142 — Befinde dich immer auf Süchd und Takwa. Jachja ibni Muas (gest. 258 in Nischabur) hat gesagt: Süchd heißt den Weltlebensglanz verlassen.Denn
unser heilige Prophet teilte mit: (Den Weltlebenglanz zu lieben ist der
Anfang aller Fehler. Wer sich vor weltlichem Glanz hütet, ist
Süchdbesitzer (bzw. Süchdbesitzerin).
143 — Der heilige Prophet, Geliebter
ALLAH’s, des Erhabenen, gab bekannt: (Meine Gemeinschaft liebt drei
Dinge, aber diese Drei gehören nicht zu ihnen!:
1) Die Seele am Leibe.
2) Das Vermögen.
3) Das weltliche Leben).
[Dunja (Erde bzw. Welt) ist ein
arabisches Wort. In der Natur heißt es im arabischen “nah”. Die Erde ist
näher als der Mond, die Sonne und die Sterne. Daher nennt man die Erde
“Dunja”. Die Zeitdauer vor dem Weltuntergang wird irdisches Leben und
die Zeitdauer nach dem Weltuntergang jenseitiges Leben genannt. Das
Vordere ist näher als das Letztere. In der Religion bedeutet das Wort
Dunja “das Boshafteste”. Dinge, die Unglauben verursachen, Verbote,
Unerwünschte gelten als “Dunja”. Wenn die Zulässigen hindern, die
islamischen Verpflichtungen zu befolgen, gelten sie auch als “Dunja”.
Liebe heißt Vergnügen an jemandem haben. Wenn man jemanden liebt,
vergisst man ihn niemals. Die Stellung der Liebe ist im Herzen. Gemüt
ist eine Kraft, die sich im Herzen befindet. Das Gemüt nennen wir
zugleich Herz. Das eigentliche Herz besteht aus Muskeln. Durch Vernunft
kann man etwas lernen. Vernunft ist die Begabung unseres Gehirns.
Unglauben, Verbote und Unerwünschtes zu mögen verursacht Unglauben. Oder
unentbehrliche und erforderliche Vorschriften nicht zu mögen verursacht
Unglauben, d.h. Welt (Dunja). Um Moslem zu sein, darf man keine Liebe
zur Welt haben. Wer keine Liebe zur Welt hat, wird rechtschaffener
Muslim genannt. Fenâ-fillach heißt jede Liebe, außer die Liebe zu ALLAH,
den Erhabenen aus dem Herzen zu verjagen. Einer, der diese Ehrenstelle
erreicht, heißt Heiliger. Ein Heiliger handelt sowohl bei rituellen als
auch bei weltlichen Angelegenheiten durch seine Vernunft. Bei seinen
Handlungen macht er keine Fehler. Aber die weltlichen Dinge wirken nicht
auf sein Herz. Ein Herz, das sich mit weltlichen Dingen beschäftigt,
ist krank bzw. unrein. Ein reines Herz bedeutet, sich von weltlichen
Dingen befreit zu haben. Ein unreines Herz ist seelisch krank. Um sich
von der seelischen Krankheit zu befreien, muss man rituelle Vorschriften
befolgen und ALLAH’s, des Erhabenen, öfters gedenken und die Liebe zu
IHM im Herzen haben. Die Unterhaltung mit einem Religionsführer oder das
Lesen dessen Bücher erleichtert die Behandlung der seelischen
Krankheit. Diese Unterhaltungen oder diese Bücher verursachen sowohl
diesseitiges als auch jenseitiges Glück. Die Unterhaltungen bzw. die
Bücher, welche nicht zu dieser Behandlung nützen, verursachen das
Unglück. Es versteht sich von selbst, dass solche Unterhaltungen und
Bücher unecht und daher schädlich sind.] Rechtsmäßig erworbene Güter,
deren Armensteuer bezaht werden, gelten nicht als weltliche Dinge.
Das Eigentum aber gehört dir nicht. Es gehört nach deinem Tod deinen Erben.
Das weltliche Leben dagegen verlierst du durch deinen Tod und du wirst mit deinen Sünden bleiben.
144 — Dass der Mensch ein langes Leben
und Reichtum besitzt, ist eine Versuchung ALLAH’s, des Erhabenen. Der
heilige Prophet gab bekannt: (O Eba Hürejre! Erwarte nichts von
niemandem außer ALLAH, dem Erhabenen! Bedanke Dich bei ALLAH, dem
Erhabenen! Bitte ALLAH, den Erhabenen darum, was Du wünschest! Die
Gewohnheit ALLAH’s, des Erhabenen, ist es, dass ER alles unter einem
Grund erschafft. Um etwas besitzen zu können, muß man dessen Grund
geltend machen und darauf warten, dass ALLAH, der Erhabene es erschafft.
Daraus besteht das Gottesvertrauen).
Wenn alle Wesen auf der Erde und in den
Himmeln zusammenkämen, könnten sie dir nicht schaden, ehe ALLAH, der
Allmächtige, es will!
Im fünften Band des Buches Fetawa-ji
Hindijje auf Seite 379 wird erwähnt: Im Falle des Erdbebens muß man aus
dem Haus ins Freie gehen. Als der heilige Prophet, Friede sei mit ihm,
an einer geneigten Mauer schnell vorbei lief, fragten Seine Gefährten:
“O Prophet ALLAH’s, des Erhabenen! Fliehst Du vor dem Schicksal ALLAH’s,
des Erhabenen! “Er erwiderte: “Ich fliehe vor dem Schicksal ALLAH’s,
des Erhabenen, zu SEINEM Schicksal!
145 — Du sollst im Grabe den verhörenden Engeln wie folgt antworten:
Mein Schöpfer ist ALLAH, der Erhabene.
Mein Prophet ist St. Muhammed, Friede sei mit Ihm. Meine Religion ist
Islam. Mein heiliges Buch ist der heilige Koran. Meine Gebetsrichtung
(Kıble) ist die heilige Kaaba. Meine Rechtsschule im Glauben ist die der
Anhänger der Sunna. Meine Rechtsschule im Verhalten ist die des
Gelehrten St. Imam-ı Âsam Ebu Hanife.
[Am Tage des Jüngsten Gerichts werden
die Menschen mit den Namen der Rechtsschulgründer gerufen; Z.B: wird
angesprochen: “Kommt, o Hanefiten! Kommt, o Sunniten!” Das steht in dem
71. heiligen Vers der Sure Isrâ, die in der Koranauslegung namens Rûhül
bejan erläutert wird.]
Lerne diese von nun an und lehre sie auch deine Kinder.
Reinige deinen Körper, indem du ehrlich
erworbenes ißt und dich vor verbotenen Dingen schützest. Reinige dein
Herz, indem du keinen Gläubigen grollst und keine böse Meinung von
Menschen hast. Und reinige deine Seele, indem du im heiligen Fastenmonat
fastest, und gegen dein Ich kämpfst und indem du nicht lügst, nicht
verleumdest, keine üble Nachrede führst und nicht sinnlos sprichst. Es
ist unerlaubt, zu lügen, zu verleumden, üble Nachrede zu führen und
sinnlos zu sprechen.
Du musst wissen: wer nicht sinnlos spricht, dessen Glaube wird beleuchtend.
Du sollst kein verbotenes Ding halten,
zuhören, sprechen und essen. Du sollst auf kein verbotenes Ding blicken
und zur keinen verbotenen Stelle gehen. So sollen alle Organe von dir
keine Beziehung mit verbotenen Dingen haben, damit du deine Heilung
findest. Sonst gehst du zugrunde. Wenn du absichtlos auf ein verbotenes
Ding blickst, so ist es keine Sünde. Aber es ist Sünde, wiederzublicken.
Wenn man zufällig solch etwas sieht, muss man seinen Kopf in eine
andere Richtung wenden.
146 — Wenn du diese Ratschläge von mir
nicht vergisst und dich demgemäß verhaltest, wirst du bei ALLAH, dem
Erhabenen, vor den Propheten und Engeln und unter allen Menschen
verehrt.
UNTERSCHIEDLICHE KENNTNISSE
Im fünften Band des Buches Fetâwâ-ji
Hindijje auf Seite 350 steht: (Es ist eine erforderliche Verflichtung,
daß Männer und Frauen Gräber besuchen. Man muss am Grab und zu Hause den
heiligen Koran rezitieren und dessen Verdienst den Verstorbenen
schenken und für sie beten. Es ist eine christliche Gewohnheit, das Grab
zu streicheln, zu küssen. Man darf den Grab seiner Mutter bzw. seines
Vaters küssen. Es ist eine unerwünschte Handlung im Friedhof Grabmal zu
bauen. [Es ist kein Unglauben, wie Wahhabiten behaupten.] Es empfielt
sich, auf dem Grab Rosenstrauch bzw. andere Blumen zu pflanzen. Es ist
verboten, zu tanzen, sich zu drehen, heutige Gebetshymnen zu rezitieren,
wie die Angehörigen der Dewischorden von heute es tun. Es ist auch
verboten, diesen zu zuschauen. Ebenso ist es eine verbotene Handlung,
dass sie Musikinstrumenten spielen. Es ist zulässig, bei einer Hochzeit,
an Festtagen, auf dem Weg zur Wallfahrt und in dem Kriegszustand
Tamburin, Pauke und Schelle zu schlagen.
[Deutlich steht in den Büchern Hadîka
und Berîka wie folgt: Es ist unerlaubt, dass man dem Gesang der nicht
nahe verwandte Frauen bzw. Mädchen zuhört und Massenmedien zu zuhören
bzw. zu folgen, die die Religion verachten. Gegen die Verbote verstoßen,
Gebete geringschätzen, Sinnenlust, Ehebruch und Rebellion, Hass und
Feindschaft unter Mitbürgern anfeuern und Musikinstrument spielen ist
verboten. Dass es auch verboten ist, solche Massenmedien zu Hause zu
halten, wird in diesen beiden Büchern mit Begründung erläutert. Es ist
nicht zulässig, Mittel, die sowohl Sünden als auch Wohltaten verursachen
können, zu Hause zu halten.]
Es ist eine unentbehrliche
Verpflichtung, wenigstens so viel zu essen und zu trinken, um leben zu
können. Eine erforderliche Verpflichtung ist es, Medizin zu benutzen, um
gesund zu werden. Unter keinen Umständen darf man Menschen- und
Schweinefleisch essen; es ist verboten. Man darf Frauenmich als
Heilmittel trinken; es ist zulässig. Als Medizin darf man Wein, Urin,
Blut und Aas benutzen, vorausgesetzt dass es von einem muslimischen Arzt
empfohlen wird. Aber Igel- und Schlangenfleisch darf man nicht essen.
Es ist zulässig, dass Frauen und Männer Kauharz kauen. Es ist zulässig,
für den Kranken heilige Verse zu rezitieren, Amulet zu tragen, heilige
Verse in eine Wasserkanne zu schreiben, darin Wasser zu gießen und es zu
trinken. Man darf um das vom bösen Blick getroffene Kind, den
brennenden Abfall, der von der Straße gesammelt wurde, drehen und über
ihm Wachs oder Blei gießen, in der Voraussetzung, dass man die Heilung
von ALLAH, dem Erhabenen, hofft. Um nicht vom bösen Blick getroffen zu
werden, ist es zulässig, auf das Feld Tierschädel und derärtiges zu
hängen. Man darf Medizin benutzen, um die Leibesfrucht abzutreiben,
bevor sich ihre Organe gestalten. Das Beschneidensalter des Knaben ist
zwischen sieben und zwölf Jahren. Kleinere Knaben dürfen auch
beschnitten werden. Ist ein alter Muslim unfähig, beschnitten zu werden,
darf man darauf verzichten. Weil man als entschuldigt eine nötige
Verflichtung nicht erfüllen darf, ist es besser, im solchen Fall
erforderliche Verpflichtung nicht zu erfüllen. Frauen dürfen sich ein
Loch in ihr Ohrläppchen bohren, damit sie Ohrringe tragen können. Es ist
zulässig, dass die Wohnung so groß wie nötig ist. Man darf als Maßnahme
gegen Kälte Teppiche an die Wand hängen. Aber es ist unerwünscht, diese
als Schmuck zu gebrauchen. Menschen-oder Tierbilder auf dem Teppich
sind unerwünscht. Man darf den heiligen Koran als Segen zu Haus
behalten, selbst wenn man ihn nicht lesen kann; es ist sogar
verdienstlich. Wenn die Bewohner eines Stadtteils den Gebetsruf nicht
hören, obwohl man es auf einer hohen Stelle ruft, ist es zulässig, ein
Minarett von der Stiftung bauen zu lassen, damit alle den Gebetsruf
hören. Hören alle Bewohner den Gebetsruf ohne Minarett, so darf man
nicht ein Minarett mit dem Geld der Stiftung bauen. [Durch Lautsprecher
darf man kein Gebet rufen.]