106- Wer freitags hundertmal das Grußgebet ausspricht, dem verwirklicht ALLAH, der Allmächtige, hundert Wünsche. Dreißig davon sind weltliche Wünsche und Siebzig sind im zukünftigen Leben.Der
heilige Prophet hat verkündet: (Wer täglich hundertmal das Grußgebet
ausspricht, der wird sich vor der Sonne am Tage der Auferstehung
schützen und mit mir im Schatten vom Thron des Erhabenen sein. Und wer
ein Grußgebet einmal für mich ausspricht, um dessen Vergebung bitten die
Gnadenengel).
107 — Sprich vielmals Grußgebet für den
heiligen Propheten aus! Denn mit einer heiligen Mitteilung, Hadith,
wurde berichtet: (Wer, in dessen Anwessenheit mein Name erwähnt wird,
nicht für mich ein Grußgebet ausspricht, der ist sehr zu bedauern. Auch
diejenigen, die das Heilige Ramadan erleben aber es nicht ehren und die,
die ihre Väter oder Mütter oder beide erlebt, aber sie gekränkt haben,
sind sehr zu bedauern).
108 — Wer einem Armen sein gewünschtes
Essen gibt, dem gewährt ALLAH, der Allbarmherzige, tausend Ehrenstellen
und viele Güten im Paradies.
109 — Vergiss nicht, Armen Almosen zu
geben. Alles, was du deiner Frau, deinen Kindern und Verwandten gibst,
gilt als Almosen. Eine heilige Hadith darüber ist von St. Eba Emame
überliefert worden: (Was würde einem eine bessere Wohltat sein, als
seiner Frau, seinen Kindern und Verwandten etwas zu schenken!). Zuerst
soll man mit ehrlich erworbenem Geld Essen und Kleider beschaffen. Dann
soll man von dem Restbetrag Sekat und danach Almosen zahlen.
110 — Ich empfehle dir, dir folgendes anzugewöhnen. So tritst du in die Gruppe der Guten ein:
1) Gib Sekat, während du wohlhabend bist! Und gib Almosen, wenn du arm bist.
2) Überwinde deinen Zorn und deine Wut, wenn du zornig und wütend bist.
3) Veröffentliche niemandes Fehler, sondern verhülle sie!
4) Erfreue deine Diener, Frau, Kinder und Verwandten, dadurch dass du ihnen Gutes tust.
111 — Auch einem durstigen Trinkwasser
geben verursacht, viel Verdienst zu erwerben. Der heilige Prophet teilte
mit: (ALLAH, der Erhabene fragte den Engel Gabriel: “Was würdest Du
tun, wenn Du auf die Welt hinuntergestiegen wärest?” St. Gabriel
erwiderte: “O Schöpfer! Was ich tun würde, ist DIR bekannt. Ich würde
vier Dinge erfüllen:
1) Ich würde den durstigen Trinkwasser geben.
2) Ich würde den viele Kinder Besitzenden helfen.
3) Ich würde die Verärgerten versöhnen.
4) Ich würde die Fehler der Gläubigen verhüllen).
Von dem heiligen Propheten wurde
verkündet: (Wer einem Durstigen Trinkwasser gibt, in dessen
Handlungsbuch wird siebzigjähriges Verdienst eingeschrieben. Wenn man
einem Durstigen Wasser zum Trinken gibt, wo kein Wasser zu finden ist,
erwirbt man so viel Verdienst, als ob man eines der Kinder des Propheten
Ismail vor Feinden befreit hätte).
112 — Tut immer Gutes! ALLAH, der
Erhabene mag Diener, die Gutes tun. Mit der Heiligen Hadith wurde
gemeldet: (Wer einem Armen einen Bissen Essen gibt, dem überbringt der
Bissen auf folgende Weise Freudenbotschaft:
1) Ich war eins; du hast mich vermehrt!
2) Ich war klein; du hast mich vergrößert!
3) Ich war dein Feind; du hast mich dir zum Freund gemacht!
4) Ich war vergänglich; du hast mich ewig gemacht!
5) Bis jetzt hast du mich bewahrt. Von nun an werde ich dich bewahren).
113 — Das Vermögen vermindert sich
nicht, sondern vermehrt sich, dadurch dass man Almosen und Sekat gibt.
St. Abdurachman bin Afw hörte bei einer Unterhaltung des heiligen
Propheten zu und äußerte sich wie folgt:
1) Das Vermögen vermindert sich nicht sondern vermehrt sich, dadurch dass man Sekat gibt.
2) Wenn der ungerecht Behandelte den Grausamen verzeiht, erhöht ALLAH, der Erhabene, am Tage der Auferstehung seine Ehrenstelle.
3) Wer immer um Reichtum bittet, den befreit ALLAH, der Erhabene, nicht von Armut.
114 — Diese heilige Hadith wurde von St.
Eba Hureyre überliefert: (Wer etwas für das Wohlgefallen ALLAH’s, des
Erhabenen gibt, der erwirbt dafür tausend (nach einer anderen
Überlieferung zweitausend) Verdienste, als ob der es ALLAH, dem
Erhabenen gegeben hätte). Wenn du etwas jemandem leihen und danach
zurückbekommen willst, tue es im guten Glauben. Wer einem, der arm ist
und Gebet verrichtet und die Verboten beachtet, das Verleihte schenkt,
wird sich am Tage der Auferstehung im Schatten des Throns des Erhabenen
befinden und im Paradies eine hohe Ehrenstelle haben.
Bemerkung: Almosen
geben ist eine freiwillige Anbetung. Sekat geben, Schulden bezahlen und
jemandem sein Recht geben sind unentbehrliche Verpflichtungen. Wer eine
zu erfüllende unentbehrliche Aufgabe hat, dessen erforderliche und
freiwillige Aufgaben gelten nicht. Also wer ein Pfenig Sekat oder Schuld
zu bezahlen hat, dessen Almosen sind nicht gültig. Selbst wenn man
Millionen Pfund als Almosen gibt oder tausendmal Gutes tut, gilt diese
nicht und man darf kein Verdienst haben und sich nicht von Schuldsünden
befreien, solange man kein Sekat gibt oder sein Schuld nicht auszahlt.
115 — Jemandem etwas leihen ist besser
als Almosen geben. Denn der Heilige Prophet hat gemeldet: (Leihen ist
achtzehnmal vorzüglicher als Almosen geben). Auch sollst du wissen, dass
du jemandem sein Recht sogleich geben sollst, wenn du ihn etwas hast
tun lassen. Wenn du einem sein Recht nicht gibst und es bis zum
Auferstehungstag bleibt, wird sein Kläger am Tage der Auferstung ALLAH,
der Erhabene sein. Wenn ihr füreinander arbeitet und wenn ihr
voneinander leiht und euch gegenseitig auszahlt, erfüllt diese im guten
Glauben. Denn statt Verdienst zu gewinnen, könnt ihr Sünde begehen. Bei
drei Dingen darf man sich etwas aus leihen:
1) Wenn man sehr arm und nicht imstande
ist, zu arbeiten, so darf man sich etwas leihen, um es für rechtmäßige
Bedürfnisse auszugeben.
2) Um eine Wohnung zu beschaffen.
3) Um zu heiraten.
Wenn man, auf ALLAH, den Erhabenen,
vertrauend, aus diesen Gründen sich etwas leiht, hilft einem ALLAH, der
Allbarmherzige, seine Schuld bald auszuzahlen. Leihe dir nicht viel von
jemandem aus, damit du in Ruhe sein kannst. Denn wer Schulden hat, dem
tut es Tag und Nacht Leid und der ist wie ein Sklave.
116 — Hüte dich vor einem
zinspflichtigen Handel. Warte nicht auf ein Vorteil von dem, dem du
etwas leihst. Denn wenn man ein bisschen Zinsen nimmt oder gibt, begeht
man solch schwere Sünde als ob man mit seiner eigenen Mutter siebzigmal
Ehebruch begangen hätte.
Wer Zeuge, Schreiber oder Vertreter der
Zinsen wird, der ist verflucht und veantwortlich vor ALLAH, dem
Erhabenen, als wäre er Zinswucherer. Die Wucherei ist eine sehr schwere
Sünde. Man soll sich sehr davor hüten.
Bemerkung: St. Imam-ı Rabbânî, der
größte Gelehrte des zweiten Jahrtausends, berichtet im hundertzweiten
Brief im dritten Band seines Buches Mektubat (Briefe): Wenn man einem
Gläubigen, vorausgesetzt, daß er später mehr bezahlen soll, Geld leiht,
wird nicht nur der Zuschlag des Geldes, sondern auch der Vertrag
Wucherei. Ein solcher Vertrag selbst ist verboten. Und auch alles
dadurch Erworbene ist verboten. Nämlich der Vertrag, gegen hundert Pfund
Schulden, hundertzehn Pfund zu bezahlen, ist verboten. Das Ganze von
hundertzehn Pfund wird Wucherei und ist verboten. Die Einzelheiten dafür
werden im islamischen Rechtsbuch Dschami’urarumûs und im Buche von
Ibrachim Schâhi erklärt. Was die Menschen betrifft, die sich aus
Notwendigkeit etwas mit Zinsen ausleihen, so lässt sicht erklären: Dass
Zinsen verboten ist, wird im heiligen Koran und mit heiligen Hadithen
offen berichtet und ist allgemein. Nämlich es ist für alle verboten, ob
man es braucht oder nicht. Wenn man für diejenigen, die es brauchen,
eine Ausnahme macht, heißt es, die Gebote ALLAH’s, des Erhabenen und des
heiligen Propheten zu verändern. Das Buch Kunye darf nicht diese Gebote
ändern. Der größte Gelehrte in der Stadt Lahor, Mewlâna Dschemal,
sagte, dass man nicht auf das Buch Kunye vertrauen dürfte und daß es den
wertvollen Büchern zuwider wäre. Angenommen, dass das Wort im Buche
Kunje denen genehmigt, die es benötigen, so würde es keinen Grund geben,
Zinsen zu verbieten, wenn wir es für jene als erlaubt betrachten. Denn
es gibt bestimmt ein Bedürfnis für jeden, der leiht, von einem mit
Zinsen zu leihen. Niemand tut etwas zu seinen Ungunsten, während man es
nicht benötigt. Und dieses Gebot ALLAH’s, des Allmächtigen, würde
unnötig sein. Den heiligen Koran ALLAH’s, des Allmächtigen zu verleumden
ist eine sehr hässliche Kühnheit. Bedürfnis heißt Notwendigkeit. Jede
Notwendigkeit hat verscheidene Bedarfsgrade. Es ist keine Notwendigkeit,
sich von jemandem mit Zinsen etwas zu leihen, um jemanden zu bewirten.
Das ist nicht nötig. Für einen Toten beispielsweise, ist nur das
Leichentuch nötig. Und es ist nicht nötig, um Verdienst des Toten für
Armen süße Mehlspeise zu kochen. So haben es die Gelehrten geäußert.
Jedoch braucht die Seele des Toten den Verdienst mehr als andere Dinge.
Kann die Notwendigkeit derer, die sich von jemandem Geld mit Zinsen
leihen, eine wahre Notwendigkeit sein? Und kann das Essen, das mit
solchem Geld gekauft worden ist, erlaubt sein? Der Vorwand, viele Kinder
zu haben oder beim Militärdienst zu sein, dagegen passt dem Islam
nicht. Wenn man sagt, dass es heute unmöglich ist, rechtmäßiges Essen zu
finden, ist dieses Wort wahr. Aber soweit möglich soll man sich vor
Verbotenen schützen. Damit es nicht unfruchtbar wird, muss man rituelle
Waschung vornehmen, bevor man das Feld bebaut. So teilten es die
Gelehrten mit. Indessen ist es unmöglich, solch etwas zu sehen. Aber es
ist leicht, nicht mit Zinsen Geld zu leihen. Man soll als verboten
anerkennen, was im Heiligen Koran und mit Heiligen Hadithen als
verboten, und als erlaubt anerkennen, was darin als erlaubt bezeichnet
wird. Wer nicht daran glaubt, wird ungläubig. Was nicht offen berichtet
wird, ob verboten oder erlaubt, ist nicht so. Zum Beispiel während in
der Rechtsschule Hanefî viele Dinge verboten sind, sind diese in der
Rechtsschule Schafii erlaubt. Also es ist einem nicht erlaubt, aus
Notwendigkeit, mit Zinsen Geld zu leihen. Wenn jemand so sagt, darf man
ihn nicht als ungläubig nennen. Denn sein Wort ist in der Nähe der
Wahrheit oder vielleicht die Wahrheit selbst. Wer ihm widerspricht, ist
in Gefahr. Wenn man zweifelt, ob etwas erlaubt oder verboten ist, dann
muss man es lieber verlassen. Wir sagen wieder, dass der Kreis des
Bedarfs sehr groß ist. Wenn man alles als Notwendigkeit betrachtet,
bleibt niemand als Ausnahme, der nicht leiht. So würde das Zinsverbot
ALLAH’s, des Erhabenen, umsonst sein. Selbst das Buch Kunye erlaubt ja
dem, der im Notfall ist, mit Zinsen von einem zu leihen. Sonst erlaubt
es nicht. Man soll den Bedarf nicht durch verdächtigen, sondern durch
erlaubten Wegen decken. Der Bedarf wird durch Segen der Frömmigkeit und
mit einer kleinen Bemühung beseitigt. Die Übersetzung aus dem Buch
Briefe geht hier zu Ende.
St. Ibni Nüdschejm Sejn-ül Abidîn Mısrî,
Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Eschbâch (Ähnliche), daß
manche Bedürfnisse als Notfall gelten; beispielsweise ist es zulässig,
dass einer, der im Notfall ist, mit Zinsen Schulden machen. Sejjid Ahmed
Hamewî erläutert in diesem Zusammenhang: “Z.B.: macht man zehn
Goldstück Schulden; jeden Tag bezahlt er einen bestimmten Wert als
Zinsen.” Es versteht sich von selbst, dass es dem bedürftigen und
arbeitsunfähigen zulässig ist, mit Zinsen Schulden zu machen, wenn er
dazu gewungen sind. Aber man muss das durch eine Geschäftemacherei tun.
Beispielsweise wenn man zehn Goldstück Schulden macht, aber zwölf Stück
bezahlen muss, muss man zehn Goldmünze als Darlehen und für zwei
Goldstücke einige Sachen wie Hefte und Bücher als gekauftes mitnehmen
und später zwölf Goldstücke für alles bezahlen. Auf diese Weise versucht
man, dem Islam zu folgen, wenn man dazu gezwungen ist. Man nennt diesen
Umstand Hîle-i scher’ijje (Gesetzesumgehung), um zu versuchen, im
Notfall dem Islam zu folgen. Die Notleidenden dürfen auf diese Weise
handeln, um Gebete nicht zu versäumen und sich an die Verbote zu halten.
Es ist verboten, einen Ausweg zu suchen, um dem Islam nicht zu
gehorchen; das heißt Hîle-i bâtıla (Gesetzwidrigkeit.)
Bemerkung: In
nichtislamisch regierten Ländern mit ihren Zustimmung den Ungläubigen
mit Zinsen zu leihen, ist erlaubt. Aber auch dort ist es nicht erlaubt,
mit Zinsen sich von jemanden etwas zu leihen. In nichtislamisch
regierten Ländern das Geld auf die Bank zu tragen bedeutet sich mit der
Bank zu assozieren, um Zinsen zu bekommen. Sind alle, die von der Bank
Geld leihen, ungläubig, so ist es erlaubt, von dieser Bank Zinsen zu
bekommen. Wenn alle, die von der Bank leihen, gläubig sind, ist es
verboten, davon Zinsen zu erhalten. Sind ein Teil gläubig und der andere
ungläubig, die von der Bank leihen, so ist es fast verboten, davon
Zinsen zu bekommen. Sind Ungläubige mehr als Gläubige, so ist es
unerwünscht, davon Zinsen zu besitzen. Man soll sich auch vor
Unerwünschten schützen und sich nicht mit Zinsen beflecken.
Mit einer heiligen Hadith wurde geboten: (Nehmt
Zeugenschaft dessen, der Zinsen bekommt, nicht an! Sonst nimmt ALLAH,
der Erhabene, eure Anbetungen, nicht an! Nehmt auch Zeugnis von dem, der
das Gebet in der Gemeinschaft vernachlässigt, nicht an!)
Man darf nicht bei einer Bank Schulden
machen, um ein benötigtes Gut zu kaufen. Die betreffende Bank muss
zuerst dieses Gut kaufen und es einem mit einem bestimmten Gewinn
verkaufen. Man muss dann die Schulden in Raten zahlen. Es gibt
islamische Banken, die so handeln. Im Buch Rijad-un-nâsıhîn wird
erläutert, dass es vierzig Zinsarten gibt.