Der
Wahhabismus wurde von Muhammed bin ’Abd ul-Wehhâb gegründet. Er ist in
Hureimile in Nedschd im Jahre 1111 n.Hed. (1699) geboren und starb im
Jahre 1206 n.Hed. (1792). In früheren Zeiten reiste er oft nach Basra,
Bagdad, Iran, Indien und Damaskus, um Handel zu treiben. In Basra fiel
er in die Falle des Britischen Spions Hempher und diente ihm zur
Zerstörung des Islams. Die falschen Schriften Hemphers, veröffentlichte
er unter dem Titel Wahhabismus. In dem Buch Geständnisse von Hempher,
einem britischen Spions, das von unserem Verlag veröffentlicht wurde,
wird eingehend von der Gründung des Wahhabismus berichtet. Bei diesen
Gelegenheiten las er die fehlerhaften Bücher von Ahmed Ibn Tejmiyye aus
Harrân [661-728 gest. (1263-1328) in Damaskus], die nicht mit der
Glaubenslehre der Sunna übereinstimmten. Er wurde als Scheich-i Nedschdî
bekannt. Um seinen Ruf zu vergrößern, nahm er Unterricht bei den
hanbelitischen Gelehrten in Medina und Damaskus. Nachdem er nach Nedschd
zurückgekehrt war, verfaßten er und Hempher viele Bücher. Eines von
ihnen heißt Kitâb ut-tewhîd (Das Buch des Einheitsbekenntnis). Als
Erwiderung gegen Kitâb-ut-tewhîd verfassten die Gelehrten aus der
heiligen Stadt Mekka 1221 ein Buch namens Sejf-ül-Dschebbâr (Der Schwert
des Allmächtigen). Es wurde nachher in Pakistan und 1395 (1975 n.Chr.)
in Istanbul gedruckt. Das Buch enthält unwiderlegbare Beweise gegen den
Wahhabismus. Das Buch Kitâb-ut-tewhîd wurde von dem Enkel des Verfassers
namens Abd ur-Rahmân erläutert und von einem Wahhabiten namens Muhammed
Hamid erweitert und in Ägypten unter dem Titel Fet’h ul-medschid
publiziert wurde. Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb täuschte die Bauern und
Bewohner von Der’iyye und ihren Führer Muhammed bin Sa’ûd durch seine
Meinungen. Als die Zahl, der von ihm als Wahhabiten bzw. Nedschdî
bezeichneten Menschen sich vergrößerte, ließ er sich als Richter und
Muhammed bin Sa’ûd als Herrscher proklamieren. Er verordnete, dass seine
Familie nach ihrem Tode dieselben Ämter ausführen dürfen.
Muhammeds Vater, ’Abd-ul Wehhab war
ein guter Moslem. Er und die Gelehrten in Medina ahnten aus den Worten
von Muhammed, daß er einen Irrweg gehen würde und sie rieten allen nicht
mit ihm zu sprechen. Jedoch proklamierte er im Jahre 1150 n.Hed. (1737)
den Wahhabismus. Um die Unwissenden zu verwirren und sie vom rechten
Weg abzubringen, verachtet er die Urteile der islamischen Gelehrten. Er
ging soweit zu behaupten, die Anhänger der Sunna seien ungläubig. Ferner
erklärte er, die Moslems, die die Gräber der Propheten oder Heiligen
besuchten und sie wie “O ALLAHs Prophet!” oder “O ’Abd el-Kâdir!”
ansprachen für Götzendiener.
Nach der Auffassung der Wahhabiten
wird der ungläubig, der sagt, dass irgend jemand außer ALLAH, der
Erhabene irgend etwas machen würde. Zum Beispiel, wenn jemand sagt, die
Medikamente hätten seine Schmerzen geheilt oder ALLAH, der Erhabene habe
sein Gebet am Grab dieses Propheten oder jenes Heiligen angenommen,
wird er Polytheist. Sie verweisen auf die Sure Fatiha “Iyyâke nesta’în”
(Zu DIR allein flehen wir um Beistand) und die heiligen Verse, die auf
Gottvertrauen hinweisen, als Beweismaterial für ihre Behauptungen. Die
wahren Sinne solcher heiligen Verse und die der Einheitsbekenntnis
stehen in dem Buch Seadeti Ebediyye (Der Weg zum ewigen Glück)
ausführlich geschieben. Es sollte dort nachgelesen werden.
St. Hakîm Ummet Muhammed Hassan Dschan
Sirhindî Müdscheddidî, einer von den Enkeln von Imâm-ı Rabbânî, Friede
sei mit ihm, schreibt in seinem Buch El-Usûl-ül-erbe’a
fi-terdîd-il-wehhâbiyye (Ablehnung von Wahhabiten von vier
Rechtsschulen) wie folgt: “Die Wahhabiten und die Anhänger der Irrlehren
können nicht verstehen, was übertragene Bedeutung und Metapher
bedeuten. Wenn man sagt, dass jemand etwas gemacht hat und jedoch dieses
Wort bildlich verwendete, betrachten die Wahhabiten dieses Wort als
Unglaube und Götzendienst. Jedoch erklärt ALLAH, der Allmächtige, in
vielen Stellen des Heiligen Korans, dass in Wirklichkeit Er alles macht,
und daß auch der Mensch in übertragenem Sinne etwas zu machen fähig
ist. Er sagt im 57. Vers der Sure En’âm (Das Vieh) und in der Sûre Yûsuf
(Josef): “Das Urteil ist allein ALLAHs.” das heißt, daß Er allein der
Richter ist. Doch im 64. Vers der Sure Nisâ’ sagt Er sinngemäß, “Nicht
eher werden sie glauben, bis sie dich zum Richter über ihre Streitsachen
einsetzen.” Der erste heilige Vers teilt mit, dass der wahre Richter
ALLAH, der Erhabene ist, und der zweite, dass der Mensch auch figürlich
als Richter genannt werden kann.
Jeder Muslim nimmt wahr, dass nur
ALLAH, der Erhabene, auferweckt und tötet. Denn ALLAH, der Erhabene,
sagte sinngemäß im 56. Vers der Sure Yunus (Jonas): “Nur Er macht
lebendig und tot und im 42. Vers der Sure Sümer (Die Scharen): “ALLAH
nimmt die Seelen zu sich zur Zeit ihres Todes.” Außerdem sagt der
Allmächtige in ersten Vers der Sûre Sedschde figürlich: “Fortnehmen wird
euch der Engel des Todes, der mit euch betraut ist.”
ALLAH, der Erhabene, ist der Einzige,
der die Kranken heilt. Denn im 80. Vers der Sure Schu’arâ (Die Dichter)
heißt es dem Sinn nach: “Und so ich krank bin, heilt er mich.” ALLAH,
der Erhabene, teilt auch im 49. Vers der Sûre Âl-i Imrân (Das Haus
’Imran) mit, dass allein Jesus, Friede sei mit ihm, sagte: “Ich will
heilen den Mutterblinden und Aussätzigen und will die Toten lebendig
machen mit ALLAHs Erlaubnis.”
Er ist es, der in Wirklichkeit Kinder
beschert. Der 18. Vers der Sure Maria meldet, dass Gabriel, Friede sei
mit ihm, in übertragenem Sinne: “Ich bin nur ein Gesandter von deinem
Schöpfer, um dir einen reinen Sohn zu bescheren” sagte.
Der wahre Herr aller Menschen ist
ALLAH, der Allmächtige. Der 257. Vers der Sure Bakara (Die Kuh): “ALLAH
ist der Schützer der Gläubigen.” teilt dies klar mit. Ferner der 56.
Vers der Sure Mâ’ide (Der Tisch): “Euer Beschützer ist ALLAH und SEIN
Gesandter” und der. 6. Vers der Sure Ahzâb (Die Verkündeten): “Der
Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selber” bezeugen, daß
auch der Mensch, bildlich Herr oder Vormund genannt werden darf. Ebenso
ist ALLAH, der Erhabene, der wahre Helfer. Bildlich nannte Er seine
Menschengeschöpfe auch “Helfer”. Der 3. Vers der Sure Mâ’ide lautet:
“Helfet einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht!” Die Wahhâbiten
nennen einen Muslim als Götzendiener, wenn er jemanden als Diener eines
amderen ausser ALLAHs, des Erhabenen; wie z.b. als Diener des Propheten
anredet. Tatsächlich aber im 32. Vers der Sure Nur (Das Glaubenslicht)
wurde sinngemäß mitgeteilt: “Verheiratet die Ledigen unter euch und eure
braven Diener und Mägde.” Der wahre Schöpfer der Menschen ist ALLAH,
der Erhabene. Aber man darf den Menschen in übertragenem Sinne auch Herr
nennen. Im 42. Vers der Sûre Yûsuf wurde gesagt: “Gedenke meiner bei
deinem Schöpfer!
“Hilfebitten” (Istighase) ist ein
Wort, dem die Wahhabiten den meisten Wiederstand leisten. Sie nennen es
Götzendienst von jemanden anderen statt ALLAH, dem Erhabenen, um Hilfe
zubitten. ALLAH, der Erhabene, ist der Einzige, von dem wirklich um
Hilfe gebittet wird. Es gibt kein Muslim, der diese Tatsche nicht weiß.
Es ist erlaubt, bildlich zu sagen, dass von einer Person Hilfe und
Schutz gesucht wird. Denn in der Sure Kassas (Die Geschichte) im 15.
Vers wird berichtet: “Und da rief ihn der Mann seiner Partei zu Hilfe
wider den, der von seinen Feind war...” Mit einer Hadith wurde
mitgeteilt: “Am Versammlungsort der Auferstandenen werden sie bei Adam,
Friede sei mit ihm, um Hilfe suchen.” Die heilige Hadith, die im Buch
Hisn ul-Hasîn steht, lautet: “Wer Beistand braucht, soll sagen, O Diener
ALLAHs, helfen Sie uns!” Diese heilige Hadith gebietet uns die
Abwesenden um Hilfe zu rufen.” Die Übersetzung aus dem Buch
El-Usûl-ül-erbe’a ist hier beendet. Dieses Buch ist persisch. Es wurde
1346 (1928 n.Chr.) in Indien und 1395 (1975 n.Chr.) in Istanbul zum
zweiten Mal mit Offsetdruch veröffentlicht. Der Verfasser des Buches ist
Muhammed Hassen Dschân Sâhib, Enkel von St. Imam-ı Rabbânî, Friede sei
mit ihnen. Dschân Sahib erwidert die Behauptungen der Wahhabiten und der
Anderen Verirrten in seinem Buch Tarik-un-nedschat (Der Weg der
Befreiung). Es ist arabisch. Mit seiner urduischen Übersetzung wurde es
1350 in Indien und 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul mit Offsetdruck
publiziert.[Hassen Dschân gest. 1931 n.Chr.]
[Jedes Wort hat eine bestimmte
Bedeutung. Das nennt man eigentliche Bedeutung. Wenn man ein Wort in
einem anderen Sinne verwendet, so ändert sich seine Bedeutung. Diese
Bedeutung wird bildlicher Ausdruck genannt. Wenn ein Wort, das ALLAH,
dem Erhabenen gehört, für die Menschen verwendet wird, glauben die
Wahhabiten, dass dieses Wort im eigentlichen Sinne gebraucht wird. Sie
nennen den, der einen solchen Ausdruck äußert, Götzendiener. Sie denken
nicht, dass diese Wörter in den heiligen Versen und Hadithen für die
Menschen gebraucht werden.]
Wenn man den heiligen Propheten,
Friede sei mit Ihm, und die Heiligen um Fürsprache oder Hilfe bittet,
heißt es nicht, dass man ALLAH, den Allmächtigen, aufgegeben oder Ihn
als Schöpfer vergessen hat. Es ist das gleiche, wie wenn man ALLAH, den
Erhabenen, um Regen durch die Wolke, Heilung durch das Einnehmen der
Medikamente oder Sieg über die Feinde durch Verwendung von Kanonen,
Raketen, oder Flugzeuge erwartet. Die Mittel, die man dabei verwendet,
kommen von ALLAH, dem Erhabenen. Sie sind nichts weiter als Mittel.
ALLAH, der Erhabene, erschafft alles durch die Mittel. Es bedeutet nicht
Götzendienst, Mittel anzuwenden. Auch die Propheten brauchten Mittel.
Wie wir zum Trinken das von ALLAH, dem Erhabenen, erschaffene Wasser vom
Brunnen, das von Ihm erschaffene Brot zu essen zum Bäcker gehen und
außerdem für modernste Kriegsausrüstungen Unterricht und militärische
Ertüchtigung zu sorgen verpflichtet sind, damit ALLAH, der Erhabene, uns
den Sieg über die Feinde schenkt, so hängen wir unser Herz an die Seele
eines Propheten oder Heiligen, damit ALLAH, der Erhabene, unsere Gebete
annimmt. Um die von ALLAH, dem Erhabenen, in elektromagnetischen Wellen
geschaffene Stimmen aufzunehmen, gebrauchen wir ein Radiogerät, dies
heißt nicht, dass wir ALLAH, den Erhabenen, weglassen und uns an einen
Kasten wenden. Denn es ist nur ALLAH, der Erhabene, der den Geräten im
Radio diese Eigenschaften und Möglichkeiten gibt. ALLAH, der Erhabene,
hält Seine Allmacht in allen Dingen geheim. Ein Götzendiener hingegen
betet an viele angebliche Götter. Wenn ein Muslim von Mitteln Gebrauch
macht, erinnert er sich an ALLAH, den Erhabenen, der die
Wirkungseigenschaften der Mittel und Geschöpfe hervorbringt. Er hofft
alles, was er wünscht, von ALLAH dem Erhabenen. Er weiß, dass ALLAH, der
Erhabene, der Einzige ist, der ihm alles gab und geben wird. Der Sinn
des obenerwähnten Koranvers weist auf diesen Punkt. Das heißt, alle
Gläubigen möchten sagen, wenn sie die Sure Fâtiha im rituellen Gebet
rezitieren, “O mein Schöpfer, damit ich meine Wünsche und Bedürfnisse in
dieser Welt erlangen kann, mache ich von den materiellen und
technischen Möglichkeiten Gebrauch, und dabei flehe ich den Menschen,
die Du gern hast, um Hilfe an. Während ich so tue, vergesse ich niemals,
dass Du allein die Wünsche erfüllst. Nur von Dir erwarte ich alles!”
Die Muslime, die täglich in dieser Weise beten, darf man nicht
Götzendiener nennen. Von den Seelen der Propheten und der Heiligen,
Friede sei mit ihnen allen, Hilfe erwarten bedeutet, daß man sich an
diese Mittel, die ALLAH, der Erhabene, erschafft, wendet. Dass diese
Muslime keine Götzendiener sondern fromme Muslime sind, berichtet klar
dieser heilige Vers der Sure “Fatîhâ”. Die Wahhabiten, die in ihrem
täglichen Leben von materiellen und technischen Mitteln Gebrauch machen,
versuchen alles, um die sinnliche Luste ihres Ichs zu erlangen.
Andererseits nennen sie Götzendienst, die Propheten und Heiligen um
Fürsprache zu bitten, um das Glück im Jenseits zu erlangen. Die
Wahhabiten, die ebenfalls in ihrem Alltag von Mitteln Gebrauch machen,
nennen es Götzendienst, wenn man ein Mittel benutzt, um das Glück der
nächsten Welt zu erlangen. Was ist das für eine Konzeption von
Einheitsbekenntnis?
Diese Aussagen, von Muhammed bin
’Abd-ul Wehhâb die die sinnliche Luste des Ichs anregen, fanden bei den
Leuten, die keine religiösen Kenntnisse hatten, schnelle Verbeitung. Sie
behaupteten, daß die Gelehrten der Sunna und die Muslime Ungläubige
seien. Einige Herrscher benutzten den Wahhabismus als ein nützliches
Mittel, um ihre Macht zu vergrößern und ihre Herrschaft auszudehnen. Sie
zwangen die arabischen Stämme, den Wahhabismus anzunehmen und töteten
die, die ihn nicht annehmen wollten. Die Bauern, die Angst davor hatten
getötet zu werden, stellten sich dem Fürsten von Der’iyye, Muhammed bin
Sa’ud zur Verfügüng. Sie wurden Soldaten des Fürsten, da sie gierig
waren, die Nichtwahhabiten auszurauben, ihr Leben zu bedrohen und sogar
ihre Frauen zu vergewaltigen.
Der Bruder von Muhammed bin ’Abd-ul
Wehhâb, Scheich Suleiman, war ein Gelehter der Sunna. Diese gesegnete
Person widerlegte den Wahhabismus in seinem Buch Sawâ’ik ul-ilâhiyye
fî’r-reddi ale l’-Wehhâbîyye (Der göttliche Blitz und die Ablehnung der
Wahhabiten)und verhinderte, daß diese verirrte Ideen sich verbreiteten.
Die Lehrer die erkannten, dass Muhammed einen schlechten Weg eröffnet
hatte, antworteten ihm und schrieben klare Ablehnungen gegen seine
Bücher. Sie machten bekannt, daß er auf einem schlechten Weg ist und
bewiesen, dass die Wehhabiten den heiligen Koran und die Hadithen falsch
interpretierten und widerlegten den Wahhabismus durch Koranverse und
Hadithen. Aber all dies verstärkte den Hass und die Feindschaft der
Wahhabiten gegen die Muslime.
Die abwegigen Meinungen der Wahhabiten
verbreiteten sich nicht auf dem Weg des Wissens, sondern der
Gewalttätigkeiten und des Blutvergießens. Muhammed bin Sa’ûd war einer
der hartherzigsten auf diesem blutdürstigen Weg. Dieser Mann, der ein
Vorgänger der Fürsten des heutigen Sa’udî Arabien war, gehörte dem Stamm
Beni Hanîfe an und war von der Nachkommenschaft der Toren, die an das
Prophetentum von Museilemet ul-Kedhdhâb glaubten.
Er starb im Jahre 1178 (1765 n.Chr.).
Ihm folgte sein Sohn Abdulaziz, der 1217 n.Hed. von einem Schiiten
ermordet wurde. Ihm wiederrum folgte sein Sohn Saud der II, der 1231
n.Hed. starb. Sein Sohn Abdullah wurde 1240 n.Hed. in Istanbul zum Tode
bestraft. Daraufhin über nahm der Enkel von Abdulaziz, Terki bin
Abdullah den Stand seiner Väter. Sein Sohn Faysal wurde im Jahre 1282
n.Hed. zum Emir ernannt. Sein Bruder Abdurrahman siedelte nach Kuwait
um. 1901 n.Chr. wurde sein Sohn Abdulaziz zum Emir von Riyad ernannt und
griff mit Hilfe der Engländer Mekka an. Im Jahre 1932 gründete er den
Staat Saudi-Arabien. 1991 wurde in der Presse veröffentlicht, dass der
Saudi Arabische Emir Fahd den Russen 4 Milliarden Dolar zur Besiegung
der sunnitischen Glauenskämpfer von Afghanistan beitrug.
Die Wahhabiten behaupten, sie seien
auf dem Weg der Wiederherstellung des Einheitsbekenntnisses und sie
würden alle Muslime von der Häresie erretten. Sie behaupten, ferner alle
Muslime hätten seit sechs Jahrhunderte in Götzendienst gelebt. Sie
verhalten sich, als ob sie die Muslime von der Ungläubigkeit zu retten
versucht hätten. Als Beweis führen sie den fünften heiligen Vers, der
Sure Ahkâf (Das Tal des Sandes), und den 106. heiligen Vers, der Sure
Yûnus, vor. In Wirklichkeit wurde jedoch in allen Erläuterungen des
heiligen Korans übereinstimmend mitgeteilt, dass diese zwei und noch
viele andere ähnliche heiligen Verse für Götzendiener bestimmt sind. Der
erste heiligen Verse lautet sinngemäß, “Wer ist in größerem Irrtum als
der, der außer ALLAH jemand anruft, der ihn nicht erhört am Tag der
Auferstehung.” Der zweite Vers lautet, “Und rufe nicht außer ALLAH an,
was dir weder nützen noch schaden kann; denn, tust du es, siehe als dann
gehörst du zu den Ungerechten.’ ”
Die Wahhabiten zitieren in ihrem Buch
Keschf us-schubuhât (Aufklärung der Zweifelhaften) den dritten heiligen
Vers der Sure Sümer (Die Scharen), in dem heißt es dem Sinn nach:
“Diejenigen aber, welche außer IHM sich Schützer annahmen, sprechen:
‘Wir dienen ihnen nur, damit sie uns ALLAH nahebringen.’ ” Mit diesem
Koranvers werden die Behauptungen der Polytheisten mitgeteilt, die
Götzen an beten. Die Wahhabiten vergleichen die Muslime, die um die
Fürsprache eines Heiligen bitten, mit diesen Götzendiener. Sie sagen
ferner, dass auch Polytheisten daran glauben, dass ihre Götzen keine
Schöpfer sind, und ALLAH der einzige Schöpfer ist. In dem Kommentar
dieses Koranverses teilt das Buch Rûh ul-bejân (Seelische
Äußerungen)mit, “Der Mensch wird so geschaffen, daß er seinen Schöpfer
erkennt. Der Wunsch ihn anzubeten und sich Ihm zunähern ist jedem
Menschen angeboren. Diese Fähigkeit und dieser Wunsch allein, nützen
jedoch niemandem. Denn das Ich, der Teufel und schlechte Freunde
vernichten diesen angeborenen Wunsch, indem sie in die Irre führen.
Entweder glauben sie weder an einen Schöpfer, noch an den Jüngsten Tag
wie die Kommunisten oder Freimaurer, oder sie werden Götzendiener. Es
ist unmöglich für Götzendiener, sich ALLAH, dem Schöpfer zu nähern und
Ihn zu erkennen. Das Wertvolle ist aber die Gotteserkenntnis, die durch
das Festhalten an das Einheitsbekenntnis und sich Fernhalten vom
Götzendienst erreicht wird. Ein Zeichen dafür ist der Glaube an den
heiligen Propheten und seinen Worten. Es kann nur damit möglich sein,
sich ALLAH, dem Erhabenen, nähern zu können. Auch der Satan war ein
Geschöpf mit der Begabung, sich vor ALLAH, dem Erhabenen,
niederzuwerfen, aber er verweigerte die Niederwerfung, die seinem Ich
nicht entsprach. In ähnlicher Weise wurden die antique griechischen
Philosophen ungläubig, weil sie ALLAH, dem Erhabenen, nicht durch die
Propheten, sondern durch ihre eigene Intelligenz und ihr Ich nähern
wollten. Die Muslime unterwerfen sich dem Islam, um sich ALLAH, dem
Erhabenen, zu nähern, auf diese Weise füllen sich ihre Herzen mit Licht
und die schöne Eigenschaft von ALLAH, dem Erhabenen, treten in ihren
Seelen vor. Die Götzendiener, folgen nicht dem Propheten der islamischen
Religion, sondern ihren Wünschen und falschen Erklärungen. So werden
ihre Herzen verdunkelt und ihre Seele verhüllt. Ihre Behauptung, dass
man Götzen anbetet, damit sie Fürsprache einlegen, widerlegt ALLAH, der
Erhabene, am Schluss dieses Verses.” Man sieht, daß die Wahhabiten, die
den 25. Vers der Sure Lokman, “Wenn du sie fragst, wer die Himmel und
die Erde und was darinnen erschaffen, dann sprechen sie: ‘ALLAH’.” und
den 87. Vers der Sure Suchruf (Der Goldputz); “Wenn du sie fragst, wer
sie erschaffen hat, wahrlich, so sprechen sie: ‘ALLAH’.” als Beweise
nehmen und ihre Behauptung (Die Götzendiener wissen, dass ALLAH, der
Erhabene, allein zu schöpfen fähig ist. Sie leisteten den Götzendienst,
damit sie, für sie am Tage der Auferstehung Fürsprache einlegen und
deshalb werden sie häretische Götzendiener), sehr Unrecht ist.
Wir, Muslime beten keinen Propheten
und keinen Heiligen an, und sagen, dass sie auf keiner Weise
Gesellschafter noch Partner ALLAHs, des alleinigen Schöpfers, sein
können. Wir glauben auch daran, dass sie Menschen sind und nicht
angebetet werden dürfen. Wir glauben daran, dass sie die geliebten
Geschöpfe von ALLAH, dem Erhabenen, sind und dass ALLAH, der Erhabene,
zu seinen Geschöpfen ihrer Willen barmherzig sein wird. Es ist allein
ALLAH, der Erhabene, der den Vorteil und Nachteil einer Sache erschafft.
Nur Er allein hat das Recht angebetet zu werden. Wir sagen, dass Er
seinen Geliebten zuliebe zu seinen Geschöpfen barmherzig sein wird.
Obwohl die Götzendiener durch ihren angeborenen Verstand sagen, dass die
Götzen keine Schöpfer sind, glauben sie daran dass sie das Recht haben,
angebetet zu werden, weil sie ihren Verstand nicht dem Weg der
Propheten gemäß benutzen. Sie werden ungläubig, weil sie behaupten, dass
die Götzen das Recht hätten, angebetet zu werden, nicht weil sie sagen,
daß diese Götzen für sie Fürbitte einlegen würden.
Wie ersichtlich, ist es vollständig
falsch, die Anhänger der Sunna mit Götzendienern zu vergleichen. Alle
von ihnen vorgebrachten Koranverse sind für Ungläubige, die an Götzen
glauben und für Götzendiener bestimmt. Im Buch Keschf usch-Schubuhât
(Aufklärung der Zweifelhaften)werden den Koranversen falsche Deutungen
gegeben und es wird durch falsche Logik abgeleitet, dass die Anhänger
der Sunna Götzendiener seien und dass man sie töten und ihr Eigentum
plündern dürfe. Im Buch El-Fedschr us-Sâdık fî’r-reddı ’ale
’l-munkirî’t-tewessuli wel kerâmeti we’l hawariq (Morgendämmerung und
Ablehnung der Leugner, die nicht an Vermittlung und Wundertaten
glauben)wurde der heilige Vers interpretiert und es wurde bewiesen, dass
derartige Deutungen falsch sind. Dieses Buch wurde von Dschemil Sıdki
Sehâwî, einem irakischen Gelehrten, verfasst, Friede sei mit ihm. Es
wurde 1323 (1905 n.Chr.) in Ägypten gedruckt und 1396 (1976 n.Chr.) in
Istanbul mit Offsetdruck publiziert. Dschemil Sıdkı gab an der
Istanbuler Universität Unterrichte über die Glaubenswissenschaft. Er
starb 1355 (1936 n.Chr.). Ein Bild von ihm steht in seinem Buch
Mündschid (Der Helfer), das 1956 gedruckt wurde.
’Abdullâh ibn ’Omar, Friede sei mit
ihm, überlieferte die beiden Hadithen, sie sagen, “Meine größte Sorge
für meine Gemeinschaft ist, dass sie den Sinn des heiligen Koran nach
ihren eigenen Ansichten interpretieren und unsachgemäß übersetzen” und
“Sie weichen vom rechten Weg ab. Sie schreiben die für Ungläubige
geoffenbarten Verse den Gläubigen zu” Diese beiden Hadîthen teilten
schon im Voraus mit, dass Verirrte auftauchen und die für Ungläubige
herabgesandten Koranverse, den Muslimen zur Last legen und die Verse
falsch interpretieren werden.
Ein anderer Gelehrter, der wußte, daß
Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb verirrte Auffassungen hatte, und der ihm
riet, sich von diesen verirrten Ansichten fernzuhalten, war Muhammed bin
Sulejmân Medenî [gest. in Medina in 1194 (1780), Friede sei mit ihm].
Er war einer der größten Gelehrten in Medina. Dieser Rechtsgelehrte der
Rechtsschule Schâfi’î verfaßte viele Bücher und seine bekannte
Randbemerkung, zu Erläuterung Tuhfet ul-Muchtâdsch (Geschenk dem
Bedürftigen)des Buches Minhâdsch (Programme)von Ibn Hadschar-i Mekkî. In
seinem Buch Fetâwâ (Das Rechtsgutachten)wird der Wahhabismus folgender
massen abgelehnt, “O Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb! Verleumde keine
Moslems! Um ALLAHs des Erhabenen Willen rate ich dir folgendes: Wenn
jemand sagt, dass Wesen außer ALLAH, der Erhabene Handlungen erschafft,
so sage ihm die Wahrheit. Aber der, der eine Handlung durch Mittel
durchzuführen versucht und der daran glaubt, dass sowohl diese Mittel
als auch ihre Wirkungseigenschaften von ALLAH, dem Erhabenen, geschaffen
werden, darf nicht für ungläubig gehalten werden. Du bist auch ein
Muslim. Für ungläubig kann leichter ein Muslim, als viele Muslime
gehalten werden. Wer sich von der Herde trennt, kann sich leicht
verirren. Der 114. heilige Vers der Sure Nisa (Die Weiber) weist auf die
Richtigkeit meiner Aussage hin, nämlich dem Sinn nach: “Wer sich aber
vor dem Gesandten trennt, nachdem ihm die Rechtleitung offenkund getan
und einen andern Weg als den der Gläubigen befolgt, dem wollen wir den
Rücken kehren, wie er den Rücken gekehrt hat, und wollen ihn in der
Hölle brennen lassen.” Obgleich die Wahhâbîten unzählige falsche
Auffassungen haben, wurde ihre Religion auf drei Grundlagen gegründet:
1) Sie behaupten: “Anbetungen, sind
die Teile des islamischen Glaubens. Wenn jemand ein Gebot des Erhabenen
nicht hält, wird er ungläubig, obwohl er auch glaubt, dass man dieses
Gebot erfüllen muss, z.B. wenn jemand aus Faulheit ein rituelles Gebet
nicht verrichtet oder wenn er aus Geiz die rituell vorgeschriebene
Armensteuer nicht gibt, wird er ungläubig. Eine solche Person soll
getötet werden und ihr Besitz unter den Wahhabiten auf geteilt werden.”
Auf Seite 63 des Übersetzungsbuch von
den Büchern Milel und Nihal steht im folgenden: (Die Gelehrten der Sunna
teilten übereinstimmend mit, dass der Glaube die Anbetungen nicht
einschließt. Wer unentbehrliche Pflichten anerkennt, aber nicht erfüllt,
weil er faul ist, wird nicht ungläubig. Aber für das Gebetsverrichten
gibt es keine derartige Übereinstimmung. Nach der Rechtsschule Hanbelî
wird einer, der kein Gebet verrichtet, ungläubig.) [Senaullah pâni-pütî,
Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Mâ-lâ-büdde (Das Benötigte)
folgendermaßen: (Ein Moslem wird deswegen nicht ungläubig, weil er
schwere Sünde begeht. Wenn er in die Hölle geführt wird, bleibt er dort
kurz oder lang; dann wird er befreit. Im Paradies verweilt er ewig.) In
der Rechtsschule Hanbelî nennt man nur denjenigen ungläubig, der kein
Gebet verrichtet. Für andere Anbetungen wurde es nicht so geäußert. So
sind die Wahhabiten demnach auch keine Hanbeliten. Daß diejenigen, die
nicht zu den Anhängern der Sunna gehören, auch keine Hanbeliten sein
dürfen, haben wir vorher mitgeteilt. Diejenigen, die nicht zu einer der
vier Rechtsschulen gehören, sind keine Anhänger der Sunna.
2) Sie behaupten: “Der, der die Seelen
der Propheten oder Heiligen darum bittet, daß sie für ihn Fürsprache
einlegen oder der ihre Grabstätte besucht und durch ihre Vermittlung
betet, wird ungläubig. Die Gestorbenen haben keine Gefühle.”
Wenn der, der an einem Grab betet,
ungläubig wäre, hätte der heilige Prophet, die großen Gelehrten und
Heiligen nicht auf diese Weise gebetet. Der heilige Prophet besuchte
gewöhnlich den Bakî-Friedhof in Medina und die Grabstätte der Märtyrer
von Uhud, wo er die Gestorbenen grüßte und zu ihnen sprach. Diese
Angelegenheiten wurden ebenfalls auf der 485. Seite im Buch Feth
ul-Medschid (Eroberung des Ruhms)berichtet.
In Seinem Gebet sagte der heilige
Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, immer, “Allahumme innî es’eluka
bî-hakki’s-sâiline ’alejke” (O mein Schöpfer! Um der deren willen, die
von Dir wünschen und deren Wünsche angenommen wurde, wünsche ich von
Dir!) und er empfahl uns auf diese Weise zu beten. Bei der Beerdigung
von Fâtima, der Mutter von ‘Ali, Friede sei mit ihm, sagte er, “Igfir
li-ummî Fâtımate binti Esed we wessî’ aleihâ medchalehâ bi hakkı
nebijjike we’l-Enbijâi’l-lezîne min kablî inneke erchamu’rrâchimîn” (O
mein Schöpfer, vergebe meiner Mutter Fâtıma binti Esad die Sünden. Mache
den Platz wo sie ruht geräumig! Um deines Propheten und aller Propheten
willen, die vor mir kamen, nimm mein Gebet an! Du bist der
Barmherzigste aller Mitleidigen.) Eine Hadith, die von Nasâ’î und
Tirmizî mitgeteilt wird und von Osman bin Huneif einer der größten unter
Ensar (Die Helfer des heiligen Propheten in Medina.) überliefert wurde,
berichtet, dass der Prophet einem Blinden, der ihn um ein Gebet für
seine Heilung bat, befahl, nach der rituellen Waschung ein Gebet von
zwei Rekas zu verrichten und darauf dieses Gebet zu rezitieren:
“Allahumme innî es’eluke we etewadschdschahu ileike bi-Nebischschike
Muhammedî’n-Nabischschi’r-Rahme, ja Muhammada innî etawadschdschahu bike
ilâ Rabbi fî hâdscheti chazihî li-takdischa-lî Allâhumme schaffi’hu
fijje”. Um den heiligen Propheten als Vermittler einzusetzen rezitierten
Seine Gefährten oft dieses Gebet. Im zweiten Band des Buches Eschi’at
ul-leme’at (Lichter des Glanzes)und im Buch Hisn-ul Hasin (Unerreichbare
Festung)steht dieses Gebet geschrieben. Im zweiten Buch wurde es
erläutert als “Ich wende mich zu Dir mit der Vermittelung deines
Propheten.”
Wie diese Gebete zeigen, ist es
erlaubt, durch die Vermittelung, von den Geliebten ALLAHs des Erhabenen
anzubeten und etwas zu erbitten.
Obwohl Schaikh ’Ali Mahfûz (gest. 1361
(1942), einer der größten Gelehrten von Dschâmi-ul Ezher in seinem im
Jahre 1375 (1956) herausgegebenen Buch El-ibdâ (Hervorbringen), Ibn
Tejmijje und ’Abduh sehr lobte, schreibt er “Es ist nicht richtig, zu
behaupten, dass die Heiligen, Friede sei mit ihnen allen, nach ihrem
Tode sich mit Angelegenheiten dieser Welt beschäftigen, z.B. Kranke
heilen oder Ertrinkende retten oder den, die dem Feind gegenüber stehen
helfen, dass ALLAH, der Erhabene, ihnen diese Dinge überläßt, weil sie
einen hohen Grad erreicht haben und frei in ihren Handlungen sind, ist
eine falsche Aussage. Aber ALLAH, der Erhabene, heilt Kranke durch die
Wundertaten der von Ihm ausgewählten Heiligen, ob sie lebendig oder
gestorben sind oder rettet Ertrinkende oder hilft denen, die dem Feind
gegenüberstehen oder lässt Verlorenes wieder finden. Dies sind Geschenke
von ALLAH, dem Erhabenen. Diese Erklärung ist logisch und wurde im
heiligen Koran mitgeteilt.” Abdullah Desûkî und Yûsuf Dedschwie,
Professoren an der Universität Ezher haben das Buch El-ibdâ gelobt.
St. Abd-ul Ghanî Nabulusî, Friede sei
mit ihm, schreibt auf Seite 182 seines Buches Hadîka (Der Garten) im
folgenden: Ein Hadith-Kudsi, den Bucharî von Ebu Hureire, Friede sei mit
ihm, überlieferte, lautet: “ALLAH, der Erhabene, sagt; ‘Nichts kann
mein Menschengeschöpf mir so nahebringen als dass er durchführt, was
geboten ist. Ich liebe meinen Diener, der freiwillige Anbetung durch
führt, sehr. Demnach hört er und sieht er mit Mir. Er fasst alles mit
Mir und geht mit Mir. Ich gebe ihm alles, was er sich von Mir wünscht.
Wenn er bei Mir Zuflucht sucht, schütze ich ihn.’ ” Die hier erwähnten
freiwillige Anbetungen können erst dann verrichtet werden, nachdem man
zuerst die unentbehrliche Verpflichtungen erfüllt hat. (Diese
Information steht auch im Buch Merak-ıl felach (Nachgiebigkeit der
Erlösung)und dessen Erläuterung von Tahtawî.) Wie diese Hadîth erklärt,
wird einer, der freiwillige Gebete verrichtet, von ALLAH, dem Erhabenen
geliebt, nachdem er Seine Gebote erfüllt hat. Die Bitten solcher
Personen werden angenommen.” Die Bitten solcher Personen, ob sie tot
oder lebendig sind, wenn sie für andere beten, werden erhört. Solche
Personen hören sogar, nachdem sie gestorben sind. Wie zu ihren Lebzeiten
weisen sie, die nicht mit leeren Händen zurück, die sich etwas von
ihnen wünschen, und beten für sie. Darum wurde mit einer heiligen Hadîth
erklärt. “Wenn ihr in Schwierigkeiten geratet, bittet die um Hilfe, die
im Grab sind.”
Der Sinn dieser Hadîth ist klar. Es war unangebracht, daß Alûsî diese Hadith falsch darzustellen versuchte.
Das Buch Hadikat un-Nediyye teilt mit:
“Wenn ein Moslem stirbt, bleibt er ein Moslem, so wie er auch im Schlaf
ein Moslem ist. Die Propheten sind ebenfalls nach ihrem Tode Propheten,
wie sie es im Schlaf sind. Denn es sind ihre Seelen, die Moslem oder
Prophet sind. Nach dem Tode verändert sich die Seele des Menschen nicht.
Diese Tatsache wurde außerdem, in dem im Jahre 1259 (1843) in London
verlegten Buch ’Umdet ul-’akâ’id (Prinzipien der Regeln)von Imam
’Abdullah Nesefî mitgeteilt. Ebenfalls endet die Gnadenwirkung der
Heiligen nicht nach ihrem Tod. Wer an diese Tatsche nicht glaubt, ist
unwissend und eigensinnig. Ich habe in einem anderen Buch bewiesen, daß
auch die Wundertaten der verstorbenen Heiligen weiterwirken können.”
Ahmed bin Sejjid Muhammed Mekkî Hamewî und Ahmed bin Ahmed Sudschâ’i,
einer von den Schafi’î-Rechtsgelehrten und Muhammed Schawbarî Mısrî (aus
Ägypten) bereiteten Broschüren vor, welche durch Dokumente bewiesen,
dass Heilige Wuntertaten haben und ihre Wundertaten auch nach ihrem Tode
wirken und daß Vermitteln und Hilfebitten erlaubt sind. Das Buch
Ed-dürer-üs-senijje fi-reddi alel-wehhabiyye (Hochwertige Perlen und
Ablehnung der Wahhabiten) von Ahmed Sejnî Dahlan wurde aus diesen
Broschüren zusammengestellt und 1319 (1901 n.Chr.) in Ägypten, 1396
(1976 n.Chr.) in Istanbul gedruckt.
Ein großer islamischer Gelehrter
namens Muhammed Hadîm Effendi aus Konya, Friede sei mit ihm, [gest. 1176
(1762)], schreibt auf Seite 269 des Buches Berîka (Der Funken)
folgendes:
“Es ist wahr und rechtmäßig, daß ein
Heiliger Gnadenwirkung ausübt. Der Heilige ist ein Moslem, der zur
Gotteserkenntnis gelangt ist. Er verrichtet viel Gebete und fromme
Taten, hütet sich vor den religiösen Verboten, den Lüsten seines Ichs.
Die Dinge, die ALLAH, der Erhabene, außer Seinen Bräuchen bzw.
Naturgesetzen erschafft, heißen wunderbare Dinge. Solche Ereignisse
werden in 8 Teile getrennt Wunder, Wundertat (bzw. Gnadenwirkung),
Hilfe, Verrat, Zauberei, Leidenschaft, böser Blick und Kombinationsgabe:
Der Heilige ist ein Moslem, der zur Gotteserkenntnis gelangt ist. Eine
Person, die Wundertat erweist, ist nicht ein Prophet, sondern ein
Heiliger. Diese Wundertat, wenn es sich vom Prophet ergibt, nennt man
Wunder. Ebû Ishak Ibrâhim aus Isferain, einer von der schafiitischen
Gelehrten leugnete ein Teil der Wundertaten ab, aber die, die der Sekte
‘Mu’tezile angehören, leugnen alle Wundertaten. Sie sagten: ‘Wundertat
kann mit Wunder verwechselt werden und somit wird es unmöglich, an den
Propheten zu glauben.’ Aber ein Heiliger, von dem sich eine Wundertat
ergibt, behauptet niemals, dass er ein Prophet sei und wünscht nicht,
daß sein Wunder offensichtlich ist. Es ist auch erlaubt, ALLAH, dem
Erhabenen, durch Vermittlung von Propheten und Heiligen auch nach ihrem
Tode, um etwas zu bitten. Auf solche Weise zu beten nennt man Vermitteln
und Hilfebitten. Denn obwohl diese hervorragende Personen ablebten,
ergeben sich ihre Wunder und Wundertaten weiter. Der große Gelehrte
Remli sagte es auch so. Auch der islamische Gelehte Imam-ul Haremein
erklärte: “Nur die Schi’iten glauben nicht daran, daß sich die Wundertat
nach dem Tode von Heiligen weiter ergibt.” ’Alî Edschhûrî, von den
Großgelehrten der Rechtsschule Mâlikî in Ägypten teilte mit: “Ein
Heiliger ist ähnlich wie das Schwert in der Scheide. Nach seinem Tod ist
er gleich wie das Schwert, das sich aus der Scheide zog, nämlich seine
Wirkung verstärkt sich” Dieses Wort erwähnt auch Ebu Ali Thändsch in
seinem Buch Nûr-ul-hidaye (Glaubenslicht der Rechtleitung). Die
Tatsache, daß die Wundertat recht ist, ist durch den heiligen Koran,
durch die heiligen Hadithe und die Übereinstimmung der Gemeinschaft des
heiligen Propheten einstimmig mitgeteilt. Hunderte, sogar tausende
Wunder der Heiligen wurden in wertvollsten Büchern mitgeteilt. Die
Übersetzung aus dem Buch Berika ist beendet.
Die in dem Buch Mi’at-ı Medine
(Spiegel von Medina) erwähnte heilige Hadith, die von den
Hadithgelehrten Huseime, Dara Qutnî und Taberânî durch ’Abdullah bin
’Omar, Friede sei mit ihnen, überliefert wurde, besagt: “Meine
Fürsprache ist nötig für den, der mein Grabmal besucht.” Auch Imam-ı
Munawi schreibt diese Hadith in seinem Buch Kunûz ud-dekâ’ik. Außerdem
steht dort die von Ibn Hibban überlieferte Hadith: “Nach meinem Tode ist
ein Besuch meines Grabmales wie ein Besuch in meiner Lebzeit” und die
von Taberâni überlieferte Hadith: “Ich werde Fürsprache einlegen für
den, der mein Grab besuchte.” Jeder Moslem weiß die von Imam-ı Bazzâr
durch ’Abdullâh ibn ’Omar, Friede sei mit ihnen, überlieferte Hadith:
“Für den, der mein Grab besucht ist meine Fürbitte rechtmäßig.” und die
von Imâm-ı Muslim durch ’Abdullâh ibn Omar überlieferte Hadith besagt:
“Wer in die heilige Stad Medina kommt, um mich zu besuchen, hat am Tage
der Auferstehung das Recht auf meine Fürsprache.”
Die von Taberânî, Dâra Kutnî und
[’Abdur-Rahman] Ibn ul-Dschewzî überlieferte Hadîth: “Nach der Wallfahrt
gilt der Besuch an meinem Grabmal als ein Besuch zu meiner Lebzeit.”
ist eine gute Nachricht für uns. Die von Dâra Kutnî überlieferte Hadîth
lautet: “Wer die Wallfahrt unternimmt, aber mich nicht besucht, wird
mich bekümmert haben.” mahnt jene, die ohne eine Entschuldigung, das
Grab des Propheten nach ihrer Pilgerfahrt nicht besuchen.
’Abd-u ’Aziz, Rektor an der
islamischen Universität Medina schreibt in seinem Buch “Tahkîk und Isâh”
(Untersuchung und Erläuterung), daß die obenerwähnte Hadithen, die den
Besuch bestätigen, keine Beweise haben und sagt: “Scheich ül-Islam Ibn
Tejmiyye teilte mit, daß all diese Hadithen unrichtig sind” Jedoch die
Dokumente dieser Hadithe stehen im 8. Band des Buches Mewahib von
Zarkanî und im letzten Teil im 4. Band des Buches Wefa’ ul-wefâ (Treue
der Treue)von Samdûdi. Ferner wurde dort mitgeteilt, dass sie verläßlich
sind und die betreffene Erklärung von Ibn Tejmiyye erfunden ist. Der
Rektor und Lehrer der Universität Medina versuchen auf diese Weise den
religiösen Schriften der Gelehrten der Sunna herabzuwürdigen, dagegen
den schädlichen Glauben des Wahhabismus mit ihren Büchern auf der ganzen
Welt zu verbreiten. Sie folgen alle möglichen Wege, um alle Nationen in
der Welt, sowohl die Muslime als auch die anderen zu täuschen und sich
selbst für wahre Muslime auszugeben: In Mekka gründeten sie ein
islamisches Zentrum unter dem Namen “Rabitat ul-Âlem il-Islam”
(Verbindung mit der islamischen Welt). Sie sammelten dort ungebildete,
käufliche Geistliche. Sie bezahlen jedem von ihnen ein hohes Gehalt und
bedienen sich dieser ungebildeten Geistlichen, die von den Büchern der
Gelehrten der Sunna keine Ahnung haben, als Marionetten und sie
verbreiten ihre Irrlehre (Wahhabismus) aus diesem Zentrum an alle Teile
der Welt, und nennen diese Propaganda als “Rechtsgutachten der
islamischen Weltunion.” In ihrem erfundenen Rechtsgutachten, die im
Monat Ramadan im Jahre 1395 (1975) von ihnen veröffentlicht wurden,
steht folgendes geschrieben: “Es ist unentbehrlich für die Frauen, das
Freitagsgebet zu verrichten. Die Freitags bzw. Festpredigt kann in jedem
Land in eigener Sprache vorgelesen werden.” Ein Irrgeführter, namens
Sabri, einer der Novizen von Mewdudi, der dieser Organisation der
Zwietracht und des Unfriedens angehört, brachte dieses wahhabitische
Rechtsgutachten in Indien ein. Die wahhabitische Spione in Indien, die
reichliches Gehalt beziehen, zwangen die Frauen zur Moschee zugehen und
begannen die Freitagspredigt in verschieden Sprachen vorzulesen. Um
diese katastrophale Aktivität zu verhindern, stellten die großen
Gelehrten des Islam aus Indien die Rechtsgutachten aus den wertwollen
Quellenmaterial bereit und verteilten sie. Die Unwissenden, die sich den
Wahhabiten verkauft hatten, konnten diese wissenschlaftlichen Schriften
nicht beantworten und gegen das aufrichtige Wort keinen Widerstand
leisten. Hunderte von Geistlichen im Gebiet Kerala in Südindien
empfanden Reue, da sie bemerkt hatten, wie sie getäuscht wurden. Sie
haben wieder an der Glaubenslehre der Sunna teilgenommen. Vier Exemplare
von diesen wertvollen Rechtsgutachten der Gelehrten der Sunna, die auf
festen Dokumenten beruhen, wurden in Istanbul durch Offset gedruckt und
in alle islamischen Länder geschickt. Die wahren Geistlichen in jedem
Teil der Welt erwecken die Muslime gegen diesen Schwindel und bemühen
sich, um dieses katastrophale Feuer, der den Islam von innen vernichtet,
auszulöschen. Dank sei ALLAH, dem Erhabenen! In jedem Lande der Welt
unterscheidet die vernünftige Jugend mit reinem Gewissen das Rechte und
von dem Falschen.
Ibn ’Abidin schreibt in seinem Buch
Redd ul-Muchtâr, während er die Freitagpredigt, die Anfangsformel:
Allahu ekber und die Lektüre im rituellen Gebet erklärte. “Die
Freitagspredigt in anderen Sprache außer der arabischen vorzulesen,
genauso wie die Anfangsformel beim Beginn des Salats in anderer Sprache
außer der arabischen zu sagen, ist gleich wie das andere Rezitieren beim
Gebetsverrichten. Es ist unerwünscht, beim Gebetsverrichten in einer
anderen Sprache außer der arabischen zu rezitien und ’Omar, Friede sei
mit ihm, hat es verboten.” Im Teil der nötigen Vorschriften der die
Gebetsverrichtung erklärt, schreibt er so weiter: “Die unerwünschete
Handlung ist eine leichte Sünde. Wer aber darauf besteht verliert seine
Gerechtigkeit.” Im Buch Tahtawi steht geschrieben: “Der, der die kleine
Sünde weiter begeht, wird Sünder. Man sollte den Vorbeter, der Sünde
bzw. religiöse Abweichung begeht, nicht befolgen und das rituelle Gebet
in einer anderen Moschee verrichten.” Die Gefährten des heiligen
Propheten und ihre Nachfolger hatten in Asien und Afrika alle
Freitagspredigten arabisch vorgelesen, obwohl die Zuhörer in der Moschee
nicht arabisch wußten und die Freitagspredigt nicht verstehen konnten.
Denn es ist unerwünscht und religiöse Abweichung, die ganze
Freitagspredigt in einer anderen Sprache vorzulesen. Religiöse
Abweichung ist eine schwere Sünde. Obwohl sie keine Religionskenntnisse
hatten und es ihnen gelehrt werden musste, lasen sie die ganzen
Freitagspredigt arabisch. Oft wünschten sich die Richter des
Religionsgesetz des Osmanischen Reiches und die Gelehrten des Islams,
die weltbekannt waren, seit sechs Jahrhunderten, der Gemeinschaft in den
Moscheen die Freitagspredigte durchs türkische Vorlesen verständlich zu
machen. Aber weil sie wussten, dass diese Art nicht erlaubt ist,
erlaubten sie keine türkische Predigt.
Die von Imâm-ı Bejhekî durch Ebu
Hureire überlieferte Hadîth teilt mit: “Wenn jemand mich grüßt, gibt
ALLAH, der Erhabene, meinen Geist meinem Körper zurück. Und ich höre
seinen Gruß.” Nach Angabe dieser Hadîth sagte Imâm-ı Bejheki, daß die
Propheten in ihren Gräbern, sich in einem von uns nicht gekannten Leben
befinden.
Der Hauptgeistliche der Wahhabiten Abd
ul’aziz bin Abdullah schreibt auf der 60. Seite in seinem Buch El
Hadsch wel Umre (Wallfahrt nach Mekka und ritueller Besuch)die
obenerwähnte Hadith und behauptet: ‘Dieser Hadith würde zeigen, daß er
in seinem Grab auf unbegreiflicher Weise lebendig sei. Seine Wörter
dementieren einander. Jedoch meint diese Hadith, dass Seine Seele in
Seinen heiligen Körper zurück kehrt, und die Grüße Seiner Gemeinschaft
hört und sie erwidert. Mit den zwei Hadithen, die auf 73. Seite dieses
Buches stehen, wird angeordnet dieses Gebet während des Besuchs zum
heiligen Grab zu zitieren: “Esselamu alejkum ehl ed-dıâr-ı min el
Mu’minin”. Diese Hadithen, die auch der Wahhabit berichtete, ordneten
an, daß man die Gräber aller Muslime grüßen darf. Man grüßt den, wer
hört und spricht. Die Verirrten berichten sowohl von dieser Hadithe als
auch behaupten sie, der Tote würde nicht hören. Wer glaubt, daß der Tode
hört, den nennen sie Götzendiener. Somit interpretieren sie die
heiligen Verse und Hadithe falsch.
Es gibt viele Hadithen, die erklären,
daß der heilige Prophet sich in Seinem Grab in einem, uns unbekannten
Leben befindet. Da es sich um viele gleiche Mitteilungen handelt, wird
dies als Beweis für ihre Richtigkeit angesehen. Die folgenden Hadîthen
wurden aus den sechs bekannten Hadîthbüchern entnommen: “Ich höre die
Grußgebete in meinem Grabmal. Die von der Ferne rezitierten Grußgebete
werden mir mitgeteilt. Wenn jemand vor meinem Grabmal ein Grußgebet
rezitiert, schickt ALLAH, der Allmächtige, einen Engel, der mich von
diesem Grußgebet benachrichtigt. Am Jüngsten Tag lege ich für ihn
Fürsprache ein.”
Wenn ein Moslem zu dem Grab eines
verstorbenen Moslem, den er kannte, geht und ihn grüßt, erkennt dieser
ihn und antwortet ihm. Die von Ibn Ebîd-Dünyâ überlieferte Hadîth
erklärt, daß ein toter Muslim den, der ihn grüßt, erkennt, sich darauf
freut und ihm antwortet. Aber auch jene Toten Muslime, die den Grüßenden
nicht kennen, freuen sich darüber und antworten. Wie kann der heilige
Prophet, Friede sei mit Ihm, die, die ihn grüßen, nicht erkennen,
während fromme Muslime und Märtyrer, Friede sei mit ihnen allen, sie
erkennen und ihnen antworten? Wie die Sonne am Himmel in alle Richtungen
ihr Licht sendet, so antwortet der heilige Prophet gleichzeitig allen,
die ihn grüßen.
Eine Hadith besagt: “Auch nach meinem
Tode, höre ich wie in meiner Lebzeit” und eine andere von Ebu Ya’lâ
überlieferte Hadith lautet: “Propheten, Friede sei mit ihnen, sind in
ihrem Grab lebendig. Sie verrichten Gebete.” Ibrâhim bin Bischar und
Sejjid Ahmed Rifâ’î und noch viele heilige Gelehrten sagten, daß sie die
Antwort des heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, auf ihre Grüße
gehört haben.
Dem großen islamischen Gelehrten
Dschelâl ed-dîn Sujûtî wurde gefragt, ob es glaubhaft sei, dass Sejjid
Ahmed Rifâ’î, Friede sei mit ihm, die gesegnete Hand des heiligen
Propheten geküßt habe. Er schrieb daraufhin das Buch Scheref-ul-muhkem
(Ehre der Beständigkeit), wo er durch überlieferte Beweismittel
erklärte, daß der heilige Prophet in seinem Grab in einem von uns nicht
gekannten Zustand lebt, dass er die Grüße hört und auf sie antwortet.
Ferner teilt er in diesem Buch mit, dass der heilige Prophet während
seiner Himmelfahrt Moses, in seinem Grab beim Gebet gesehen habe, Friede
sei mit ihnen.
Die von der heiligen Mutter ’Aische-ı
Sıddîqa überlieferte Hadîth lautet: “Ich leide noch unter dem Schmerz
durch das vergiftete Fleisch, das ich in Chaiber aß. Dieses Gift machte
meine Hauptschlagader funktionsunfähig.” Diese Hadîth zeigt, dass ALLAH,
der Erhabene Muhammed, Friede sei mit Ihm, dem höchsten, aller Menschen
neben dem Prophetentum auch die Auszeichnung, des Märtyrertums gab.
ALLAH, der Erhabene, erklärt im 169. heiligen Vers der Sure ’Imran,
sinngemäß “Wähnet nicht die in ALLAHs Weg Gefallenen für tot; nein,
lebend bei ihrem Schöpfer werden sie versorgt.” Es gibt keinen Zweifel
darüber, dass der große Prophet, der auf dem Weg ALLAHs, des Erhabenen,
war, den in diesem Vers mitgeteilten höchsten Rang erlangte, indem er
vergiftet wurde.
Die von Ibn Hibbân überlieferte Hadîth
besagt: “Die heiligen Körper der Propheten, Friede sei mit ihnen allen,
verwesen nicht. Wenn jemand mir ein Grußgebet rezitiert, bringt ein
Engel mir dieses Grußgebet und sagt, “Ein gewisser Sohn eines gewissen
Gläubigen von deiner Religonsgemeinschaft, hat für dich ein Grußgebet
rezitiert”
Die von Ibn Mâdsche überlieferte
Hadîth besagt: “Am Freitag rezitiert man mir viele Grußgebete! Die
Grußgebete werden mir sofort mitgeteilt.” St. Ebu ’d-Derdâ’, der mit den
anderen diese Erklärung hörte, fragte ob der heilige Prophet nach
seinem Tode auch benachrichtigt werde. Darauf antwortete der heilige
Prophet: “Ja, auch nach meinem Tode werden sie mir mitgeteilt. Denn, es
ist der Erde verboten worden, die Leiber der Propheten verwesen zu
lassen. Die sind nach ihrem Tode lebendig und werden versorgt.”
Nachdem Omar, Friede sei mit ihm, die
Stadt Jerusalem von den Christen eingenommen hatte, ging er direkt zum
Grabmal des heiligen Propheten und besuchte das Grab des Propheten,
Friede sei mit Ihm, und grüßte ihn. St. Omar ibn Abd-ul ’azîz einer der
größten Heiligen, schickte aus Damaskus einen Boten nach Medina und ließ
für den Propheten Gebete und Grüße rezitieren. St. Abdullâh ibn Omar,
der von einer Reise zurückgekommen war, trat zuerst an das Grab des
Propheten, dann an das Grab des Kalifen Ebu Bekr Sıddîk, Friede sei mit
ihm, und an das seines Vaters und grüßte alle. Imâm-ı Nâfi’ sagt, er
habe mehr als hundertmal St. Abdullâh ibn ’Omar gesehen, der zum Grab
des Propheten ging und ihn mit den Worten “O Prophet, ALLAHs, des
Erhabenen! Friede sei mit Dir! grüßte. Eines Tages ging Alî, Friede sei
mit ihm, zur Moschee des heiligen Propheten und als er das Grab von St.
Fâtıma sah, fing er an zuweinen. Danach ging er zum Grabmal des heiligen
Propheten weinte noch mehr und grüßte den Propheten und Ebu Bekr, Omar,
Friede sei mit ihnen, deren Gräber in der Nähe des Grabes unseres
Propheten sind, mit den Worten: “Friede sei mit Dir! O Prophet ALLAHs,
des Erhabenen!” O meine beiden Brüder! Friede sei mit euch!)
Nach Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede
sei mit ihm, soll ein Moslem zuerst seine Pilgerfahrt verrichten und
danach soll er nach Medina gehen und den heiligen Propheten besuchen, So
steht es auch in der Predigt von Ebu ’l-Leith-ı Semerkandî geschrieben.
Kadi ’Iyâd, der Verfasser des Buches
Schifa (Heilung), Imâm-ı Newewî, ein Schâfi’î Gelehrter und Ibn Hummâm,
ein Hanafî Gelehrter, Friede sei mit ihnen, erklärten, dass es für den
Besuch an das Grab des heiligen Propheten eine übereinstimmende
Anweisung gibt. Manche Gelehrte sagen sogar, dass der Besuch nötig ist.
Tatsächlich finden wir die Vorschrift, “dass der Besuch an die Propheten
erforderlich ist.” auch im Buch Feth ul-Medschîd (Eroberung des
Ruhms)der Wahhabiten.
Der 63. heilige Vers, der Sure Nisa
lautet sinngemäß: “Wenn sie, nachdem sie wider sich gesündigt, zu dir
kämen und ALLAH um Verzeihung bäten und der Gesandte für sie um
Verzeihung bäte, wahrlich, sie würden ALLAH vergebend und barmherzig
finden.” Dieser Vers weist darauf hin, dass der heilige Prophet, Friede
sei mit Ihm, Fürsprache einlegen wird und seine Fürsprache angenommen
wird. Außerdem gebietet dieser Vers, das Grab des Propheten zu besuchen,
indem man aus fernen Ländern kommt und um seine Fürbitte zu bitten.
Die Hadîth, die lautet “Nur für den
Besuch von drei Moscheen kann man eine längere Reise antreten.” erklärt,
dass es eine gute Tat ist, eine längere Reise anzutreten, um die
Moschee Harâm in Mekka, die Moschee des heiligen Propheten in Medina und
die Moschee Aqsâ in Jerusalem zu besuchen. Deswegen bleibt dem, der die
Pilgerfahrt antritt, aber das Grab des Propheten in der Moschee des
heiligen Propheten nicht besucht, die Belohnung dieser guten Tat
versagt.
Imâm-ı Mâlik, Friede sei mit ihm,
erklärte, dass beim Grabbesuch des heiligen Propheten, es nicht erlaubt
ist zu lange nahe dem Grabmal des heiligen Propheten zu verbleiben.
Imâm-ı Zejn el-’Abidîn, Friede sei mit ihm, stand beim Besuch des
gesegneten Grabes neben der Säule, die in Richtung von Rawda-i Mutahhara
(heiliger Garten, der zwischen dem heiligen Grab und der Kanzel der
heiligen Moschee liegt) steht und näherte sich nicht dem gesegneten
Grab. Bis zu der Zeit, als St. Âischa, Friede sei mit ihr, starb, wurde
der Besuch dadurch ausgeführt, dass man in Richtung der Kaaba vor der
Tür des Grabmals des heiligen Propheten stand.
Eine Hadîth lautet: “Macht mein
Grabmal nicht zu einem Festplatz!” St. Abd ul-’Azîm-ı Munziri, ein
Hadîthgelehrter erklärte diese Hadîth folgendermaßen: “Betrachtet meinen
Grab nicht als Festort, der einmal im Jahr besucht wird, sondern
versucht, es so oft wie möglich zu besuchen!” Und die Hadîth, “Macht
eure Häuser nicht zu einem Friedhof!” bedeutet, dass unsere Häuser nicht
dem Friedhof ähnlich sein sollten, in dem wir keine Gebete verrichten.
Die von St. Munziri gemachte Erklärung der Hadîthen wird für richtig
anerkannt. Denn es ist nicht erlaubt, im Friedhof rituelle Gebete zu
verrichten. Die obige Hadîth wurde auch gedeutet: “Wählt für den Besuch
meines Grabes keinen bestimmten Tag wie bei einem Festtag.”
JudenundChristen versammelten sich gewöhnlich bei ihren Besuchen an den
Gräbern ihrer Propheten, spielen Musik, singen Lieder und feiern, als ob
es ein Fest gäbe. Es wird uns angeordnet, daß wir uns bei unseren
Besuchen nicht wie sie verhalten, uns nicht mit verbotenen Dingen
amüsieren, nicht Rohrflöte oder Trommel spielen und nicht zeremonielle
Versammlungen abhalten sollten. Wir sollen die Toten besuchen, grüßen
und Gebete für sie rezitieren und sie in Stille verlassen, ohne dort
lange zu verweilen.
Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei
mit ihm, sagte, dass der Besuch zum Grabe des heiligen Propheten das
wertvollste erforderliche Gebet sei, die der heilige Prophet wünscht.
Einige von dem Rechtsgelehrten erklärten, dass der Besuch zum Grabe des
heiligen Propheten nötig ist. Deshalb wird in der Rechtsschule Schâfi’î
darauf ein Gelübde abgelegt.
Auf Seite 1282 des Buches Mir’at-i
Medine steht: (ALLAH, der Erhabene sagt): ‘Hätte ich dich nicht
erschaffen, würde ich nichts erschaffen’. Das weist darauf hin,daß
Muhammed, Friede sei mit Ihm, Habibullah (Geliebter Allahs) ist. Selbst
ein gewöhnlicher Mensch würde um seines Lieblings willen keine Bitten
ablehnen. Es ist leicht, seinem Geliebten zuliebe eine Arbeit
auszuführen. Wenn jemand sagt ‘O mein Schöpfer! Ich verlange von Dir
Deinem Geliebten Muhammed zuliebe’, wird sein Wunsch nicht abgeschlagen.
Jedoch ist es unangenehm, Seines Geliebten willen anzuwenden, um
niedrige weltliche Dinge zu erreichen.”
Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, sagte
“Ich war in Medina. Schejch Eyyûb-ı Sahtiânî, der ein frommer Moslem
war, trat in die Moschee des heiligen Propheten ein. Ich folgte ihm. St.
Schaikh stand dem heiligen Grabmahl zugekehrt, wobei er der
Gebetsrichtung seinen Rücken wandte. Danach verließ er sie wieder.” St.
Ibn Dschemâ’a schreibt in seinem Buch Mensek-ı Kebîr (Große Anbetung):
“Beim Besuch des Grabes unseres Propheten soll man an die Seite der
Gebetsrichtung des heiligen Grabmals kommen, nachdem man ein Gebet von
zwei Gebetseinheiten neben der Kanzel der heiligen Moschee verrichtet
hat. Man soll in etwa zwei Meter Entfernung von der Wand Merkad-ı
Scherîf (des heiligen Grabmals)stehen, zur linken Seite des heiligen
Kopfs des Propheten. Danach dreht man sich langsam gegen den heiligen
Propheten zu, um zu grüßen. Dies gilt in allen vier Rechtsschulen.”
Im Hadika wird zum Thema des 23.
Mißgeschicks, das durch Worte verursacht wird, folgendes erläutert: “Es
ist stark unerwünscht bei einem Gebet um das Recht eines Propheten oder
eines Heiligen, der lebt oder gestorben ist, ALLAH, den Erhabenen, um
etwas zu bitten. Denn niemand hat ALLAH, dem Erhabenen, gegenüber
Rechte, d.h. ALLAH, der Erhabene, hat niemandem gegenüber
Verpflichtungen. Aber ALLAH, der Erhabene, versprach seinen geliebten
Menschen ihre Wünsche anzunehmen. Er erklärte im heiligen Koran seinen
Dienern ein solches Recht zu geben: ‘Es wurde auf mich ein Recht, den
Gläubigen zu helfen.” Im Rechtsgutachten Bezaziyye wird erklärt: ‘Es ist
erlaubt, einem Propheten oder Heiligen zuliebe, ob er lebt oder
gestorben ist, ALLAH, den Erhabenen, um etwas zu bitten.’ In der
Erläuterung Schir’a steht: “Man soll ALLAH, den Erhabenen, durch
Vermittlung Seiner Propheten bzw. Heiligen bitten. Dies steht auch im
Buch Hısn-ul-Hasîn” (Unerreichbare Festung). Wie man sieht, erklärten es
die islamischen Gelehrten für erlaubt, dass man ALLAH, den Erhabenen,
bittet, der Berechtigung und Respekt zuliebe, welche ALLAH, der
Erhabene, seinen Geliebten gab. Aber kein Gelehrter sagte, dass es
Götzendienst sei, daran zu glauben, dass Menschen ein Recht darauf
hätten und mit dieser Absicht zu Ihm zu beten. Nur von den Wahhabiten
wurde das gesagt.
Obwohl die Wahhabiten in ihrem Buch
Feth ul-medschîd das obige Rechtsgutachten Bezâziyye loben,
widersprechen sie ihm diesbezüglich auch. Hâdimî erklärt wiederum im
Berika zum Thema der Mißgeschicke der Worte: “Um das Recht Seines
Propheten oder Heiligen bedeutet, ‘um sein Prophetentum oder Heiligsein.
Auch unser Prophet hatte diesen Gedanken, ‘Fürs Recht deines Propheten
Muhammed’ und er bat bei den Kriegen ALLAH, den Erhabenen für die armen
Moslemflüchtlinge, die von Mekka nach Medina emigrierten, um Hilfe.
Außerdem beteten viele islamischen Gelehrten des Islam ‘Um deretwillen,
denen Du gibst, worum sie Dich bitten’ und ‘Um Muhammed Gasali willen’
oder sie schrieben dies in ihren Büchern.” Im Buch Hisnu ul-Hasîn sind
solche Gebete reichlich genannt. Das Auslegungsbuch namens Rûh ul-Bejân
schreibt bei der Erklärung des 18. Verses der Sure Mâida, mit der
Hadith, die von ’Omar Farûq, Friede sei mit ihm, mitteilte, wurde
folgendes: “Als Adam, Friede sei mit ihm, sich irrte, flehte er an, ‘O
mein Schöpfer! Verzeihe mir fürs Recht Muhammeds” Und ALLAH, der
Allmächtige, sagte. “Wie kennst du ihn? Ich habe ihn noch nicht
erschaffen.’ Er antwortete ‘O mein Schöpfer! Als du mich erschaffen
hast, habe ich den Kopf erhoben. An den Ausläufern DEINES Thorns sah ich
‘Lâ ilâhe illallah Muhammedun Ressûlullâh’ (Es git keinen Gott außer
ALLAH und Muhammed ist ALLAHs Gesandter.) geschrieben. Du würdest neben
DEINEM Namen nur den Namen schreiben, den Du am meisten liebst. So habe
Ich durchaus verstanden, dass Du ihn sehr liebst.’ Und ALLAH, der
Allmächtige, erwiderte: ‘O Adam, du hast die Wahrheit gesprochen. Unter
all Meinen Geschöpfen liebe Ich ihn am meisten. Darum vergebe ich dir.
Wenn Muhammed nicht wäre, hätte Ich dich nicht erschaffen.” Diese Hadith
steht in den Büchern Dalâil von Imâm-ı Bejhekî und im Ghâliyye von
Âlûsî.
Auf Seite 259 im Fethul-medschid steht
folgendes: “Imâm Zain el-’Âbidîn sah jemanden, der an das Grab des
Propheten kam und dort betet. Er unterbrach ihn und zitierte die Hadith:
“Rezitiert ein Gebet für mich! Wo immer ihr auch seid, euer Grußgebet
wird mir mitgeteilt.” Er gibt das Ereignis unrichtig wieder und fährt
fort, “Wie man sieht, wurde es verboten, an ein Grab zu gehen, um zu
rezitieren. Dies ist eine Form, ein Grab zu einem Festort zu machen. Es
ist dem, der in die Moschee des heiligen Propheten eintritt, um sein
rituelles Gebet zu verrichten, untersagt, sich dem Grab des Propheten zu
nähern. Keiner der heiligen Gefährten tat dies. Sie hinderten die, die
es versuchten. Dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, werden nur
Gebete und Grüße seiner Gemeinschaft mitgeteilt. Es werden keine anderen
Tätigkeiten seiner Gemeinschaft benachrichtigt.” Dieses Buch berichtet
auf der 234. Seite ferner, dass die Regierung ‘Sa’udi’, um solche
Besuche zu verhindern, in der Moschee des Propheten Soldaten
aufstellten.
St. Yûsuf Nebhânî lehnte dies als Lüge
ab und antwortet auf der 80. Seite des Buches Schewâhid-ül-hak (Die
Zeugen des Rechts): “Imâm Zain el-’Âbidin ’Alhi hinderte niemanden dazu
das Grab unseres Propheten zu besuchen. Er lehnte Besuche ab, die
respeklos sind und dem Islam nicht entsprechen. Sein Enkel Imam
Dscha’fer Sâdık, besuchte das gesegnete Grab mehrere Male. Er stand an
der Säule, die in Richtung Rawda steht, grüßte ihn und sagte, ‘Sein
gesegneter Kopf ist an dieser Seite’. Die Hadith, “Macht mein Grabmal
nicht zu einem Festplatz!” bedeutet, dass unser Besuch nicht auf einen
bestimmten Tag beschränkt sein soll und wir das Grab oft besuchen
sollen. ‘Ebu ’Abdullâh Qurtubî erklärt in seinem Buch Tezkîre
(Erinnerung), dass die Tätigkeiten seiner Glaubensgemeinschaft dem
Propheten morgens und abends mitgeteilt werden..’ (S. 88, 106) ‘Als
Kalif Mensûr das Grab des Propheten besuchte, fragte er Imâm-ı Mâlik, ob
er sich dem Grab oder der heiligen Kaaba gegenüber stellen sollte.
Imâm-ı Mâlik antwortete ihm, “Wie kannst du dein Gesicht von dem
heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, abwenden, ‘Er ist die Ursache
für deine und deines Vaters Adams, Friede sei mit ihm, Vergebung.” (S.
89, 116), und” die Hadith (Besucht Grabstätte!) ist ein Gebot. Wenn beim
Besuch etwas Verbotenes durchgeführt wird, darf nicht der Besuch für
verboten erklärt werden, sondern man hat die verbotene Tätigkeit zu
verbieten. (S. 92).” “Imâm-ı Newewî zitiert in seinem Buch Ezkâr
(Andachten): ‘Es ist erforderlich, d.h. der heilige Prophet, Friede sei
mit Ihm, hat es gern, die Gräber des Propheten und der frommen Muslime
zu besuchen und bei jedem Besuch vor dem Grab zu verweilen.’ ” (S. 98)
“Ibn Humâm zitiert in seinem Buch Feth-ul-kadîr ‘die durch Dâra Kutnî
und Bazzâr überlieferte Hadith, ‘Wer, ohne daß er irgendeiner anderen
Sache nachfolgt, nur mit der Absicht kommt, mich zu besuchen, hat am
Jüngsten Tag ein Recht auf mich für eine Fürsprache’ ” weist darauf hin,
dass “ALLAH, der Erhabene, den Heiligen Wundertaten vollbringen lässt.
Solche Taten werden auch nach dem Tod der Heiligen geschehen, d.h. die
Heiligen können auch nach ihrem Tod den Menschen behilflich sein. Man
darf solche Heiligen als Vermittler einsetzen. Aber das Hilfebitten muss
in rechtmäßiger Weise geschehen. Es ist nicht erlaubt, zu sagen, ‘Wenn
du meine Wünsche erfüllst, oder wenn du meine Krankheit heilst, werde
ich dir dieses geben,’ was oft von Unwissenden ausgesprochen wird. Aber
es darf nicht als Unglauben oder Götzendienst betrachtet werden. Denn
auch ein Unwissender glaubt nicht daran, dass ein Heiliger etwas
erschaffen könnte. Er setzt den Heiligen als Vermittler ein, damit
ALLAH, der Erhabene als Schöpfung wirkt. Er weiß, daß der Heilige ein
geliebter Diener ALLAHs, des Erhabenen ist, und setzt ihn deshalb als
Vermittler ein. Er glaubt daran, dass dessen Vermittlung nicht abgelehnt
wird. Denn der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, sagte: ’Es gibt
viele Menschen, über die man denkt, sie seien minderwertig und
unwichtig. Doch (in Wirklichkeit) sind sie von ALLAH, dem Erhabenen,
sehr geliebte Menschengeschöpfe. Haben sie etwas vor, so erschafft es
ALLAH, der Erhabene gewiß für sie.’ Muslime vertrauen diesen Hadithen
und bitten Heilige um ihre Vermittlung. Imâm-ı Ahmed, Imâm-ı Schâfi’î,
Imâm-ı Mâlik und Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihnen,
erklärten es für erlaubt, durch den Besuch der Gräber frommer Muslime,
Segen zu erlangen. Wer behauptet, in einer sunnitischen Rechtsschule zu
sein, hat dies so zu betrachten. Wenn er nicht so sagt und glaubt, dann
versteht man, dass er kein Anhänger der Sunna und ein Lügner ist.”
In dem Rechtsbuch Fetewa-i Hindijje
(Rechtsgutachten in Indien)steht, während es erklärt wird wie eine
Person für eine andere nach Mekka pilgert, folgendes geschrieben, “Es
ist erlaubt, den Verdienst erfüllter Gebete einem anderen zu schenken.
Die Verdienste des rituellen Gebets, des Fastens, des Almosens, der
Pilgerfahrt, das Rezitieren des heiligen Korans und der Andacht, des
Besuchs der Grabstätten von den heiligen Propheten, Märtyrer, Heiligen
und frommen Muslimen, das Abgeben des Leichentuchs an den Verstorbenen
und aller anderen guten Taten kann man an andere Muslims verschenken.”
Man versteht durch diese Erklärung, dass der Besuch der Grabstätten der
Heiligen Verdienst ist.
Die Dokumente für alles, was bisher
mitgeteilt wurde, stehen in unserem arabischen und englischen Bücher.
geschrieben. ALLAH, der Erhabene, befiehlt den Muslims sich miteinander
zu vereinigen. Darum soll jeder Moslem die Glaubenslehre der Sunnalernen
und genau so, wie die Gelehrten der Sunna in ihren Büchern
niederschrieben, glauben und sich so auf diesem rechten Weg vereinigen.
Der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, teilte mit, dass der
rechte Weg nur der Weg der Sunnaist. Man soll sehr vorsichtig sein, um
nicht aus der Glaubenslehre der Sunna durch das Lesen und Hören der
trügerischen Schriften der ungebildeten Geistlichen, die Bücher
schreiben, um Geld zu verdienen, auszuscheiden. Im 144. Vers der Sure
Nisâ teilt ALLAH, der Erhabene klar mit, daß die, die Gemeinschaft der
Muslime verlassen, zur Hölle gehen werden. Wer einem der vier rechten
Rechtsschulen nicht folgt, ist schon von der Gemeinschaft der Sunna
abgewichen und ein solcher ist entweder Anhänger einer Irrlehre oder
Ungläubiger. Diese Angelegenheit wird in der Erläuterung von Ahmed
Tahtawî, einem absoluten Religionsgelehrten für das Buch Dürr-ül-muchtar
und im Buch El besâir alel-münkirit-tevessül-i bilmekâbir (Es ist nicht
zu leugnen, daß die Vermittlung wahr ist) mit Beweisen dargestellt. Das
letztere ist als Erwiderung auf das Buch Fethul-medschid in Pakistan
verfasst und zum zweiten Mal in İstanbul gedruckt.. Wie Ibn Teimiyye von
der sunnitischen Glaubenslehre abgewichen ist, wurde im Buch
‘Et-Tewesülü-bin-Nebî we Dschehele tul-Wehhabijjûn’ (Dem heiligen
Propheten vermitteln und Unwissenheit der Wahhabiten)durch Beispiele
bewiesen.
3) Die Wahhâbîten erklären den Bau
eines Mausoleums auf einem Grab, für Unglauben und Götzendienst. Die,
die dort beten und dienen, die Öllampen anzünden und Almosen für die
Seelen der Gestorbenen zu geben geloben, seien Ungläubige. Sie behaupten
ferner, dass die Bewohner von Haramejn, (Mekka und Medina) die Kuppeln
und Wände anbeten würden.
Wenn man ein Mausoleum zum Zwecke der
Verzierung oder Zurschaustellung auf einem Grab errichtet, ist dies
verboten. Es ist unerwünscht, wenn ein Mausoleum zum Schutze vor der
Zerstörüng des Grabes gebaut wird. Es ist erlaubt, es zu bauen, um das
Grab vor Diebe und vor Vieh zu schützen. Aber es soll nicht als ein Ort
für die Besucher in bestimmten Tagen betrachtet werden.
Es ist nicht unerwünscht, Tote in
einem vorher gebauten Gebäude zu beerdigen. Die heiligen Gefährten
beerdigten den heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, und seine zwei
Kalifen in einem Gebäude. Die Hadîth teilt uns mit, dass die
Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten keine Verirrung
sein kann. Der große islamische Gelehrte Ibn ’Abidîn schreibt in der
Erläuterung für das Buch Dürr-ül-muchtar: “Einige Gelehrte hielten es
für unerwünscht, auf die Gräber der frommen Muslime und der Heiligen
eine Stoffdecke, Kopfbedeckungen oder, Turbane zu legen. Das Buch
Fetâwa-ı Hudschdsche (Rechtsgutachten der Beweise)erklärt es ebenfalls
für unerwünscht, auf die Gräber Stoffdecken zu legen. Aber nach unserer
Meinung ist es nicht unerwünscht, sondern erlaubt, um die Größe der
Gestorbenen bekannt zu machen, um Beleidigungen zu verhindern und um den
Besucher zu rücksichtsvollem Verhalten zu veranlassen. Die nach vier
islamischen Quellen nicht verbotenen Tätigkeiten, werden nach der
Absicht des Ausführenden gemäß bewertet. Es ist richtig, dass zur Zeit
der Gefährten des heiligen Propheten auf die Gräber weder Mausoleen noch
Sarkophage (aus Holz oder Stein) errichtet oder Stoffdecken gelegt
wurde. Aber keiner widersprach, als der heilige Prophet, Friede sei mit
Ihm, und seine zwei Kalifen in einem Gebäude beerdigt wurden. Deswegen
und um die Hadîthen “Tretet nicht auf die Gräber!” und “Seid nicht
unehrerbietig zu euren Verstorbenen!” zu gehorchen und weil sie nicht
für verboten erklärt wurden, dürfen sie nicht als Verirrung bezeichnet
werden. Wie in allen Büchern des islamischen Rechts mitgeteilt wird, ist
es notwendig, gleich nach dem Abschied, d.h. nach dem letzten Umgang
der heiligen Kaaba beim Pilgern, aus der Moschee Harâm hinauszugehen und
so die heilige Kaaba zu ehren. Aber die Gefährten des heiligen
Propheten machten es nicht so. Denn sie achteten die heilige Kaaba zu
jeder Zeit. Weil die Nachkommenden solche Aufmerksamkeit nicht erweisen,
erklärten die Gelehrten es für notwendig, aus der Moschee
rückwärtsgehend hinauszutreten. Auf diese Weise gaben sie uns die
Möglichkeit, uns wie die Gefährten des heiligen Propheten nähmlich
rücksichtsvoll zu benehmen. So wurde es auch erlaubt, auf die Gräber der
Rechtschaffenen und Heiligen Stoffdecken zu legen und Mausoleen zu
bauen. Der große Gelehrten Abd-ul Ghanî Nabulusî erklärt in seinem Buch
Keschf-un-nûr” (Aufklärung des Glaubenslichts) all dies ausführlich.”
Das Buch namens Tenwîr-ul-halek fî imkân-ı rü’ye-tin-nebî dschibâren
wel-melek (Erscheinung des Propheten und des Engels und Aufklärung der
Finsternis) und das Buch Keschf-un-nûr sind zusammengestellt und 1393
(1973 n.Chr.) in İstanbul gedruckt. Das zusammengestellte Buch heißt
Minhat-ül-wechbiyye (Gespendete Abgaben). Es ist arabisch. Das Grabmal
nennt man in Arabien Meschhed. In der heiligen Stadt Medina auf dem
Bakî-Friedhof gab es viele Grabmäler. Die Verirrten, Anhänger der
Irrlehren, zerstörten sie alle. Kein islamischer Gelehrter erklärte,
dass es Unglaube ist, ein Grabmal zu errichten und es zu besuchen. Und
niemand zerstörte es.
Am Ende des Buches Halebî-ı Kebîr
schreibt Ibrahîm Halebî, Friede sei mit ihm; “Wenn jemand sein Feld als
Friedhof bestimmt, ist es zulässig, dort ein Mausoleum zu bauen, falls
dort ein freier Platz vorhanden ist. Wenn man Tote beerdigt und dafür
Platz braucht, kann das Mausoleum wieder abgerissen, und als Grab
gebraucht werden. Denn das Feld wurde zum Stiftungsgut umgewandelt, um
Gräber zu bauen. Falls es Unglaube oder Götzendienst wäre, ein Mausoleum
zu bauen, müßte es jederzeit abgerissen werden.
Das erste und wertwollste Mausoleum
der Welt ist Hudjret-ı Mu’attara, wo der heilige Prophet, Friede sei mit
Ihm, beerdigt wurde. Der heilige Prophet starb im Zimmer seiner
geliebten Frau, St. ‘Â’ische, unser Mutter, Friede sei mit ihr, am
Montagsvormittag, am 12 Rebi’ul-ewwel 11 n.Hed. Am Mittwochabend wurde
er in diesem Zimmer begraben. St. Ebu Bekr und St. ’Omar, Friede sei mit
ihnen, wurden ebenfalls in diesem Zimmer beerdigt. Keiner der Gefährten
des heiligen Propheten versuchte es zu verhindern. Trotzdem stehen sie
der Übereinstimmung der Gemeinschaft entgegen. Es ist kein Unglaube,
aber reiligiöse Abweichung, die Übereinstimmung der Gemeinschaft zu
leugnen.
Das Zimmer von St. ’Âische, Friede sei
mit ihr, war vier Meter hoch, etwas mehr als drei Meter breit,
viereinhalb Meter lang und war aus Luftziegeln gebaut. Es hatte zwei
Türen, eine an der nördlichen und eine an der westlichen Wand. ’Omar,
Friede sei mit ihm, zog um das Zimmer, während seines Kalifats, eine
niedrige Mauer. Als ’Abdullâh bin Zubejr, Friede sei mit ihm, Kalif war,
riss er die Maurer ab und baute eine neue Mauer aus schwarzem Stein und
ließ sie mit Mörtel verputzen. Diese Mauer war nicht überdacht und
hatte eine Tür an ihrer nördlichen Seite. Als Hassan, Friede sei mit
ihm, im Jahre 49 n.Hed. starb, ließ sein Bruder Hussejn, Friede sei mit
ihm, seine Leiche zum Grabmal des heiligen Propheten bringen, um dort zu
beten. Aber manche meinten, dass er die Leiche hier beerdigen wolle.
Vor dem Grab entstand Unruhen. Man brachte die Leiche auf den Baqî’
Friedhof, damit man die Unruhen verhinderte und mauerte später die Türen
der Wände und Zimmer zu, um solchen Vorfällen vorzubeugen.
Der sechste omaijadische Kalif Welîd
ließ, als er Gouverneuer der Stadt Medina war, die Steinmauern erhöhen
und überdachten sie mit einer kleinen Kuppel. Als er Kalif war, befahl
er dem damaligen Gouverneur von Medina, ’Omar bin ‘Abd-ul ’Aziz, und
ließ 88 (707 n.Chr.) eine zweite Mauer um die Alte errichten. Die neue
Mauer war fünfeckig und überdacht und hatte keine Tür.
Im Buch Feth-ul-Medschîd steht: “Wer
von einem Baum, Stein, Grab und ähnlichen Sachen Segen zu erlangen
versuchte, wird zum Götzendiener. Die Grabstätten wurden durch die
Kuppeln zu Götzen umgebaut. In der Zeit des Heidentums vor dem Islam,
betete man Menschen und Statuen an. All dies und das Schlimmste werden
jetzt an den Mausoleen und Gräber geleistet. Von den Gräbern der frommen
Muslims Segen zu hoffen ist, als wenn man das sogenannte Götzenbild Lât
anbetet. Diese Götzendiener glauben, dass die Heiligen die Fürbitte der
anderen hören und ihnen antworten könnten. Sie glauben, dass man sich
dem Verstorbenen durch Gelübde für die Gräber nähern kann. Alle von
diesen Glauben und Handlungen heißen Götzendienst. Auch wenn ein
Götzendiener sich selbst mit einen anderen Namen nennt, ist er doch
wieder ein Götzendiener. Mit welchem Namen es auch sein mag für die
Verstorbenen Gebet verrichten, Tiere opfern, das Gelübde leisten und
dergleichen Taten ausführen, sind Götzendienst. Die Götzendiener unserer
Zeit sagen “erlaubt dafür, was sie unter den Namen “Respekt und Segen”
tun. Diese Zweifel von ihnen sind falsch..”
Wir haben in den mehreren von unseren
Büchern die Antworten, die von den islamischen Gelehrten auf diese
Angriffe und Verleumdungen die gegen die Sunna Muslims gegeben wurden,
veröffentlicht. Jetzt übersetzen wir ein Teil von ersten Original des
Buches Usûl ul-erba’a fî-terdîd il-Wehhabijje (Ablehnung der Wahhabiten
von vier Rechtsschulen). Wenn man dieses Kapitel mit Bedacht liest,
versteht man mit Leichtigkeit wie sich die Wahhabiten täuschten und vom
richtigem Weg abweichen und die Muslims ins Unglück führen:
“Der heilige Koran, die heiligen
Hadithe, die Worte der Gefährten des heiligen Propheten, die ihrer
Nachfolger und ihre Handlungen und die meisten von den islamischen
Gelehrten teilten mit, dass es erlaubt ist, vor anderen außer ALLAH, dem
Erhabenen Respekt zu haben. Im 32. heiligen Vers der Sure Hadsch
(Pilgerfahrt) wurde verkündet: “Wer aber ALLAHs Gebräuche ehrt, der
beweist Herzensfrömmigkeit.” Abdul-Haq-ı Dehlewî schreibt: Gebräuche
sind Anzeichen. Alle Dinge, deren Erscheinung an ALLAH, den Erhabenen
erinnern sind Gebräuche des Erhabenen’ Im 158. Vers der Sure Bakara
heißt es: “Safâ und Merwe sind auch Heiligtümer ALLAHs, des Erhabenen.’ ”
Mit diesem heiligen Vers versteht man, daß Gebräuche ALLAHs, des
Erhabenen nicht nur die Gipfel Safâ und Merwe sind, sondern es gibt auch
andere Gebräuche. Ebenso sind nicht nur die Stätte namens ’Arafat,
Muzdelife und Minâ Gebräuche. Schah Welî-Allâh-ı Dehlewî, Friede sei mit
ihm, stellt in seinem Buch Hudschdschet-ullah il-bâliga (Entgültige
Beweise ALLAHs, des Erhabenen)in der 69. Seite klar: “Die größten der
Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen sind: der heilige Koran, die heilige
Kaaba, die Propheten, Friede sei mit ihnen allen, und das Gebet.” Schah
Walî-Allah-ı Dehlewî stellt auf der 30. Seite seines Buches Eltâf
ul-Kuds (Feinheiten der Heiligtümer)klar; “Gebräuche des Erhabenen zu
lieben bedeutet den heiligen Koran und den Prophet und die heilige Kaaba
zu lieben, sogar alles, was uns an ALLAH, den Erhabenen erinnert.
Ebenso ist es nötig, die Heiligen zu lieben.” [Die heilige Hadith, die
in den Büchern İbni Ebî Schejbe, İrschad-ut-tâlibîn (Geistige Führung
der Schüler) und Kunûz-üd-dekâjık steht, lautet: Wenn man einen Heiligen
sieht, erinnert man sich an ALLAH, den Erhabenen. Durch diese heilige
Hadith wird verständlich, dass auch die Heiligen, Gebräuche ALLAHs, des
Erhabenen sind. Daß es erlaubt ist, Grabmäler für Heilige bzw. Gelehrte
zu errichten, um sie zu achten, steht in dem Buch Dschâmi’ul fetâwâ (Die
Sammlung der Rechtgutachten).] Safâ und Merwe, die zwei Gipfel, die bei
der Moschee Haram in der heiligen Stadt Mekka liegen, wurden Gebräuche
ALLAHs, des Erhabenen, weil die heilige Mutter. St. Hadscher des
Propheten St. Ismail, zwischen den beiden hin und her lief. Und so
verursachet dies, sich an diese heilige Mutter zu erinnern. Warum
sollten die heiligen Stätte nicht als Gebräuche des Erhabenen gelten, wo
unser Führer, Muhammed, Friede sei mit Ihm, der der Erhabenste unter
den Geschöpfen und der Geliebte des Erhabenen ist, geboren und gewachsen
anbetete, auswanderte und hinschied und wo sich sein heiliges Grabmal
und die Gräber Seiner reinen Familienangehörigen und gerechten Gefährten
befinden? Und warum zerstören sie diese Orte?
Wenn man den Heiligen Koran, mit
Bedacht und reinem Gewissen liest, sieh man, dass mehrere heilige Verse,
mit Respekt, vom dem heiligen Propheten sprechen. Die Sure Hudschurât
(Die Gemächer) lautet sinngemäß: “O Gläubige, kommt nicht ALLAH und
SEINEM Gesandten zuvor und fürchtet ALLAH... O Gläubige, erhebet nicht
eure Stimmen über die Stimme des Propheten, und sprechet nicht so laut
zu ihm wie zueinander, auf dass eure Werke nicht eitel werden, ohne dass
ihr’s euch versehet. Diejenigen, welche ihre Stimmen vor dem Propheten
ALLAHs senken, sie sind’s, deren Herzen ALLAH für die Gottesfurcht
erprobt hat; für sie ist Verzeiung und gewaltiger Lohn.” Wer diese fünf
Verse mit Menschenvernunft durchliest und darüber nachdenkt, wird sehr
gut verstehen wie ALLAH, der Erhabene, Seinen Lieblingspropheten
hochschätzt. Er würde einsehen, dass Er seine Glaubensgemeinschaft
anordnet, höflich und ehrerbietig zu ihm zu sein. Wer überlegt, dass die
verdienstvollen Handlungen derer, die ihre Stimmen über seine Stimme
erheben, nicht gelten werden, versteht man wie wichtig es ist. Siebzig
Personen vom Stamm Benî Tamîm, die in Medîna eintrafen, riefen
respektlos nach den heiligen Propheten. Die obenerwähnten heiligen Verse
kamen über sie als Strafe. Heute machen sich manche Leute als
Nachkommen vom Stamme Banî Tamîm bekannt. Darum steht in den Hadîthen:
“Grobe und quälende Leute sind im Osten” und “Der Satan wird von dort
aus Zwietracht säen.” Und Er wies mit seiner heiligen Hand auf die
Richtung der Nedschd-Wüste der Halbînsel ‘Arabien’ hin. Eine Gruppe der
Verirrten sind auch ‘Nedschdî’. Weil sie aus dem Land Nedschd stammten,
nennt man sie so. Die Zwietracht, die in der oben erwähnten Hadith
mitgeteilt wurde, trat 1200 Jahre später hervor. Diese Verirrten
wanderten von Nedschd nach Hidschâz (die heilige Stätte: Mekka-Medîna)
aus und töteten die Muslime aus Hidschaz und fingen ihre Frauen und
Kinder. Sie taten ihnen derart Böses an, was selbst die Ungläubige nicht
ausübten.