Mit der Gnade ALLAHs, des Allmächtigen, der alle Welten jeden Moment im Dasein erhält, allgütig und ewig ist, fangen wir an, die heilige Mitteilung, Hadith unseres heiligen Propheten, Friede sei mit ihm, zu erklären.St.
’Omar Ibn-ul Hattâb, Friede sei mit ihm, heroischer Fürst der Moslems,
einer der Großen der Gefährten des heiligen Propheten, unser
tugendhafter und wertvoller Führer, berichtete:
“Es war ein Tag, an dem wir, nämlich
einige von den heiligen Gefährten, uns in Anwesenheit des heiligen
Propheten, Friede sei mit ihm, befanden und ihm zur Verfügung standen”.
Jener Tag, an dem man mit dem heiligen Propheten zusammen war und sein
lichtvolles Gesicht ansah, seine heiligen Worte lauschte, war ehrenvoll
und wertvoll. Um den Vorzug jenes Tages erklären zu können, sagte St.
Omar “Es war ein solcher Tag, an dem...” Denn sie sahen St. Gabriel, den
Erzengel, in Gestalt eines Menschen und lauschten den heiligen Worten
von St. Gabriel und unserem heiligen Propheten, Friede sei mit ihnen.
Deswegen war es ein ehrenvoller und wertvoller Tag.
“Es kam ein ehrwürdiger Mann mit
lichtvollem Gesicht zu uns. Sein Kleid war ganz weiß und sein Haar war
ganz schwarz. Er sah nicht wie ein Wanderer aus, denn er hatte weder
geschwitzt, noch Staub auf seinem Kleid. Keiner von uns, den Gefährten
des heiligen Propheten, kannte ihn. Er setzte sich vor dem heiligen
Propheten, Friede sei mit ihm. Sich so hinzusetzen entsprach nicht guten
Benehmen, dass er es dennoch tat, zeigte, dass er eine wichtige Lehre
geben wollte. Er wollte zeigen, dass ein Religionslehrer niemals stolz
und ein Schüler nie scheu sein darf. Jeder soll unbefangen fragen, was
er lernen möchte. Das wollte St. Gabriel, Friede sei mit ihm, die
Gefährten des heiligen Propheten lehren. Um die Religon kennenzulernen,
sollte man sich nicht schämen.”
Dieser verehrte Mann legte seine Hände
auf die Knie des heiligen Propheten und sagte “O Prophet ALLAHs, des
Allmächtigen ! Erkläre mir den Islam!”
Islam heißt Hingabe an ALLAH, den
Erhabenen. Der heilige Prophet, Friede sei mit ihm, erklärte, dass der
Islam der Name von fünf Grundsätzen nach dem Religionsgesetzt ist:
1. Der erste Grundsatz des Islam ist das
Glaubensbekenntnis auszusprechen. “Eschhedü en lâ ilâche illallach ve
eschhedü enne Muchammeden abdüchu ve ressûlüch.” Das bedeutet: Ich
bezeuge, dass es keinen Gott außer ALLAH, dem Erhabenen gibt. In den
Himmeln und auf der Erde ist kein Wesen der Anbetung würdig, außer
ALLAH, dem Erhabenen. ALLAH, der Erhabene, ist der einzige Gott.” ER ist
Allerschaffer (Wadschib-ul-wüdschûd) und hat jede Vorzüglichkeit, keine
Mangelhaftigkeit, ER heißt ALLAH. Jeder heiratsfähige und vernünftige
Mensch soll daran aus Herzen glauben und diesen Glaubenssatz
aussprechen, soweit er nicht stumm ist. Auch soll man folgendes
aussprechen und glauben: “Die verehrte Person namens Muhammed, Sohn
Abdullahs, ist Diener und Prophet ALLAHs, des Erhabenen.” Er ist Sohn
von St. Âmine, der Tochter Wehebs. Er hatte ein rosa-weißes Gesicht,
schwarze Augen und Augenbrauen, eine breite Stirn und den besten
Charakter. Er war sprachfertig. Er war Araber, da Er in Arabien am
Montag 20. April, 571 (n. Chr.) während der Morgendämmerung geboren war
und von der Familie Haschimî abstammte. Es wurde ihm im Jahre 611 n.Chr.
im Alter von vierzig Jahren in Mekka berichtet, dass Er als Prophet
auserwählt wurde. Hierauf verbreitete er dreizehn Jahre lang in Mekka
die Lehre des Islam. Danach emigrierte Er mit Zustimmung ALLAHs, des
Erhabenen, nach der Stadt Medina. Von dort aus verkündete Er den Islam
überall. Zehn Jahre später, am Montag dem 12. Rebî’ul ewwel (Juli 632)
schied Er in Medina hin. Dort ist Sein heiliges Grabmal.
[Historiker berichten, dass während der
Auswanderung von Mekka nach Medina, der heilige Prophet am Donnerstag,
dem 27. Safer 622 (n. Chr.) gegen Abend in die Höhle Sewr eintrat. In
der Nacht von Montag auf Dienstag verließ Er die heilige Höhle. Am
Montag, dem 8. Rebi’ul-ewwel (dem 20. September 622) kam Er in ein
Vorort von Medina namens Qubâ an. Dieser heilige Tag wurde für die
Muslime der Jahresbeginn des Sonnenkalenders nach der Hedschra. Der den
Persern angehörende Jahresbeginn beginnt sechs Jahre vorher, am 20. Mai.
Es ist der gleiche Tag den die Feueranbeter als Newrustag anerkannten.
Am dem Donnerstag, wo Tag und Nacht gleich lang waren, war Er in Qubâ.
Am Freitag verließ Er Qubâ und traf in die Stadt Medina ein. Der Anfang
des Monats Muharrem dieses Jahres wurde als Beginn des Mondkalenders
nach der Hedschra anerkannt. Dieser Jahresanfang fiel auf den Freitag
dem 6. Juni. Ein Sonnenkalenderjahr nach der Hedschra, das sich mit dem
Beginn des julianischen Kalenders trifft, ist 622 Jahre weniger als das
julianische Kalenderjahr. Ein julianisches bzw. gregorianisches
Kalenderjahr, das sich mit dem Jahresbeginn des Sonnenkalender nach der
Hedschra trifft, ist 621 Jahre mehr als das letztere.]
2. Der zweite Grundsatz des Islam ist es
fünfmal täglich rechtzeitig das Gebet zu verrichten. Die Gebete, die
nach den falschen Kalendern von Unwissenden und Irrgläubigen verrichtet
werden, werden nicht gültig, sondern schwere Sünde, weil sie auf die
falschen Zeiten treffen denn es ist höchst wahrscheinlich, dass man
somit das erste erforderliche Gebet des Mittagsgebetes und des
unentbehrliche Gebet des Abendgebets in den Zeiten verrichtet, in dem
das Gebet unerwünscht ist. [Der Beginn einer Gebetszeit, kann durch ein
ausgesproches Gebetsruf erkannt werden. Ähnliche, instumentale Stimmen,
die von Verirrten als Gebetsruf vertönt werden, können nicht das
Gebetsruf Muhammeds, Friede sei mit Ihm sein.] Man soll die Gebete
vorschriftsmäßig durch Erfüllen von unentbehrlichen, nötigen und
erforderlichen Verpflichtungen und an ALLAH, den Erhabenen, denkend und
rechtzeitig verrichten. Im heiligen Koran wird das Gebet Salât genannt.
Salât bedeutet im Lexikon Gebet der Menschen, Buße der Engels und
Vergebung von ALLAH, dem Allbarmherzigen. Salât im Islam ist ein
bestimmtes Gebetssprechen und Haltungen, wie es in den elementaren
Religionsbüchern erklärt wird. Zu Anfang des Gebetsverrichtens heben
Männer ihre Hände zu den Ohren und sagen ALLAHu Ekber (ALLAH ist der
Allergrößte), worauf sie ihre Hände auf den Bauch aufeinanderlegen. Man
beendet das Gebet nach rechts und links grüßend.
3. Der dritte Grundsatz des Islam ist
Armensteuer zu zahlen. Im Islam bedeutet Armensteuer, einen bestimmten
Teil des erworbenen Vermögens, sobald es ein gewisses Maß, Nisab
genannt, erreicht hat, den im heiligen Koran erwähnten Moslems im guten
Glauben abzugeben. Man darf Menschen von sieben Arten Armensteuer
zahlen. Es gibt vier Arten von Armensteuer: Armensteuer in Form von Gold
oder Silber, in Form von Handelswaren, in Form von grasenden Haustieren
und in Form von Erdprodukten aller Art. Die letzte Form heißt Uschur.
Sie wird sogleich nach der Ernte gegeben. Die anderen drei Arten werden
ein Jahr nach Erreichen von einem bestimmten Maß gegeben.
4. Der vierte Grundsatz des Islam ist
“tägliches Fasten im Heiligen Monat Ramadan.” Savm (Fasten) bedeutet, im
Lexikon etwas vor etwas zu schützen. Im Religionsgesetz bedeutet
Fasten, dass man sich vor drei Dingen beim Fasten im heiligen Monat
Ramadan fern halten soll. Das sind: Essen, Trinken und
Geschlechtsverkehr. Der Monat Ramadan beginnt nur dann, wenn man am
Himmel den Neumond gesichtet hat. Er beginnt nicht an einem vorher
ausgerechneten und festgestellten Tag.
5. Der fünfte Grundsatz des Islam ist,
“Einmal im Leben die Pilgerfahrt auszuführen, wenn man dazu imstande
ist.” Wenn der Moslem genug Geld für das Auskommen seiner Familie
während der Zeit der Pilgerfahrt hat, soll er einmal in seinem Leben die
heilige Moschee Kaaba in Mekka besuchen, auf dem ‘Arafatplatz’ stehen
und die Vorschriften einhalten, soweit der Weg sicher und er selbst
gesund ist.
Nachdem der verehrte Mann diese
Antworten von dem heiligen Propheten bekam, sagte er: “O Prophet ALLAHs,
des Allmächtigen! Du hast richtig gesprochen!” Wir, Zuhörer haben uns
über seine Worte gewundert. St. Omar berichtet, dass sich die Anwesenden
darüber gewundert haben, denn er fragt und bestätigt auch die Antwort.
Man fragt nach etwas, um es zu erfahren. Wenn man die Antwort bestätigt,
beweist das, dass man sie ohnedies kennt.
Der wichtigste der fünf Grundsätze ist
das Glaubensbekenntnis auszusprechen und an dessen Sinn zu glauben. Der
zweitwichtigste ist das Gebetsverrichten. Dann kommt das Fasten. Ihm
folgt die Pilgerfahrt. Als letzter kommt das Vergeben der Armensteuer.
Alle Gelehrten des Islam berichten übereinstimmend, dass die Aussprache
des Glaubensbekenntnis zu Beginn des Islam als erster Grundsatz
vorgeschrieben worden ist. Das Gebetsverrichten ist nach dem zwölften
Jahr, nämlich ein Jahr und einige Monate vor der Hedschra während der
heiligen Himmelfahrt, der heiligen Nacht Miradsch, religiöse Vorschrift
geworden. Fasten im heiligen Monat Ramadan wurde im zweiten Jahr nach
der Hedschra zur heiligen Aufgabe, Armensteuer ist im heiligen Monat
Ramadan des gleichen Jahres Verpflichtung geworden. Dagegen wurde die
Pilgerfahrt sechs Jahre nach der Hedschra einer der Grundsätze des
Islam. So wurde über das Entstehen der fünf Grundsätze des Islam in
zeitlicher Reihenfolge berichtet. In vorzüglicher Reihenfolge ist die
Armensteuer und in zeitlicher Reihenfolge dagegen die Pilgerfahrt, als
letztes berichtet worden. Wer einen der fünf Grundsätze des Islam nicht
befolgt, verleugnet, verachtet oder ablehnt, wird ungläubig. Die
Gelehrten des Islam berichten übereinstimmend: Wer Erlaubtes als
Unerlaubtes oder Unerlaubtes als Erlaubtes behauptet, wird ungläubig.
Wer eine der religiösen Vorschriften verleugnet oder verachtet, die
selbst den Ungebildeten bekannt ist, wird ungläubig. Es stellt keine
Unglauben dar, wenn Ungebildete Vorschriften nicht kennen, die nicht
allgemein bekannt sind, es wird zur bloßen Sünde.
[z.B.: Es ist verboten, Schweinfleisch
zu essen, Alkohol zu trinken, Hasard zu spielen. Es ist untersagt, dass
Frauen und Mädchen mit bloßem Kopf, mit bloßen Beinen und Armen und dass
Männer gerechnet von den Knien an bis zum Nabel unbekleidet, ausgehen.
Gläubige sollen diese Teile ihrer Körper verhüllen. ALLAH, der Erhabene,
hat verboten, sie bloßzustellen. Die vier gerechten Rechtsschulen,
welche die Gebote und Verbote von ALLAH, dem Erhabenen, erklärten,
teilen unterschiedlich mit, welche Körperteile der Männer nicht
bloßzustellen sind. Jeder Gläubige soll die Grenzen der Bloßheit seines
Körpers nach seiner Rechtsschule nicht überschreiten. Es ist auch
verboten, die unerlaubten bloßen Stellen des Körpers anzuschauen.In dem
Buch Kimjâ-i Seâdet (Das Elixier der Glückseligkeit) heißt es: “Wie es
untersagt ist, dass Frauen und heiratsfähige Mädchen ohne islamische
Bekleidung draußen gesehen werden, so ist es auch verboten, geschminkt
bzw.parfümiert hinauszugehen. Die Eltern, Ehemänner oder Brüder, die
ihnen erlauben, so auszugehen, begehen somit auch Sünde.” D.h. sie
werden auch in die Hölle kommen, falls sie ohne Reue sterben. ALLAH, der
Erhabene,mag diejenigen, die ihre Sünde bereuen. Daß es den Frauen und
heiratsfähigen Mädchen verboten ist, in unangemessener Kleidung und
Weise von nicht nahen männlichen Verwandten gesehen zu werden, ist im
dritten Jahr nach Hedschra vorgeschrieben worden. Man darf sich nicht
durch Äußerungen der britischen Agenten und der von diesen irregeführten
Unwissenden täuschen, die behaupten, dass man sich zu Beginn des Islam
nicht bekleidet hätte und dass es nachher von den Rechtsgelehrten
erfunden worden sei, indem sie den heiligen Vers nicht beachten, der im
dritten Jahr geoffenbart wurde und der befielt, sich islamisch zu
bekleiden. Bezeichnet sich jemand als Muslim, so muß er wissen, ob seine
Handlungen dem Islam, nämlich dem Religionsgesetz gemäß sind. Weiß er
dies nicht, so ist es eine Pflicht für ihn, es von den Gelehrten der
Sunna oder von deren Büchern zu erfahren. Entsprechen die Handlungen
nicht dem Religionsgesetz, ist es unmöglich sich von den Sünden und dem
Götzendienst zu befreien. Man sollte täglich inniges Bußgelöbnis
ablegen. Den Sünden und dem Götzendienst, dem innig eingebüßt wird, wird
gewiß vergeben werden. Verbleibt das Bußgelöbnis, so wird man Strafe,
nähmlich Qual, im Dies und im Jenseits dafür erleiden. Wir haben in
verschieden Abschnitten unseres Buches von dieser Strafe berichtet.
Alles, was von Männern und Frauen,
während der Gebetsverrichtung bedeckt werden muß, wird als Schamteil
bezeichnet. Das Schamteil zu entblösen und auf das Schamteil eines
anderen zu blicken ist untersagt. Die Behauptung, dass der Islam die
Bedeckung der Schamteile nicht bedingt, führt zur Ungläubigkeit. Mit
Übereinstimmung der vier Rechtsschulen, ist jemand der aus
Belanglosigkeit vor der Strafe, behauptet dass es erlaubt sei seine
eigenen Schamteile zu entblösen oder auf die entblösten Schamteile
anderer zu blicken, ein Ungläubiger. Auf gleicher Weise ist den Frauen
das Entblösen der Schamteile, das Singen und das Aussprechen von
Lobgedichten vor fremden Männern untersagt. In der Rechtsschule Hanbeli
gilt der Teil vom Knie bis zum Leistenband des Mannes nicht als
Schamteil. Jeder Muslim muß an die Grundstätze des Glaube und des Islam,
sowie an die, von den vier Rechtsschulen mit Übereinstimmung
berichteten erforderlichen Pflichten und dem Untersagten glauben und dem
die nötige Bedeutung beimessen. Unwissenheit kann keine Entschuldigung
sein, denn es ist mit dem Wissen, doch nicht glauben gleichzustellen.
Mit Ausnahme des Gesicht und den Händen, gilt der gesamte Körper der
Frauen, den vier Rechtsschulen gemäß, als Schamteile. Teile des Körpers
die nicht mit Übereinstimmung, nähmlich nur von einer Rechtsschule nicht
als Schamteil gelten zu entblösen, führt zwar nicht zum Unglauben, doch
gilt es in der eigenen Rechtsschule als Sünde. Den Körperteil von Knie
bis zum Leistenband der Männer zu entblösen unterliegt dieser Anordnung.
Es ist eine unentbehrliche Pflicht zu lernen was man nicht weiß.
Nachdem man es gelernt hat, sollte man sich bedecken und innig
Bußgelöbnis ablegen. Lügen, klatschen, übel nachreden, verleumden,
stehlen, betrügen, kränken, Anlaß zur Zwietracht geben, das Eigentum
eines anderen ohne seine Einwilligung zu benutzen sind verboten.
Arbeiterlohn und Steuer nicht zu zahlen, den Gesetzen des Staates nicht
zu gehorchen, gegen die Regierung zu rebellieren, ist auch untersagt. Es
ist ebenfalls verboten, solches gegen Ungläubige oder in Ländern der
Ungläubigen zu tun.]