64
— O mein Kind! Der heilige Prophet gebietete: (Dieses Gebet soll beim
Gebetsruf ausgesprochen werden: “We ene eschhedü en lâ ilâche illallachü
wachdechu lâ scherikelech we eschhedü enne muchammeden abdüchu ve
resûlüch radîtü billâch: rabben we bil islâmi dînen we bi muhammedin
sallallachü alejchi we selleme ressûlen nebijja”). Wer den rituell
ausgerufenen Gebetsruf mit Wohlanständigkeit zuhört, und nach dem
Gebetsruf dieses Gebet ausspricht, dem wird alle Sünden vergeben, selbst
wenn er sehr sündig ist. Und es wurde auch vom heiligen Prophet
gebietet: (O Gläubige meiner Gemeinschaft! Sprecht dieses Gebet nach dem
Gebetsruf aus: “Allachümme rabbe hasichidda wetittâmmeti wessalâtil
kâimeti âti muchammedenil wesilete wel fadîlete wedderedscheterrefîate
web’ashu mekamen machmudenillesi waadtechü inneke lâ tuchlifül miâd).
Der Lohn, den man erlangt, wenn man dieses Gebet vorschriftmäßig ausspricht, ist maßlos.
65 — Verehre den Gebetsruf, der rituell
ausgerufen wird. Der Gebetsruf ist das richtigste Wort, das auf der Welt
ausgesprochen wird.
St. Aische ist im Jahre 57 nach Hedschra
in Medina im Alter von 65 Jahren gestorben. Beim Gebetsruf hörte sie
immer mit ihrer Arbeit auf. Man fragte sie: “O Mutter der Gläubigen!
Warum hörst Du mit Deiner Arbeit beim Gebetsruf auf?” Sie antwortete:
“Ich habe diese heilige Hadith mitgehört”: (Es ist aus Mangel an der
Religion, beim Gebetsruf zu arbeiten). “Deswegen höre ich beim Gebetsruf
mit meiner Arbeit auf.”
St. Ebû Hafs Haddad, (gestorben 264
n.Hed. in Nischapur) einer der großen Heiligen, war ein Schmied.
Jedesmal wenn er den Gebetsruf hörte, unterbrach er seine Arbeit. Wenn
der Hammer oben war, senkte er ihn nicht. Und wenn er unten war, hob er
ihn, bis zum Ende des Gebetsrufes nicht hoch. Wenn er sich mit jemandem
unterhielt, hörte er mit seiner Unterhaltung auf und hörte dem Gebetsruf
zu. Endlich starb er. Als seine Gefährten seine Leiche trugen, begann
der Gebetsruf, ausgerufen zu werden. Der Leichnam blieb auf den
Schultern von seinen Gefährten stehen. Trotz aller Mühe war es
unmöglich, mit der Leiche weiterzugehen. Erst nachdem der Gebetsruf
beendet war, konnten sie ihn weitertragen.
Die Gläubigen, die den Gebetsruf des
heiligen Propheten vorschriftmäßig und nicht singend ausrufen, werden
hohe Ehrenstellen besitzen.
St. Ibni Âbidîn schreibt in seinem Buch
wie folgt: (Ein Gebetsruf, der von dem Gebetrufer sitzend, frühzeitig,
singend und innerhalb der Moschee [und durch Lautsprecher] gerufen wird,
ist kein islamischer Gebetsruf.
66 — Es wurde vom heiligen Propheten
berichtet: (Wer den Gebetsruf mit Gebetsausrufer zusammen leise
ausspricht, dem wird für eine jede Buchstabe des Gebetsrufes tausend
Verdienste gewährt und tausend Sünden vergeben).
67 — Der Gebetsruf ist eine große Gabe.
Er ist eine Gnade, die verehrt werden muß. Am Anfang der Religion Islam
gab es keinen Gebetsruf. Die Gefährten des heiligen Propheten sagten
ihm: “O Prophet ALLAH’s, des Erhabenen! Wäre doch ein Ding da, um uns
die Gebetzeiten zu melden. In jener Nacht träumte St. Bilali Habeschi
davon. Zwei Männer kamen vom Himmel herunter. Sie nahmen die rituelle
Waschung vor. Der eine rief den Gebetsruf und sprach Kamet (den zweiten
Gebetsruf) aus. Der andere wurde Vorbeter. Und sie verrichteten das
Gebet. Danach erhebten sie sich gegen den Himmel. St. Bilâli Habeschî
kam zum heiligen Propheten und erzählte ihm von dem Traum. Und der
heilige Prophet erklärte ihn seinen heiligen Gefährten, als sie alle
zusammen waren und fragte St. Bilâlî Habeschî: (“Was hat jener Engel
ausgesprochen, von dem Du geträumt hast?” St. Bilâlî Habeschî
antwortete: “Jener Engel setzte seine Hände auf seine Ohren und sprach
aus: “Allachü ekber, Allachü ekber, Allachü ekber, Allachü ekber;
eschhedü en lâ ilâche illallach, eschhedü en lâ ilâche illallach,
eschhedü enne Muchammeden ressûlullach, eschhedü enne Muchammeden
ressûlullach, hajjealessalâch, hajjealessalâch, hajjealelfelach,
hajjealelfelach, Allachü ekber, Allachü ekber, lâ ilâche illallach.).
Darauf sagte St. Omar: (Ich habe in dieser Nacht auch genau so davon
geträumt). Und manche Gefährten des heiligen Propheten sagten, von
demselben geträumt zu haben. Endlich berichtete der heilige Prophet:
(Der Engel, von dem ihr gträumt habt, ist der Bruder Gabriel. Er hat die
Gebetszeiten gelehrt. Der andere, der Vorbeter geworden ist, ist
Michael. Und sie haben das Gebet verrichtet).
So kamen der Ursprung und die Formel des Gebetsrufes hervor.
Bemerkung: Die erste Bedingung der
Verehrung gegen den Gebetsruf ist, seine Formel und Wörter nicht zu
ändern. St. Ibni Âbidîn (1198-1252 in Damaskus) sagte: Die Übersetzung
des Gebetsruf ist kein Gebetsruf. Es ist Sünde, statt Gebetsruf dessen
Übersetzung auszurufen. Beim Musikinstrumentspielen oder durch
Musikinstrument den Gebetsruf auszurufen, ist nicht zulässig.
Dass der Gebetsruf durch Runkfund oder
Lautsprecher nicht gültig ist, steht in dem türkischen Buch Seadet-i
Ebedijje (Englische Übersetzung: Endless Bliss) ausfürlich. Im
Zusammenhang mit den Gebetszeiten erläutert St. Ibni Âbidîn
folgendermaßen: (Damit ein Gebet gilt, muss es einem durchaus bewusst
sein, dass die Gebetszeit begonnen hat. Wenn man ein Gebet verrichtet,
indem man an seiner Anfangszeit zweifelt, gilt dieses Gebet nicht,
selbst wenn man nachher feststellt, dass es rechtzeitig verrichtet
worden ist. Dass es Gebetszeit ist, versteht sich durch den Gebetsruf
eines gerechten Moslems. Wenn der Gebetsrufer ungerecht ist, so soll man
die Gebetszeit selbst feststellen. Glaubt man mit Sicherheit, dass es
Gebetszeit ist, so verrichtet man sein Gebet. Bei religiösen
Angelegenheiten glaubt man einem gerechten Moslem. Beispielsweise
erkennt man etwas als rein oder unrein, erlaubt oder verboten, wenn ein
solcher es berichtet. Einem Sünder oder einem Misstrauen hegenden darf
man nicht glauben. In diesem Fall muss man es selbst untersuchen und
beschließen. Vermutet man es mit Sicherheit, so darf man demnach
handeln. Denn mit Sicherheit vermuten gilt als sicher. Mitteilung der
Gebetszeiten gilt als Anbetung. Dem Gebetsruf eines heiratsfähigen,
vernünftigen gerechten Moslem, der von Gebetszeiten versteht, darf man
glauben. Einem Gebetsrufer oder einem Vorbeter, der sündigt, darf man
nicht glauben. Frühzeitiger Gebetsruf ist ungültig und eine schwere
Sünde. Gebetsruf ist die Ankündigung der Gebetsverrichtung, der in der
Gebetszeit mit bestimmten rituellen Worten rezitiert wird. Es ist
erforderlich, an einer hohen Stelle zum Gebet zu rufen.)
Im vierten Band seines Buches berichtet
St. Ibni Abidîn im folgenden: (Die Zeugenaussagen des Blinden, des
Glaubensabtrünnigen, des Kindes, des Sünders bzw. der Sünderin, [des
Anhängers einer Irrlehre], des Alkoholgenießers bzw. -genießerin, des
Tänzers und Musikanten bzw. der Tänzerin und Müsikantin und deren
Zuschauer, derjenigen, die unangemessene Kleidung tragen, [und
derjenigen, die erlauben, dass ihre Frauen und Töchter unangemessene
Kleidung tragen], des Glückspielers, des Wucherers, des Zuschauers des
Glückspiels, desjenigen, der auf die Straße harnt, desjenigen, der auf
der Straße gehend etwas isst, desjenigen, der einen Muslim
offensichtlich verachtet, gelten nicht. Denn sie sind ungerecht.)
[Manche Anhänger der Irrlehren nennen
die Anhänger der Sunna ungläubig. Und manche Anhänger der Irrlehren
verachten die meisten Gefährten des heiligen Propheten, die drei Kalifen
und St. Aische, Friede sei mit ihnen, offenkundig. Deswegen gelten ihre
Zeugenaussagen nicht.] Wer offensichtlich eine schwere Sünde begeht
oder auf leichten Sünden beharrt, darf nicht gerecht sein. Dessen
Zeugenaussagen sind ungültig. Wessen Sünde verborgen ist, dessen Aussage
gilt als gerecht. Es ist schwere Sünde, einer der Anhänger der
zweiundsiebzig Irrlehren zu sein. In der Erläuterung Tachtawî des Buches
Dürr-ül muchtar steht: (Die Anhänger der zweiundsiebzig Irrlehren, die
nicht ungläubig sind, gelten als Zeugen, da ihre schwere Sünden in ihren
Herzen verborgen sind. Aber die Zeugenaussagen der Verirrten, die
versuchen, ihre Irrlehren zu verbreiten, sind ungültig.)
Hat ein Gebetsrufer einmal schwere Sünde
begangen oder beharrt auf leichteren Sünden, so gilt sein Gebetsruf
nicht. So gelten die Ankündigungen der Gebetszeiten und des Beginns des
Monats Ramadan von Wehhabiten, Schiiten, Reformatoren und von Anhängern
der Irrlehren nicht.
Nach den Büchern des islamischen Rechts
gelten Gebetsrufe und Aussprechen der rituellen Formel beim
Gebetsverrichten durch Rundfunk und Lautsprecher nicht. Denn die durch
Rundfunk bzw. Lautsprecher erzeugten Stimmen sind nicht die Stimmen des
Gebetsrufers und des Vorbeters sondern deren Echos, die durch
betreffende elektromagnetische Schaltung erzeugt werden. St. Ibni
Âbidîn, Friede sei mit ihm, schreibt im Zusammenhang mit der rituellen
Niederwerfung, die aufgrund der Niederwerfung erwähnenden heiligen
Versen erforderlich ist, wie folgt: Damit das Rezitieren der heiligen
Versen gilt, muss der Koranrezitierer sich seinem Aussprechen bewusst
sein. Aus diesem Grund gelten das Aussprechen des kleinen Kindes, des
Schlafenden, des Wahnsinnigen und das Echo des Aussprechens nicht. [Das
Rezitieren heißt nämlich das rituelle Aussprechen derer, deren Gebete
gelten.] Unter diesen Voraussetzungen muss man die rituelle
Niederwerfung erfüllen, wenn man von einem Muslim, wie oben erwähnt,
diese heiligen Verse gehört hat.
St. Tahtâwî, Friede sei mit ihm,
schreibt in seiner Erläuterung für das Buch Merâk-il-felâch folgendes:
(Das Aussprechen der bestimmten Worte von Papageien gelten nicht als die
Worte des Menschen. Denn die Papageien sind nicht ihrem Aussprechen
bewusst.) So ist das Rezitieren des Gebetsrufes bwz. des heiligen Korans
durch Rundfunk oder Lautsprecher; es gilt nicht als eigentliche Stimme
des Gebetsrufers bzw. des Vorbeters. Das Rezitieren des Gebetsrufes bzw.
des heiligen Korans durch Lautsprecher gilt als religiöse Abweichung
und als schwere Sünde. Die durch Rundfunk bzw. Lautsprecher erzeugten
Stimmen gleichen Bildern im Spiegel. Obwohl das Spiegelbild eines
Menschen ihm volkommen gleicht, ist es nicht er selbst. Es ist nicht
verboten, Frauenbilder im Spiegel ohne sinnliche Lust zu blicken, obwohl
es unerlaubt ist, nicht nahe verwandte Frauen außer ihren Händen und
Gesichtern zu schauen. St. Ibni Âbidîn, F.s.m.i., schreibt im fünften
Band seines Buches: (Das Spiegelbild eines Menschen ist nicht er selbst.
Aber die Erscheinung eines Menschen hinter einer Glas- bzw.
Wasserschicht ist er selbst. Deswegen ist es nicht verboten Frauenbilder
im Spiegel bzw. im Wasser ohne Wollust anzublicken.) Im Buch namens
Fichrist-i Ibni Âbidîn (Verzeichnis von Ibni Âbidîn) von Ahmed Mehdî
Hıdır, einem islamischen Gelehrten aus Damaskus, Friede sei mit ihm, auf
Seiten 127 und 284 des 1962 gedruckten Exemplar steht: (Über die
Frauenbilder in der Filmleinwand finden wir das betreffende Urteil in
dieser Erläuterung von Ibni Âbidîn). Weil das Rezitieren des Gebetsrufes
bzw. der heiligen Verse des Gebetsrufers bzw. des Vorbeters durch
Rundfunk, oder Lautsprecher nicht gilt, gilt das dadurch verrichtete
Gebet auch nicht. Dies sind nicht die eigentlichen Stimmen sondern deren
Echos. Wenn man dadurch die Stimme eines Gebetsrufers hört, darf man
nicht sagen, dass man zum Gebet ruft, sondern dass die Gebetszeit
gekommen ist. Wenn man dem Vorbeter dadurch folgt und Gebet verrichtet,
gilt dieses Gebet nicht. So ist das Gebet eines Tauben ungültig, das er
verrichtet hat, indem er die Stimme durch einen Hörer hörte. Aber das
Gebet eines Tauben der bei seiner Verrichtung den Vorbeter sieht, ist
gültig. Wenn das Gebet eines Tauben dadurch nicht gültig wäre, würden
seine Gebete gelten, die er mit Hilfe eines Hörers verrichtete. Es gilt
niemals als Notfall, Gebete durch Lautsprecher verrichten zu lassen.
Jedoch soll man das Rezitieren des Gebetsrufes bzw. des heiligen Korans
durch Rundfunk oder Lautsprechers achten.
In vielen Büchern des islamischen Rechts
z.B. im Buch Kadihân heißt es: (Rezitieren des Gebetsrufes ist eine
erforderliche Vorschrift. Da es ein Zeichen des Islam ist, soll die
Regierung gewaltsam veranlassen, die Muslime zum Gebet zu rufen. Der
Gebetsrufer soll die Gebetsrichtung und -zeiten wissen. Denn es ist die
erforderliche Verpflichtung, vom Anfang bis zum Ende nach der
Gebetsrichtung zum Gebet zu rufen. Man ruft zum Gebet, um Gebetszeiten
und das Fastenende zu verkündigen. Dass die Gebetszeiten von einem
Unbefugten verkündet wird, verursacht ein Durcheinander. Es ist eine
unerwünschte Handlung, daß ein kleines Kind, ein Betrunkener, ein
Wahnsinniger, ein rituell Unreiner, ein Sünder oder eine Frau zum Gebet
ruft. In diesem Fall soll der Gebetrufer erneut zum Gebet rufen. Es ist
ebenfalls unerwünscht, sitzend, ohne rituelle Waschung, auf dem Reittier
in der Ortschaft zum Gebet zu rufen. Jedoch soll der Gebetsrufer es
nicht wiederholen. Man ruft an dem Minaret oder außerhalb der Moschee
zum Gebet. Man darf nicht in der Mosche zum Gebet rufen. Es ist
unerwünscht, singend zum Gebet zu rufen. Außer im arabischem darf man
nicht zum Gebet rufen.) In dem Buch Hindijje ist es erwähnt, das es eine
unerwünschte Handlung ist, über seine Kräfte zum Gebet zu rufen. St.
Ibni Âbidî, Friede sei mit ihm, sagt: (Es ist erforderlich, dass der
Gebetsrufer an einer hohen Stelle zum Gebet ruft, damit man den
Gebetsruf von weitem hört. Zulässig ist es, dass einige Gebetsrufer
gleichzeitig zum Gebet rufen.) So versteht man von Schriften der
Gelehrten, dass es religiöse Abweichung und schwere Sünde ist, durch
Lautsprecher zum Gebet zu rufen. Eine heilige Hadith lautet: “Wer eine
religiöse Abweichung ausführt, dessen Anbetungen gelten nicht!” Wenn
auch die Stimme der Lautsprecher, der Menschenstimme sehr ähnlich ist,
bleibt sie doch die Stimme eines Elektromagnetischen Stromkreises. Sie
kann niemals die Stimme eines Menschen sein, der auf einem hohen Ort zum
Gebet aufruft. Auch begeht man Sünde, wenn man nicht in die
Kiblerichtung ausruft, so wie es mit den Lautsprechern ist, die rund um
die Minaretten in alle Richtung aufgestellt werden. Es ist eine nötige
Verpflichtung in jeder Ortschaft bzw. in jedem Stadtteil eine Moschee zu
bauen. Auf diese Weise hören alle Bewohner in einer Ortschaft oder in
einem Stadtteil den Gebetruf. Außerdem ist es zulässig, dass einige
Gebetsrufer gemeinsam zum Gebet rufen. Dieser gemeinsame Gebetsruf wird
Esan-i Dschawk genannt. So hören alle den Gebetsruf von fern. Übrigens
wirkt der eigentliche Gebetsruf auf die menschliche Seele und
verursacht, dass der Glaube der Menschen erneuert wird. Ibnî Âbidîn sagt
im Zusammenhang mit den erforderlichen Verpflichtungen des Gebetes im
folgenden: (Es ist eine unerwünschte Handlung, dass der Gebetsrufer bzw.
der Vorbeter lauter als benötigt rezitiert. Dass es zugleich eine
religiöse Abweichung ist, haben die vier Rechtsschulesgründer
übereinstimmend mitgeteilt.) Mit anderen Worten: Dass der Gebetsrufer
und der Vorbeter durch Lautsprecher rezitieren, ist eine religröse
Abweichung und daher unerlaubt. Die religiöse Abweichung ist eine
schwere Sünde und verursacht, daß alle Anbetungen nicht gelten. [Man
darf kein Armensteuer in bronzenen Münzen zahlen. Denn Armensteuer
zahlen heißt anbeten. Man soll sie in Gold zahlen. Denn man darf die
Anbetungen nicht verändern. Ein Sünder, der jeden Tag schwere Sünde
begeht, darf keinen Gebet ausrufen. Wenn man durch Lautsprecher zum
Gebet ruft, heißt es, dass man die Anbetung ändert. Es ist auch nicht
zulässig, ein Musikinstrument zu Hause zu behalten. Auch durch diese
Beispiele versteht es sich, dass es nicht erlaubt, durch Lautsprecher
Gebet zu rufen.]
DAS GEBETSVERRICHTEN AUF DER REISE
68 — In der Erläuterung des Buches
Merâk-il felâch (Sinn und Zweck der Befreiung) steht wie folgt: (Wenn
man beim Verlassen einer Stadt- bzw. einer Dorfgrenze, wo Friedhof und
Felder sind, beabsichtigt, eine Reise zu machen nach einem Ort, dessen
Entfernung im Winter, zu Fuß gehend, drei Tage dauert, gilt man als
einer, der sich auf einer Reise befindet. Man geht täglich sieben
Stunden. Es ist notwendig, dass die Entfernung, die man abschreitet,
nicht ununterbrochen Bewohnt ist. Nach manchen Gelehrten besteht die
Reisedauer aus drei Stufen. Jede Stufe hat eine Entfernung einer
Tagesreise. Die Entfernung einer Tagesreise hat sechs persische Meilen.
Eine persische Meile besteht aus drei Meilen. Eine Tagesreise hat
mämlich eine Entfernung von 34 Kilometern und 560 Metern. Die Reisedauer
ist nach der Rechtsschule Hanefî 103 Kilometer und 680 Meter, nach
anderen drei Rechtsschulen 80 Kilometer. Auf der Reise verrichtet man
unentbehrliche Gebetsteile mit vier Rekas nicht in vier sondern in zwei
Rekas. Es ist verboten, diese Gebete auf der Reise in vier Rekas zu
verrichten. Nachdem man das Reiseziel erreicht hat, gilt man als
wohnhaft, wenn man sich entschließt, im Reiseziel nach der Rechtsschule
Hanefî fünfzehn Tage bzw. länger und nach den Rechtsschulen Malikî und
Schafiî vier Tage bzw. länger zu bleiben oder wenn man bei der Rückkehr
wieder seine eigene Ortschaft erreicht. Man darf auf der Reise das
Fasten verspäten und bei der rituellen Waschung auf Ledersocken drei
Tage abreiben. Es ist nicht nötig, auf der Reise das Freitagsgebet zu
verrichten und beim Opferfest ein Opfertier zu schlachten. Nach drei
Rechtsschulen darf eine muslimische Frau ohne nahen Verwandten keine
Reise machen. Nach der Rechtsschule Schafiî dürfen zwei muslimische
Frauen miteinander ohne nahe Verwandte die Wallfahrt nach Mekka
unternehmen. Falls ein Nichtschafiit bzw. eine Nichtschafiîtin bei der
rituellen Waschung die Rechtsschule Schafiî nachahmt, soll er bzw. sie
unentbehrliche Gebete in vier Rekas verrichten, falls sie nach dem
Erreichen des Reiseziels dort länger als 3 und kürzer als 15 Tage
bleiben. Denn man muss der Rechtsschule Schafiî folgen bzw. demnach
Gebet verrichten, wenn man diese nachahmt. Die Schafiîten und Malikiten
dürfen auf der Reise Nachmittagsgebet in der Zeit des Mittagsgebets und
das Nachtgebet in der Zeit des Abendgebets oder das Mittagsgebet in der
Zeit des Nachmittagsgebets und des Abendgebet in der Zeit des
Nachtgebets nacheinander verrichten. In diesem Fall darf man
unentbehrliche Gebete mit vier Rekas nicht auf zwei Rekas verkürzen und,
nicht frühzeitig oder mit Verspätung verrichten, bevor man sich auf den
Weg macht und solange man an dem Ort ist, wo man sich nicht auf der
Reise befindet. Die Hanbeliten, die in den Gebetszeiten ihre
Arbeitsplätze nicht verlassen dürfen, dürfen wie oben erwähnt, ihre
Gebete mit Verspätung verrichten.
Sei nicht stolz auf deine Macht,
und niemals hochmütig!
Ein Wind weht ungünstig,
der alles vernichtet, was du hast!