheich ül-Islam Ibn Tejmiyye teilte mit, daß all diese Hadithen unrichtig sind” Jedoch die Dokumente dieser Hadithe stehen im 8. Band des Buches Mewahib von Zarkanî und im letzten Teil im 4. Band des Buches Wefa’ ul-wefâ (Treue der Treue)von Samdûdi. Ferner wurde dort mitgeteilt, dass sie verläßlich sind und die betreffene Erklärung von Ibn Tejmiyye erfunden ist. Der Rektor und Lehrer der Universität Medina versuchen auf diese Weise den religiösen Schriften der Gelehrten der Sunna herabzuwürdigen, dagegen den schädlichen Glauben des Wahhabismus mit ihren Büchern auf der ganzen Welt zu verbreiten. Sie folgen alle möglichen Wege, um alle Nationen in der Welt, sowohl die Muslime als auch die anderen zu täuschen und sich selbst für wahre Muslime auszugeben: In Mekka gründeten sie ein islamisches Zentrum unter dem Namen “Rabitat ul-Âlem il-Islam” (Verbindung mit der islamischen Welt). Sie sammelten dort ungebildete, käufliche Geistliche. Sie bezahlen jedem von ihnen ein hohes Gehalt und bedienen sich dieser ungebildeten Geistlichen, die von den Büchern der Gelehrten der Sunna keine Ahnung haben, als Marionetten und sie verbreiten ihre Irrlehre (Wahhabismus) aus diesem Zentrum an alle Teile der Welt, und nennen diese Propaganda als “Rechtsgutachten der islamischen Weltunion.” In ihrem erfundenen Rechtsgutachten, die im Monat Ramadan im Jahre 1395 (1975) von ihnen veröffentlicht wurden, steht folgendes geschrieben: “Es ist unentbehrlich für die Frauen, das Freitagsgebet zu verrichten. Die Freitags bzw. Festpredigt kann in jedem Land in eigener Sprache vorgelesen werden.” Ein Irrgeführter, namens Sabri, einer der Novizen von Mewdudi, der dieser Organisation der Zwietracht und des Unfriedens angehört, brachte dieses wahhabitische Rechtsgutachten in Indien ein. Die wahhabitische Spione in Indien, die reichliches Gehalt beziehen, zwangen die Frauen zur Moschee zugehen und begannen die Freitagspredigt in verschieden Sprachen vorzulesen. Um diese katastrophale Aktivität zu verhindern, stellten die großen Gelehrten des Islam aus Indien die Rechtsgutachten aus den wertwollen Quellenmaterial bereit und verteilten sie. Die Unwissenden, die sich den Wahhabiten verkauft hatten, konnten diese wissenschlaftlichen Schriften nicht beantworten und gegen das aufrichtige Wort keinen Widerstand leisten. Hunderte von Geistlichen im Gebiet Kerala in Südindien empfanden Reue, da sie bemerkt hatten, wie sie getäuscht wurden. Sie haben wieder an der Glaubenslehre der Sunna teilgenommen. Vier Exemplare von diesen wertvollen Rechtsgutachten der Gelehrten der Sunna, die auf festen Dokumenten beruhen, wurden in Istanbul durch Offset gedruckt und in alle islamischen Länder geschickt. Die wahren Geistlichen in jedem Teil der Welt erwecken die Muslime gegen diesen Schwindel und bemühen sich, um dieses katastrophale Feuer, der den Islam von innen vernichtet, auszulöschen. Dank sei ALLAH, dem Erhabenen! In jedem Lande der Welt unterscheidet die vernünftige Jugend mit reinem Gewissen das Rechte und von dem Falschen.
 
Ibn ’Abidin schreibt in seinem Buch Redd ul-Muchtâr, während er die Freitagpredigt, die Anfangsformel: Allahu ekber und die Lektüre im rituellen Gebet erklärte. “Die Freitagspredigt in anderen Sprache außer der arabischen vorzulesen, genauso wie die Anfangsformel beim Beginn des Salats in anderer Sprache außer der arabischen zu sagen, ist gleich wie das andere Rezitieren beim Gebetsverrichten. Es ist unerwünscht, beim Gebetsverrichten in einer anderen Sprache außer der arabischen zu rezitien und ’Omar, Friede sei mit ihm, hat es verboten.” Im Teil der nötigen Vorschriften der die Gebetsverrichtung erklärt, schreibt er so weiter: “Die unerwünschete Handlung ist eine leichte Sünde. Wer aber darauf besteht verliert seine Gerechtigkeit.” Im Buch Tahtawi steht geschrieben: “Der, der die kleine Sünde weiter begeht, wird Sünder. Man sollte den Vorbeter, der Sünde bzw. religiöse Abweichung begeht, nicht befolgen und das rituelle Gebet in einer anderen Moschee verrichten.” Die Gefährten des heiligen Propheten und ihre Nachfolger hatten in Asien und Afrika alle Freitagspredigten arabisch vorgelesen, obwohl die Zuhörer in der Moschee nicht arabisch wußten und die Freitagspredigt nicht verstehen konnten. Denn es ist unerwünscht und religiöse Abweichung, die ganze Freitagspredigt in einer anderen Sprache vorzulesen. Religiöse Abweichung ist eine schwere Sünde. Obwohl sie keine Religionskenntnisse hatten und es ihnen gelehrt werden musste, lasen sie die ganzen Freitagspredigt arabisch. Oft wünschten sich die Richter des Religionsgesetz des Osmanischen Reiches und die Gelehrten des Islams, die weltbekannt waren, seit sechs Jahrhunderten, der Gemeinschaft in den Moscheen die Freitagspredigte durchs türkische Vorlesen verständlich zu machen. Aber weil sie wussten, dass diese Art nicht erlaubt ist, erlaubten sie keine türkische Predigt.
 
Die von Imâm-ı Bejhekî durch Ebu Hureire überlieferte Hadîth teilt mit: “Wenn jemand mich grüßt, gibt ALLAH, der Erhabene, meinen Geist meinem Körper zurück. Und ich höre seinen Gruß.” Nach Angabe dieser Hadîth sagte Imâm-ı Bejheki, daß die Propheten in ihren Gräbern, sich in einem von uns nicht gekannten Leben befinden.
 
Der Hauptgeistliche der Wahhabiten Abd ul’aziz bin Abdullah schreibt auf der 60. Seite in seinem Buch El Hadsch wel Umre (Wallfahrt nach Mekka und ritueller Besuch)die obenerwähnte Hadith und behauptet: ‘Dieser Hadith würde zeigen, daß er in seinem Grab auf unbegreiflicher Weise lebendig sei. Seine Wörter dementieren einander. Jedoch meint diese Hadith, dass Seine Seele in Seinen heiligen Körper zurück kehrt, und die Grüße Seiner Gemeinschaft hört und sie erwidert. Mit den zwei Hadithen, die auf 73. Seite dieses Buches stehen, wird angeordnet dieses Gebet während des Besuchs zum heiligen Grab zu zitieren: “Esselamu alejkum ehl ed-dıâr-ı min el Mu’minin”. Diese Hadithen, die auch der Wahhabit berichtete, ordneten an, daß man die Gräber aller Muslime grüßen darf. Man grüßt den, wer hört und spricht. Die Verirrten berichten sowohl von dieser Hadithe als auch behaupten sie, der Tote würde nicht hören. Wer glaubt, daß der Tode hört, den nennen sie Götzendiener. Somit interpretieren sie die heiligen Verse und Hadithe falsch.
 
Es gibt viele Hadithen, die erklären, daß der heilige Prophet sich in Seinem Grab in einem, uns unbekannten Leben befindet. Da es sich um viele gleiche Mitteilungen handelt, wird dies als Beweis für ihre Richtigkeit angesehen. Die folgenden Hadîthen wurden aus den sechs bekannten Hadîthbüchern entnommen: “Ich höre die Grußgebete in meinem Grabmal. Die von der Ferne rezitierten Grußgebete werden mir mitgeteilt. Wenn jemand vor meinem Grabmal ein Grußgebet rezitiert, schickt ALLAH, der Allmächtige, einen Engel, der mich von diesem Grußgebet benachrichtigt. Am Jüngsten Tag lege ich für ihn Fürsprache ein.”
 
Wenn ein Moslem zu dem Grab eines verstorbenen Moslem, den er kannte, geht und ihn grüßt, erkennt dieser ihn und antwortet ihm. Die von Ibn Ebîd-Dünyâ überlieferte Hadîth erklärt, daß ein toter Muslim den, der ihn grüßt, erkennt, sich darauf freut und ihm antwortet. Aber auch jene Toten Muslime, die den Grüßenden nicht kennen, freuen sich darüber und antworten. Wie kann der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, die, die ihn grüßen, nicht erkennen, während fromme Muslime und Märtyrer, Friede sei mit ihnen allen, sie erkennen und ihnen antworten? Wie die Sonne am Himmel in alle Richtungen ihr Licht sendet, so antwortet der heilige Prophet gleichzeitig allen, die ihn grüßen.
 
Eine Hadith besagt: “Auch nach meinem Tode, höre ich wie in meiner Lebzeit” und eine andere von Ebu Ya’lâ überlieferte Hadith lautet: “Propheten, Friede sei mit ihnen, sind in ihrem Grab lebendig. Sie verrichten Gebete.” Ibrâhim bin Bischar und Sejjid Ahmed Rifâ’î und noch viele heilige Gelehrten sagten, daß sie die Antwort des heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, auf ihre Grüße gehört haben.
 
Dem großen islamischen Gelehrten Dschelâl ed-dîn Sujûtî wurde gefragt, ob es glaubhaft sei, dass Sejjid Ahmed Rifâ’î, Friede sei mit ihm, die gesegnete Hand des heiligen Propheten geküßt habe. Er schrieb daraufhin das Buch Scheref-ul-muhkem (Ehre der Beständigkeit), wo er durch überlieferte Beweismittel erklärte, daß der heilige Prophet in seinem Grab in einem von uns nicht gekannten Zustand lebt, dass er die Grüße hört und auf sie antwortet. Ferner teilt er in diesem Buch mit, dass der heilige Prophet während seiner Himmelfahrt Moses, in seinem Grab beim Gebet gesehen habe, Friede sei mit ihnen.
 
Die von der heiligen Mutter ’Aische-ı Sıddîqa überlieferte Hadîth lautet: “Ich leide noch unter dem Schmerz durch das vergiftete Fleisch, das ich in Chaiber aß. Dieses Gift machte meine Hauptschlagader funktionsunfähig.” Diese Hadîth zeigt, dass ALLAH, der Erhabene Muhammed, Friede sei mit Ihm, dem höchsten, aller Menschen neben dem Prophetentum auch die Auszeichnung, des Märtyrertums gab. ALLAH, der Erhabene, erklärt im 169. heiligen Vers der Sure ’Imran, sinngemäß “Wähnet nicht die in ALLAHs Weg Gefallenen für tot; nein, lebend bei ihrem Schöpfer werden sie versorgt.” Es gibt keinen Zweifel darüber, dass der große Prophet, der auf dem Weg ALLAHs, des Erhabenen, war, den in diesem Vers mitgeteilten höchsten Rang erlangte, indem er vergiftet wurde.
 
Die von Ibn Hibbân überlieferte Hadîth besagt: “Die heiligen Körper der Propheten, Friede sei mit ihnen allen, verwesen nicht. Wenn jemand mir ein Grußgebet rezitiert, bringt ein Engel mir dieses Grußgebet und sagt, “Ein gewisser Sohn eines gewissen Gläubigen von deiner Religonsgemeinschaft, hat für dich ein Grußgebet rezitiert”
 
Die von Ibn Mâdsche überlieferte Hadîth besagt: “Am Freitag rezitiert man mir viele Grußgebete! Die Grußgebete werden mir sofort mitgeteilt.” St. Ebu ’d-Derdâ’, der mit den anderen diese Erklärung hörte, fragte ob der heilige Prophet nach seinem Tode auch benachrichtigt werde. Darauf antwortete der heilige Prophet: “Ja, auch nach meinem Tode werden sie mir mitgeteilt. Denn, es ist der Erde verboten worden, die Leiber der Propheten verwesen zu lassen. Die sind nach ihrem Tode lebendig und werden versorgt.”
 
Nachdem Omar, Friede sei mit ihm, die Stadt Jerusalem von den Christen eingenommen hatte, ging er direkt zum Grabmal des heiligen Propheten und besuchte das Grab des Propheten, Friede sei mit Ihm, und grüßte ihn. St. Omar ibn Abd-ul ’azîz einer der größten Heiligen, schickte aus Damaskus einen Boten nach Medina und ließ für den Propheten Gebete und Grüße rezitieren. St. Abdullâh ibn Omar, der von einer Reise zurückgekommen war, trat zuerst an das Grab des Propheten, dann an das Grab des Kalifen Ebu Bekr Sıddîk, Friede sei mit ihm, und an das seines Vaters und grüßte alle. Imâm-ı Nâfi’ sagt, er habe mehr als hundertmal St. Abdullâh ibn ’Omar gesehen, der zum Grab des Propheten ging und ihn mit den Worten “O Prophet, ALLAHs, des Erhabenen! Friede sei mit Dir! grüßte. Eines Tages ging Alî, Friede sei mit ihm, zur Moschee des heiligen Propheten und als er das Grab von St. Fâtıma sah, fing er an zuweinen. Danach ging er zum Grabmal des heiligen Propheten weinte noch mehr und grüßte den Propheten und Ebu Bekr, Omar, Friede sei mit ihnen, deren Gräber in der Nähe des Grabes unseres Propheten sind, mit den Worten: “Friede sei mit Dir! O Prophet ALLAHs, des Erhabenen!” O meine beiden Brüder! Friede sei mit euch!)
 
Nach Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, soll ein Moslem zuerst seine Pilgerfahrt verrichten und danach soll er nach Medina gehen und den heiligen Propheten besuchen, So steht es auch in der Predigt von Ebu ’l-Leith-ı Semerkandî geschrieben.
 
Kadi ’Iyâd, der Verfasser des Buches Schifa (Heilung), Imâm-ı Newewî, ein Schâfi’î Gelehrter und Ibn Hummâm, ein Hanafî Gelehrter, Friede sei mit ihnen, erklärten, dass es für den Besuch an das Grab des heiligen Propheten eine übereinstimmende Anweisung gibt. Manche Gelehrte sagen sogar, dass der Besuch nötig ist. Tatsächlich finden wir die Vorschrift, “dass der Besuch an die Propheten erforderlich ist.” auch im Buch Feth ul-Medschîd (Eroberung des Ruhms)der Wahhabiten.
 
Der 63. heilige Vers, der Sure Nisa lautet sinngemäß: “Wenn sie, nachdem sie wider sich gesündigt, zu dir kämen und ALLAH um Verzeihung bäten und der Gesandte für sie um Verzeihung bäte, wahrlich, sie würden ALLAH vergebend und barmherzig finden.” Dieser Vers weist darauf hin, dass der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, Fürsprache einlegen wird und seine Fürsprache angenommen wird. Außerdem gebietet dieser Vers, das Grab des Propheten zu besuchen, indem man aus fernen Ländern kommt und um seine Fürbitte zu bitten.
 
Die Hadîth, die lautet “Nur für den Besuch von drei Moscheen kann man eine längere Reise antreten.” erklärt, dass es eine gute Tat ist, eine längere Reise anzutreten, um die Moschee Harâm in Mekka, die Moschee des heiligen Propheten in Medina und die Moschee Aqsâ in Jerusalem zu besuchen. Deswegen bleibt dem, der die Pilgerfahrt antritt, aber das Grab des Propheten in der Moschee des heiligen Propheten nicht besucht, die Belohnung dieser guten Tat versagt.
 
Imâm-ı Mâlik, Friede sei mit ihm, erklärte, dass beim Grabbesuch des heiligen Propheten, es nicht erlaubt ist zu lange nahe dem Grabmal des heiligen Propheten zu verbleiben. Imâm-ı Zejn el-’Abidîn, Friede sei mit ihm, stand beim Besuch des gesegneten Grabes neben der Säule, die in Richtung von Rawda-i Mutahhara (heiliger Garten, der zwischen dem heiligen Grab und der Kanzel der heiligen Moschee liegt) steht und näherte sich nicht dem gesegneten Grab. Bis zu der Zeit, als St. Âischa, Friede sei mit ihr, starb, wurde der Besuch dadurch ausgeführt, dass man in Richtung der Kaaba vor der Tür des Grabmals des heiligen Propheten stand.
 
Eine Hadîth lautet: “Macht mein Grabmal nicht zu einem Festplatz!” St. Abd ul-’Azîm-ı Munziri, ein Hadîthgelehrter erklärte diese Hadîth folgendermaßen: “Betrachtet meinen Grab nicht als Festort, der einmal im Jahr besucht wird, sondern versucht, es so oft wie möglich zu besuchen!” Und die Hadîth, “Macht eure Häuser nicht zu einem Friedhof!” bedeutet, dass unsere Häuser nicht dem Friedhof ähnlich sein sollten, in dem wir keine Gebete verrichten. Die von St. Munziri gemachte Erklärung der Hadîthen wird für richtig anerkannt. Denn es ist nicht erlaubt, im Friedhof rituelle Gebete zu verrichten. Die obige Hadîth wurde auch gedeutet: “Wählt für den Besuch meines Grabes keinen bestimmten Tag wie bei einem Festtag.” JudenundChristen versammelten sich gewöhnlich bei ihren Besuchen an den Gräbern ihrer Propheten, spielen Musik, singen Lieder und feiern, als ob es ein Fest gäbe. Es wird uns angeordnet, daß wir uns bei unseren Besuchen nicht wie sie verhalten, uns nicht mit verbotenen Dingen amüsieren, nicht Rohrflöte oder Trommel spielen und nicht zeremonielle Versammlungen abhalten sollten. Wir sollen die Toten besuchen, grüßen und Gebete für sie rezitieren und sie in Stille verlassen, ohne dort lange zu verweilen.
 
Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, sagte, dass der Besuch zum Grabe des heiligen Propheten das wertvollste erforderliche Gebet sei, die der heilige Prophet wünscht. Einige von dem Rechtsgelehrten erklärten, dass der Besuch zum Grabe des heiligen Propheten nötig ist. Deshalb wird in der Rechtsschule Schâfi’î darauf ein Gelübde abgelegt.
Auf Seite 1282 des Buches Mir’at-i Medine steht: (ALLAH, der Erhabene sagt): ‘Hätte ich dich nicht erschaffen, würde ich nichts erschaffen’. Das weist darauf hin,daß Muhammed, Friede sei mit Ihm, Habibullah (Geliebter Allahs) ist. Selbst ein gewöhnlicher Mensch würde um seines Lieblings willen keine Bitten ablehnen. Es ist leicht, seinem Geliebten zuliebe eine Arbeit auszuführen. Wenn jemand sagt ‘O mein Schöpfer! Ich verlange von Dir Deinem Geliebten Muhammed zuliebe’, wird sein Wunsch nicht abgeschlagen. Jedoch ist es unangenehm, Seines Geliebten willen anzuwenden, um niedrige weltliche Dinge zu erreichen.”
 
Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, sagte “Ich war in Medina. Schejch Eyyûb-ı Sahtiânî, der ein frommer Moslem war, trat in die Moschee des heiligen Propheten ein. Ich folgte ihm. St. Schaikh stand dem heiligen Grabmahl zugekehrt, wobei er der Gebetsrichtung seinen Rücken wandte. Danach verließ er sie wieder.” St. Ibn Dschemâ’a schreibt in seinem Buch Mensek-ı Kebîr (Große Anbetung): “Beim Besuch des Grabes unseres Propheten soll man an die Seite der Gebetsrichtung des heiligen Grabmals kommen, nachdem man ein Gebet von zwei Gebetseinheiten neben der Kanzel der heiligen Moschee verrichtet hat. Man soll in etwa zwei Meter Entfernung von der Wand Merkad-ı Scherîf (des heiligen Grabmals)stehen, zur linken Seite des heiligen Kopfs des Propheten. Danach dreht man sich langsam gegen den heiligen Propheten zu, um zu grüßen. Dies gilt in allen vier Rechtsschulen.”
 
Im Hadika wird zum Thema des 23. Mißgeschicks, das durch Worte verursacht wird, folgendes erläutert: “Es ist stark unerwünscht bei einem Gebet um das Recht eines Propheten oder eines Heiligen, der lebt oder gestorben ist, ALLAH, den Erhabenen, um etwas zu bitten. Denn niemand hat ALLAH, dem Erhabenen, gegenüber Rechte, d.h. ALLAH, der Erhabene, hat niemandem gegenüber Verpflichtungen. Aber ALLAH, der Erhabene, versprach seinen geliebten Menschen ihre Wünsche anzunehmen. Er erklärte im heiligen Koran seinen Dienern ein solches Recht zu geben: ‘Es wurde auf mich ein Recht, den Gläubigen zu helfen.” Im Rechtsgutachten Bezaziyye wird erklärt: ‘Es ist erlaubt, einem Propheten oder Heiligen zuliebe, ob er lebt oder gestorben ist, ALLAH, den Erhabenen, um etwas zu bitten.’ In der Erläuterung Schir’a steht: “Man soll ALLAH, den Erhabenen, durch Vermittlung Seiner Propheten bzw. Heiligen bitten. Dies steht auch im Buch Hısn-ul-Hasîn” (Unerreichbare Festung). Wie man sieht, erklärten es die islamischen Gelehrten für erlaubt, dass man ALLAH, den Erhabenen, bittet, der Berechtigung und Respekt zuliebe, welche ALLAH, der Erhabene, seinen Geliebten gab. Aber kein Gelehrter sagte, dass es Götzendienst sei, daran zu glauben, dass Menschen ein Recht darauf hätten und mit dieser Absicht zu Ihm zu beten. Nur von den Wahhabiten wurde das gesagt.
 
Obwohl die Wahhabiten in ihrem Buch Feth ul-medschîd das obige Rechtsgutachten Bezâziyye loben, widersprechen sie ihm diesbezüglich auch. Hâdimî erklärt wiederum im Berika zum Thema der Mißgeschicke der Worte: “Um das Recht Seines Propheten oder Heiligen bedeutet, ‘um sein Prophetentum oder Heiligsein. Auch unser Prophet hatte diesen Gedanken, ‘Fürs Recht deines Propheten Muhammed’ und er bat bei den Kriegen ALLAH, den Erhabenen für die armen Moslemflüchtlinge, die von Mekka nach Medina emigrierten, um Hilfe. Außerdem beteten viele islamischen Gelehrten des Islam ‘Um deretwillen, denen Du gibst, worum sie Dich bitten’ und ‘Um Muhammed Gasali willen’ oder sie schrieben dies in ihren Büchern.” Im Buch Hisnu ul-Hasîn sind solche Gebete reichlich genannt. Das Auslegungsbuch namens Rûh ul-Bejân schreibt bei der Erklärung des 18. Verses der Sure Mâida, mit der Hadith, die von ’Omar Farûq, Friede sei mit ihm, mitteilte, wurde folgendes: “Als Adam, Friede sei mit ihm, sich irrte, flehte er an, ‘O mein Schöpfer! Verzeihe mir fürs Recht Muhammeds” Und ALLAH, der Allmächtige, sagte. “Wie kennst du ihn? Ich habe ihn noch nicht erschaffen.’ Er antwortete ‘O mein Schöpfer! Als du mich erschaffen hast, habe ich den Kopf erhoben. An den Ausläufern DEINES Thorns sah ich ‘Lâ ilâhe illallah Muhammedun Ressûlullâh’ (Es git keinen Gott außer ALLAH und Muhammed ist ALLAHs Gesandter.) geschrieben. Du würdest neben DEINEM Namen nur den Namen schreiben, den Du am meisten liebst. So habe Ich durchaus verstanden, dass Du ihn sehr liebst.’ Und ALLAH, der Allmächtige, erwiderte: ‘O Adam, du hast die Wahrheit gesprochen. Unter all Meinen Geschöpfen liebe Ich ihn am meisten. Darum vergebe ich dir. Wenn Muhammed nicht wäre, hätte Ich dich nicht erschaffen.” Diese Hadith steht in den Büchern Dalâil von Imâm-ı Bejhekî und im Ghâliyye von Âlûsî.
 
Auf Seite 259 im Fethul-medschid steht folgendes: “Imâm Zain el-’Âbidîn sah jemanden, der an das Grab des Propheten kam und dort betet. Er unterbrach ihn und zitierte die Hadith: “Rezitiert ein Gebet für mich! Wo immer ihr auch seid, euer Grußgebet wird mir mitgeteilt.” Er gibt das Ereignis unrichtig wieder und fährt fort, “Wie man sieht, wurde es verboten, an ein Grab zu gehen, um zu rezitieren. Dies ist eine Form, ein Grab zu einem Festort zu machen. Es ist dem, der in die Moschee des heiligen Propheten eintritt, um sein rituelles Gebet zu verrichten, untersagt, sich dem Grab des Propheten zu nähern. Keiner der heiligen Gefährten tat dies. Sie hinderten die, die es versuchten. Dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, werden nur Gebete und Grüße seiner Gemeinschaft mitgeteilt. Es werden keine anderen Tätigkeiten seiner Gemeinschaft benachrichtigt.” Dieses Buch berichtet auf der 234. Seite ferner, dass die Regierung ‘Sa’udi’, um solche Besuche zu verhindern, in der Moschee des Propheten Soldaten aufstellten.
 
St. Yûsuf Nebhânî lehnte dies als Lüge ab und antwortet auf der 80. Seite des Buches Schewâhid-ül-hak (Die Zeugen des Rechts): “Imâm Zain el-’Âbidin ’Alhi hinderte niemanden dazu das Grab unseres Propheten zu besuchen. Er lehnte Besuche ab, die respeklos sind und dem Islam nicht entsprechen. Sein Enkel Imam Dscha’fer Sâdık, besuchte das gesegnete Grab mehrere Male. Er stand an der Säule, die in Richtung Rawda steht, grüßte ihn und sagte, ‘Sein gesegneter Kopf ist an dieser Seite’. Die Hadith, “Macht mein Grabmal nicht zu einem Festplatz!” bedeutet, dass unser Besuch nicht auf einen bestimmten Tag beschränkt sein soll und wir das Grab oft besuchen sollen. ‘Ebu ’Abdullâh Qurtubî erklärt in seinem Buch Tezkîre (Erinnerung), dass die Tätigkeiten seiner Glaubensgemeinschaft dem Propheten morgens und abends mitgeteilt werden..’ (S. 88, 106) ‘Als Kalif Mensûr das Grab des Propheten besuchte, fragte er Imâm-ı Mâlik, ob er sich dem Grab oder der heiligen Kaaba gegenüber stellen sollte. Imâm-ı Mâlik antwortete ihm, “Wie kannst du dein Gesicht von dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, abwenden, ‘Er ist die Ursache für deine und deines Vaters Adams, Friede sei mit ihm, Vergebung.” (S. 89, 116), und” die Hadith (Besucht Grabstätte!) ist ein Gebot. Wenn beim Besuch etwas Verbotenes durchgeführt wird, darf nicht der Besuch für verboten erklärt werden, sondern man hat die verbotene Tätigkeit zu verbieten. (S. 92).” “Imâm-ı Newewî zitiert in seinem Buch Ezkâr (Andachten): ‘Es ist erforderlich, d.h. der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, hat es gern, die Gräber des Propheten und der frommen Muslime zu besuchen und bei jedem Besuch vor dem Grab zu verweilen.’ ” (S. 98) “Ibn Humâm zitiert in seinem Buch Feth-ul-kadîr ‘die durch Dâra Kutnî und Bazzâr überlieferte Hadith, ‘Wer, ohne daß er irgendeiner anderen Sache nachfolgt, nur mit der Absicht kommt, mich zu besuchen, hat am Jüngsten Tag ein Recht auf mich für eine Fürsprache’ ” weist darauf hin, dass “ALLAH, der Erhabene, den Heiligen Wundertaten vollbringen lässt. Solche Taten werden auch nach dem Tod der Heiligen geschehen, d.h. die Heiligen können auch nach ihrem Tod den Menschen behilflich sein. Man darf solche Heiligen als Vermittler einsetzen. Aber das Hilfebitten muss in rechtmäßiger Weise geschehen. Es ist nicht erlaubt, zu sagen, ‘Wenn du meine Wünsche erfüllst, oder wenn du meine Krankheit heilst, werde ich dir dieses geben,’ was oft von Unwissenden ausgesprochen wird. Aber es darf nicht als Unglauben oder Götzendienst betrachtet werden. Denn auch ein Unwissender glaubt nicht daran, dass ein Heiliger etwas erschaffen könnte. Er setzt den Heiligen als Vermittler ein, damit ALLAH, der Erhabene als Schöpfung wirkt. Er weiß, daß der Heilige ein geliebter Diener ALLAHs, des Erhabenen ist, und setzt ihn deshalb als Vermittler ein. Er glaubt daran, dass dessen Vermittlung nicht abgelehnt wird. Denn der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, sagte: ’Es gibt viele Menschen, über die man denkt, sie seien minderwertig und unwichtig. Doch (in Wirklichkeit) sind sie von ALLAH, dem Erhabenen, sehr geliebte Menschengeschöpfe. Haben sie etwas vor, so erschafft es ALLAH, der Erhabene gewiß für sie.’ Muslime vertrauen diesen Hadithen und bitten Heilige um ihre Vermittlung. Imâm-ı Ahmed, Imâm-ı Schâfi’î, Imâm-ı Mâlik und Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihnen, erklärten es für erlaubt, durch den Besuch der Gräber frommer Muslime, Segen zu erlangen. Wer behauptet, in einer sunnitischen Rechtsschule zu sein, hat dies so zu betrachten. Wenn er nicht so sagt und glaubt, dann versteht man, dass er kein Anhänger der Sunna und ein Lügner ist.”
 
In dem Rechtsbuch Fetewa-i Hindijje (Rechtsgutachten in Indien)steht, während es erklärt wird wie eine Person für eine andere nach Mekka pilgert, folgendes geschrieben, “Es ist erlaubt, den Verdienst erfüllter Gebete einem anderen zu schenken. Die Verdienste des rituellen Gebets, des Fastens, des Almosens, der Pilgerfahrt, das Rezitieren des heiligen Korans und der Andacht, des Besuchs der Grabstätten von den heiligen Propheten, Märtyrer, Heiligen und frommen Muslimen, das Abgeben des Leichentuchs an den Verstorbenen und aller anderen guten Taten kann man an andere Muslims verschenken.” Man versteht durch diese Erklärung, dass der Besuch der Grabstätten der Heiligen Verdienst ist.
 
Die Dokumente für alles, was bisher mitgeteilt wurde, stehen in unserem arabischen und englischen Bücher. geschrieben. ALLAH, der Erhabene, befiehlt den Muslims sich miteinander zu vereinigen. Darum soll jeder Moslem die Glaubenslehre der Sunnalernen und genau so, wie die Gelehrten der Sunna in ihren Büchern niederschrieben, glauben und sich so auf diesem rechten Weg vereinigen. Der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, teilte mit, dass der rechte Weg nur der Weg der Sunnaist. Man soll sehr vorsichtig sein, um nicht aus der Glaubenslehre der Sunna durch das Lesen und Hören der trügerischen Schriften der ungebildeten Geistlichen, die Bücher schreiben, um Geld zu verdienen, auszuscheiden. Im 144. Vers der Sure Nisâ teilt ALLAH, der Erhabene klar mit, daß die, die Gemeinschaft der Muslime verlassen, zur Hölle gehen werden. Wer einem der vier rechten Rechtsschulen nicht folgt, ist schon von der Gemeinschaft der Sunna abgewichen und ein solcher ist entweder Anhänger einer Irrlehre oder Ungläubiger. Diese Angelegenheit wird in der Erläuterung von Ahmed Tahtawî, einem absoluten Religionsgelehrten für das Buch Dürr-ül-muchtar und im Buch El besâir alel-münkirit-tevessül-i bilmekâbir (Es ist nicht zu leugnen, daß die Vermittlung wahr ist) mit Beweisen dargestellt. Das letztere ist als Erwiderung auf das Buch Fethul-medschid in Pakistan verfasst und zum zweiten Mal in İstanbul gedruckt.. Wie Ibn Teimiyye von der sunnitischen Glaubenslehre abgewichen ist, wurde im Buch ‘Et-Tewesülü-bin-Nebî we Dschehele tul-Wehhabijjûn’ (Dem heiligen Propheten vermitteln und Unwissenheit der Wahhabiten)durch Beispiele bewiesen.
 
3) Die Wahhâbîten erklären den Bau eines Mausoleums auf einem Grab, für Unglauben und Götzendienst. Die, die dort beten und dienen, die Öllampen anzünden und Almosen für die Seelen der Gestorbenen zu geben geloben, seien Ungläubige. Sie behaupten ferner, dass die Bewohner von Haramejn, (Mekka und Medina) die Kuppeln und Wände anbeten würden.
Wenn man ein Mausoleum zum Zwecke der Verzierung oder Zurschaustellung auf einem Grab errichtet, ist dies verboten. Es ist unerwünscht, wenn ein Mausoleum zum Schutze vor der Zerstörüng des Grabes gebaut wird. Es ist erlaubt, es zu bauen, um das Grab vor Diebe und vor Vieh zu schützen. Aber es soll nicht als ein Ort für die Besucher in bestimmten Tagen betrachtet werden.
 
Es ist nicht unerwünscht, Tote in einem vorher gebauten Gebäude zu beerdigen. Die heiligen Gefährten beerdigten den heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, und seine zwei Kalifen in einem Gebäude. Die Hadîth teilt uns mit, dass die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten keine Verirrung sein kann. Der große islamische Gelehrte Ibn ’Abidîn schreibt in der Erläuterung für das Buch Dürr-ül-muchtar: “Einige Gelehrte hielten es für unerwünscht, auf die Gräber der frommen Muslime und der Heiligen eine Stoffdecke, Kopfbedeckungen oder, Turbane zu legen. Das Buch Fetâwa-ı Hudschdsche (Rechtsgutachten der Beweise)erklärt es ebenfalls für unerwünscht, auf die Gräber Stoffdecken zu legen. Aber nach unserer Meinung ist es nicht unerwünscht, sondern erlaubt, um die Größe der Gestorbenen bekannt zu machen, um Beleidigungen zu verhindern und um den Besucher zu rücksichtsvollem Verhalten zu veranlassen. Die nach vier islamischen Quellen nicht verbotenen Tätigkeiten, werden nach der Absicht des Ausführenden gemäß bewertet. Es ist richtig, dass zur Zeit der Gefährten des heiligen Propheten auf die Gräber weder Mausoleen noch Sarkophage (aus Holz oder Stein) errichtet oder Stoffdecken gelegt wurde. Aber keiner widersprach, als der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, und seine zwei Kalifen in einem Gebäude beerdigt wurden. Deswegen und um die Hadîthen “Tretet nicht auf die Gräber!” und “Seid nicht unehrerbietig zu euren Verstorbenen!” zu gehorchen und weil sie nicht für verboten erklärt wurden, dürfen sie nicht als Verirrung bezeichnet werden. Wie in allen Büchern des islamischen Rechts mitgeteilt wird, ist es notwendig, gleich nach dem Abschied, d.h. nach dem letzten Umgang der heiligen Kaaba beim Pilgern, aus der Moschee Harâm hinauszugehen und so die heilige Kaaba zu ehren. Aber die Gefährten des heiligen Propheten machten es nicht so. Denn sie achteten die heilige Kaaba zu jeder Zeit. Weil die Nachkommenden solche Aufmerksamkeit nicht erweisen, erklärten die Gelehrten es für notwendig, aus der Moschee rückwärtsgehend hinauszutreten. Auf diese Weise gaben sie uns die Möglichkeit, uns wie die Gefährten des heiligen Propheten nähmlich rücksichtsvoll zu benehmen. So wurde es auch erlaubt, auf die Gräber der Rechtschaffenen und Heiligen Stoffdecken zu legen und Mausoleen zu bauen. Der große Gelehrten Abd-ul Ghanî Nabulusî erklärt in seinem Buch Keschf-un-nûr” (Aufklärung des Glaubenslichts) all dies ausführlich.” Das Buch namens Tenwîr-ul-halek fî imkân-ı rü’ye-tin-nebî dschibâren wel-melek (Erscheinung des Propheten und des Engels und Aufklärung der Finsternis) und das Buch Keschf-un-nûr sind zusammengestellt und 1393 (1973 n.Chr.) in İstanbul gedruckt. Das zusammengestellte Buch heißt Minhat-ül-wechbiyye (Gespendete Abgaben). Es ist arabisch. Das Grabmal nennt man in Arabien Meschhed. In der heiligen Stadt Medina auf dem Bakî-Friedhof gab es viele Grabmäler. Die Verirrten, Anhänger der Irrlehren, zerstörten sie alle. Kein islamischer Gelehrter erklärte, dass es Unglaube ist, ein Grabmal zu errichten und es zu besuchen. Und niemand zerstörte es.
 
Am Ende des Buches Halebî-ı Kebîr schreibt Ibrahîm Halebî, Friede sei mit ihm; “Wenn jemand sein Feld als Friedhof bestimmt, ist es zulässig, dort ein Mausoleum zu bauen, falls dort ein freier Platz vorhanden ist. Wenn man Tote beerdigt und dafür Platz braucht, kann das Mausoleum wieder abgerissen, und als Grab gebraucht werden. Denn das Feld wurde zum Stiftungsgut umgewandelt, um Gräber zu bauen. Falls es Unglaube oder Götzendienst wäre, ein Mausoleum zu bauen, müßte es jederzeit abgerissen werden.
 
Das erste und wertwollste Mausoleum der Welt ist Hudjret-ı Mu’attara, wo der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, beerdigt wurde. Der heilige Prophet starb im Zimmer seiner geliebten Frau, St. ‘Â’ische, unser Mutter, Friede sei mit ihr, am Montagsvormittag, am 12 Rebi’ul-ewwel 11 n.Hed. Am Mittwochabend wurde er in diesem Zimmer begraben. St. Ebu Bekr und St. ’Omar, Friede sei mit ihnen, wurden ebenfalls in diesem Zimmer beerdigt. Keiner der Gefährten des heiligen Propheten versuchte es zu verhindern. Trotzdem stehen sie der Übereinstimmung der Gemeinschaft entgegen. Es ist kein Unglaube, aber reiligiöse Abweichung, die Übereinstimmung der Gemeinschaft zu leugnen.
 
Das Zimmer von St. ’Âische, Friede sei mit ihr, war vier Meter hoch, etwas mehr als drei Meter breit, viereinhalb Meter lang und war aus Luftziegeln gebaut. Es hatte zwei Türen, eine an der nördlichen und eine an der westlichen Wand. ’Omar, Friede sei mit ihm, zog um das Zimmer, während seines Kalifats, eine niedrige Mauer. Als ’Abdullâh bin Zubejr, Friede sei mit ihm, Kalif war, riss er die Maurer ab und baute eine neue Mauer aus schwarzem Stein und ließ sie mit Mörtel verputzen. Diese Mauer war nicht überdacht und hatte eine Tür an ihrer nördlichen Seite. Als Hassan, Friede sei mit ihm, im Jahre 49 n.Hed. starb, ließ sein Bruder Hussejn, Friede sei mit ihm, seine Leiche zum Grabmal des heiligen Propheten bringen, um dort zu beten. Aber manche meinten, dass er die Leiche hier beerdigen wolle. Vor dem Grab entstand Unruhen. Man brachte die Leiche auf den Baqî’ Friedhof, damit man die Unruhen verhinderte und mauerte später die Türen der Wände und Zimmer zu, um solchen Vorfällen vorzubeugen.
 
Der sechste omaijadische Kalif Welîd ließ, als er Gouverneuer der Stadt Medina war, die Steinmauern erhöhen und überdachten sie mit einer kleinen Kuppel. Als er Kalif war, befahl er dem damaligen Gouverneur von Medina, ’Omar bin ‘Abd-ul ’Aziz, und ließ 88 (707 n.Chr.) eine zweite Mauer um die Alte errichten. Die neue Mauer war fünfeckig und überdacht und hatte keine Tür.
 
Im Buch Feth-ul-Medschîd steht: “Wer von einem Baum, Stein, Grab und ähnlichen Sachen Segen zu erlangen versuchte, wird zum Götzendiener. Die Grabstätten wurden durch die Kuppeln zu Götzen umgebaut. In der Zeit des Heidentums vor dem Islam, betete man Menschen und Statuen an. All dies und das Schlimmste werden jetzt an den Mausoleen und Gräber geleistet. Von den Gräbern der frommen Muslims Segen zu hoffen ist, als wenn man das sogenannte Götzenbild Lât anbetet. Diese Götzendiener glauben, dass die Heiligen die Fürbitte der anderen hören und ihnen antworten könnten. Sie glauben, dass man sich dem Verstorbenen durch Gelübde für die Gräber nähern kann. Alle von diesen Glauben und Handlungen heißen Götzendienst. Auch wenn ein Götzendiener sich selbst mit einen anderen Namen nennt, ist er doch wieder ein Götzendiener. Mit welchem Namen es auch sein mag für die Verstorbenen Gebet verrichten, Tiere opfern, das Gelübde leisten und dergleichen Taten ausführen, sind Götzendienst. Die Götzendiener unserer Zeit sagen “erlaubt dafür, was sie unter den Namen “Respekt und Segen” tun. Diese Zweifel von ihnen sind falsch..”
 
Wir haben in den mehreren von unseren Büchern die Antworten, die von den islamischen Gelehrten auf diese Angriffe und Verleumdungen die gegen die Sunna Muslims gegeben wurden, veröffentlicht. Jetzt übersetzen wir ein Teil von ersten Original des Buches Usûl ul-erba’a fî-terdîd il-Wehhabijje (Ablehnung der Wahhabiten von vier Rechtsschulen). Wenn man dieses Kapitel mit Bedacht liest, versteht man mit Leichtigkeit wie sich die Wahhabiten täuschten und vom richtigem Weg abweichen und die Muslims ins Unglück führen:
 
“Der heilige Koran, die heiligen Hadithe, die Worte der Gefährten des heiligen Propheten, die ihrer Nachfolger und ihre Handlungen und die meisten von den islamischen Gelehrten teilten mit, dass es erlaubt ist, vor anderen außer ALLAH, dem Erhabenen Respekt zu haben. Im 32. heiligen Vers der Sure Hadsch (Pilgerfahrt) wurde verkündet: “Wer aber ALLAHs Gebräuche ehrt, der beweist Herzensfrömmigkeit.” Abdul-Haq-ı Dehlewî schreibt: Gebräuche sind Anzeichen. Alle Dinge, deren Erscheinung an ALLAH, den Erhabenen erinnern sind Gebräuche des Erhabenen’ Im 158. Vers der Sure Bakara heißt es: “Safâ und Merwe sind auch Heiligtümer ALLAHs, des Erhabenen.’ ” Mit diesem heiligen Vers versteht man, daß Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen nicht nur die Gipfel Safâ und Merwe sind, sondern es gibt auch andere Gebräuche. Ebenso sind nicht nur die Stätte namens ’Arafat, Muzdelife und Minâ Gebräuche. Schah Welî-Allâh-ı Dehlewî, Friede sei mit ihm, stellt in seinem Buch Hudschdschet-ullah il-bâliga (Entgültige Beweise ALLAHs, des Erhabenen)in der 69. Seite klar: “Die größten der Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen sind: der heilige Koran, die heilige Kaaba, die Propheten, Friede sei mit ihnen allen, und das Gebet.” Schah Walî-Allah-ı Dehlewî stellt auf der 30. Seite seines Buches Eltâf ul-Kuds (Feinheiten der Heiligtümer)klar; “Gebräuche des Erhabenen zu lieben bedeutet den heiligen Koran und den Prophet und die heilige Kaaba zu lieben, sogar alles, was uns an ALLAH, den Erhabenen erinnert. Ebenso ist es nötig, die Heiligen zu lieben.” [Die heilige Hadith, die in den Büchern İbni Ebî Schejbe, İrschad-ut-tâlibîn (Geistige Führung der Schüler) und Kunûz-üd-dekâjık steht, lautet: Wenn man einen Heiligen sieht, erinnert man sich an ALLAH, den Erhabenen. Durch diese heilige Hadith wird verständlich, dass auch die Heiligen, Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen sind. Daß es erlaubt ist, Grabmäler für Heilige bzw. Gelehrte zu errichten, um sie zu achten, steht in dem Buch Dschâmi’ul fetâwâ (Die Sammlung der Rechtgutachten).] Safâ und Merwe, die zwei Gipfel, die bei der Moschee Haram in der heiligen Stadt Mekka liegen, wurden Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen, weil die heilige Mutter. St. Hadscher des Propheten St. Ismail, zwischen den beiden hin und her lief. Und so verursachet dies, sich an diese heilige Mutter zu erinnern. Warum sollten die heiligen Stätte nicht als Gebräuche des Erhabenen gelten, wo unser Führer, Muhammed, Friede sei mit Ihm, der der Erhabenste unter den Geschöpfen und der Geliebte des Erhabenen ist, geboren und gewachsen anbetete, auswanderte und hinschied und wo sich sein heiliges Grabmal und die Gräber Seiner reinen Familienangehörigen und gerechten Gefährten befinden? Und warum zerstören sie diese Orte?
 
Wenn man den Heiligen Koran, mit Bedacht und reinem Gewissen liest, sieh man, dass mehrere heilige Verse, mit Respekt, vom dem heiligen Propheten sprechen. Die Sure Hudschurât (Die Gemächer) lautet sinngemäß: “O Gläubige, kommt nicht ALLAH und SEINEM Gesandten zuvor und fürchtet ALLAH... O Gläubige, erhebet nicht eure Stimmen über die Stimme des Propheten, und sprechet nicht so laut zu ihm wie zueinander, auf dass eure Werke nicht eitel werden, ohne dass ihr’s euch versehet. Diejenigen, welche ihre Stimmen vor dem Propheten ALLAHs senken, sie sind’s, deren Herzen ALLAH für die Gottesfurcht erprobt hat; für sie ist Verzeiung und gewaltiger Lohn.” Wer diese fünf Verse mit Menschenvernunft durchliest und darüber nachdenkt, wird sehr gut verstehen wie ALLAH, der Erhabene, Seinen Lieblingspropheten hochschätzt. Er würde einsehen, dass Er seine Glaubensgemeinschaft anordnet, höflich und ehrerbietig zu ihm zu sein. Wer überlegt, dass die verdienstvollen Handlungen derer, die ihre Stimmen über seine Stimme erheben, nicht gelten werden, versteht man wie wichtig es ist. Siebzig Personen vom Stamm Benî Tamîm, die in Medîna eintrafen, riefen respektlos nach den heiligen Propheten. Die obenerwähnten heiligen Verse kamen über sie als Strafe. Heute machen sich manche Leute als Nachkommen vom Stamme Banî Tamîm bekannt. Darum steht in den Hadîthen: “Grobe und quälende Leute sind im Osten” und “Der Satan wird von dort aus Zwietracht säen.” Und Er wies mit seiner heiligen Hand auf die Richtung der Nedschd-Wüste der Halbînsel ‘Arabien’ hin. Eine Gruppe der Verirrten sind auch ‘Nedschdî’. Weil sie aus dem Land Nedschd stammten, nennt man sie so. Die Zwietracht, die in der oben erwähnten Hadith mitgeteilt wurde, trat 1200 Jahre später hervor. Diese Verirrten wanderten von Nedschd nach Hidschâz (die heilige Stätte: Mekka-Medîna) aus und töteten die Muslime aus Hidschaz und fingen ihre Frauen und Kinder. Sie taten ihnen derart Böses an, was selbst die Ungläubige nicht ausübten.

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