İbni Abidîn, Friede sei mit ihm, schreibt im Buch Menhel-ül-wâridîn, das er bezüglich der Menstruation und des Wochenbetts verfaßte: Jeder, der beabsichtigt, zu heiraten, soll die Regeln der Menstruation und desWochenbetts
wissen und anschließend seiner Frau lehren. Es ist eine unentbehrliche
Pflicht für alle Muslime, diese Regeln zu erfahren.
Mustafa Fehîm bin Osman, Friede sei mit
ihm, einer der großen islamischen Gelehrten des osmanischen Reiches,
schreibt in seinem Buch namens Mürschid-ün-nisa (Wegweiser für Frauen):
Menstruation heißt Monatsblutung einer
Frau bzw. eines Mädchens, das sein neuntes Lebensjahr vervollständigt
hat. Jede gynäkologische Flüssigkeit, außer eine durchsichtige zählt zu
der Monatsblutung. Ein Mädchen, das die Regelperiode hat, ist
heiratsfähig. Die Zeitspanne zwischen den Zeitpunkten, an denen die
Monatsblutung beginnt bzw. aufhört, nennt man die Regelperiode. Die
Regelperiode besteht wenigstens aus drei und höchtens aus zehn Tagen.
Nach den Rechtsschulen Schafiî und Hanbelî ist dieser Zeitraum zwischen
einem und fünfzehn Tagen.
Es ist nicht nötig, dass die
Monatsblutung ununterbrochen dauert. Wenn die Monatsblutung stattfindet,
dann unterbrochen wird und nach einigen Tagen erneut zustande kommt,
zählt diese Zeit, die kürzer als drei Tage ist, zu der Monatsblutung.
Wenn eine drei- bzw. mehrtägige Unterbrechung vor dem zehnten Tag der
Menstruation aufhört, zählen diese Tage nach Imam-ı Muhammed zu der
Monatsblutung. Die Tage der Unterbrechung nennt man ungültige Reinigung.
Wenn ein geschlechtsreifes Mädchen zum ersten Mal menstruiert und
monatelang täglich auf ihrer Monatsbinde Blutflecken sieht, zählen die
ersten zehn Tagen zu der Menstruation und die restlichen zwanzig Tagen
zu der Nichtmonatsblutung. Eine in diesem Zustand befindliche Frau
richtet sich nach ihrer gewöhnlichen Beschaffenheit. Wenn ein Mädchen
drei Tage menstruiert anschließend einen Tag nicht menstruiert dann
einen Tag wieder menstruiert und so weiter bis zum zehnten Tag, zählen
alle diese zehn Tage zu der Monatsblutung. Wenn ein Mädchen in jedem
Monat auf diese Weise menstruiert, soll es an den Menstrualtagen
Gebetsverrichten bzw. Fasten unterbrechen und an folgenden Normaltagen
rituelle Ganzwaschung vornehmen und Gebete verrichten. So steht es in
dem Buch Mesâil-i scherhi wikâje. Die Blutungen, die selbst fünf Minuten
kürzer als zweiundsiebzig Stunden oder länger als zehn Tagen sind, oder
bei Schwangeren und alten Frauen oder bei Mädchen entstehen, die jünger
als neun Jahre sind, zählen nicht zu der Menstrualblutung. Das nennt
man Nichtmenstrualblutung. Eine Frau um fünfundfünfzig Jahre hat die
Menopause. Wenn eine Frau eine fünftägige Regelperiode hat, und wenn
ihre Blutung selbst einige Minuten länger als zehn Tage dauert, zählt
ihre nach fünf Tagen gedauerte Blutung zu der Nichtmenstrualblutung.
Denn dieser Zeitraum hat ein Sechstel der Sonnenaufgangszeit länger
gedauert als zehn Tage und zehn Nächte. Wenn sich die zehn Menstrualtage
vollendet haben, soll sie die rituelle Ganzwaschung vornehmen und die
nach zehn Tagen nicht verrichteten Gebete nachholen.
Eine Frau, die sich an Tagen der
Nichtmenstrualblutung befindet, ist entschuldigt wie diejenigen, die
Harnbeschwerden haben oder wie diejenigen, denen oft die Nase blutet.
Solch eine Frau soll Gebete verrichten und fasten. Sie darf an den Tagen
der Nichtmenstrualblutung mit ihrer Mann geschlechtlich verkehren.
Wenn ein Mädchen zum ersten Mal einen
Tag menstruiert und acht Tage danach nicht menstruiert und am zehnten
Tag wieder menstruiert, zählen alle zehn Tage nach Imam-ı Muhammed zu
der monatlichen Regel. Aber wenn sie den ersten Tag menstruiert und neun
Tage danach nicht menstruiert und am elften Tag wieder menstruiert,
zählen all diese Tage nicht zu der Menstruation. Diese zwei Tage (erster
und elfter Tag) zählen zu der Nichtmenstrualblutung. Denn die nach dem
zehnten Tag erlebte Blutung zählt nicht zu der Monatsblutung. Wenn eine
Frau bzw. ein Mädchen am zehnten und elften Tage menstruiert, zählen die
vorigen Tage und der zehnte Tag zu der Menstruation und der elfte Tag
zu der Nichtmenstrualblutung.
Die Nichtmenstrualblutung ist ein
Zeichen der Krankheit. Wenn sie lange dauert, wird es gefährlich. Man
muss zum Arzt gehen. Nimmt man dafür morgens und abends das rote Kauharz
“Sandragen” als Puder je ein Gramm ein, wird Blutung unterbrochen. Man
kann davon täglich bis zu fünf Gramm einnehmen.
Die Menstruation einer Frau findet oft
in gleicher Zeitdauer statt. Der Zeitraum zwischen dem Anfang einer
Menstruation und dem Beginn des nächsten Monatsblutung ist die
monatliche Regel. Jede Frau bzw. jedes Mädchen soll die Anzahl ihrer
Menstrualtagen und die Reststunden wissen. Die Menstruation ändert sich
jahrelang nicht. Falls sie sich ändert, soll man sich demnach richten.
In den Büchern Bachr und Dürr-ül-müntekâ steht: (Eine
Blutung, die später als die eigentliche Anfagszeit beginnt und kürzer
als zehn Tage dauert und nach der Unterbrechung innerhalb fünfzehn Tagen
nicht wiederholt wird, zählt zu der Menstrualblutung. Es versteht sich,
daß sich die monatliche Regel verändert hat. Menstruiert man einmal
nach zehn bzw. innerhalb fünzfehn Tagen, zählt die Blutung zu der
Nichtmenstrualblutung. Man nimmt rituelle Ganzwaschung vor und
verrichtet die versäumten Gebete. Nach der Unterbrechung ist es
empfohlen, bis gegen Ende der Gegebetszeit zu warten. Dann soll man
rituelle Ganzwaschung vornehmen und das derzeitige Gebet verrichten.
Danach darf die Ehefrau mit ihrem Ehemann beischlafen. Wenn man beim
Warten die Zeit der rituellen Ganzwaschung und die Gebetszeit versäumt
hat, darf man nach der Gebetszeit ohne Ganzwaschung geschlechtlich
verkehren.
In dem Buch Menhel lautet es: Wird
die Monatsblutung früher als drei Tage unterbrochen, so wartet man bis
gegen Ende derzeitiger Gebetszeit und dann verrichtet man das derzeitige
Gebet mit ritueller Waschung aber ohne Ganzwaschung, nachdem man zuerst
versäumte Gebete nachgeholt hat. Menstruiert man nach dem
Gebetsverrichten, so hört man auf, weiter zu verrichten. Wenn die
Monatsblutung nochmals unterbrochen wird, nimmt man gegen Ende der
Gebetszeit nur die rituelle Waschung vor und verrichtet das derzeitige
Gebet. Hat man versäumte Gebete, so verrichtet man auch diese. Bis zum
Vergehen von drei Tagen richtet man sich demnach. Aber der
Geschlechtsverkehr bleibt untersagt.
Wenn die Monatsblutung länger als drei
Tage und kürzer als die monatliche Regel gedauert hat, ist der
Geschlechtsakt unerlaubt, bis die Menstruationszeit vergangen ist,
selbst wenn man rituelle Ganzwaschung vorgenommen hat. Wenn man bis Ende
der Gebetszeit kein Blutflecken sieht, nimmt man rituelle Ganzwaschung
vor und verrichtet das derzeitige Gebet, holt aber keine Versäumten
nach. Man darf fasten. Der Tag, an dem man kein Blutflecken sieht, ist
der Anfang der neuen monatlichen Regel. Menstruiert man nochmals, so
hört man auf, Gebete zu verrichten bzw. zu fasten. Nach dem Ramadan holt
man versäumte Tage nach. Wird die Monatsblutung erneut unterbrochen, so
nimmt man für die derzeitige Gebetszeit die rituelle Ganzwaschung vor
und verrichtet Gebete und fastet. So geht es weiter bis zum Ende von
zehn Tagen. Nach zehn Tagen verrichtet man Gebete und Geschlechtsakt ist
vor der rituellen Ganzwaschung erlaubt. Aber es ist empfohlen, davor
rituelle Ganzwaschung vorzunehmen. Wenn die Monatsblutung vor
Morgendämmerung unterbrochen wird und wenn die Zeit ausreicht, nur
rituelle Ganzwaschung vorzunehmen und sich anzuziehen aber nicht
ausreicht, die Formel “Allachü ekber” auszusprechen, soll man das
Fastengebot einhalten aber das Nachtgebet nicht verrichten. Wenn die
Zeit ausreicht, die Formel “Allahu ekber” auszusprechen, soll man in
diesem Fall Nachtgebet nachholen. Menstruiert man vor dem
Sonnenuntergang, so ist das Fasten ungültig. Man holt es nach dem
Ramadan nach. Wenn die Monatsblutung während des Gebetes beginnt, ist
das Gebet nicht gültig. Nach der Reinigung holt man nicht das
erforderliche sondern unentbehrliche Gebet nach. Sieht man nach der
Morgendämmerung Blutflecken auf der Monatsbinde, so hat man die Regel;
wenn man die Monantsbinde sauber findet, hat man keine Regel. In beiden
Fällen soll man das Nachtgebet nachholen. [So ist es auch bei
Harnbeschwerden.] Damit ein Gebet pflichtschuldig sein soll, muss man in
der letzten Minute der Gebetszeit gereinigt sein. Menstruiert man,
bevor sein Gebet verrichtet wird, holt man dieses Gebet nicht nach.
Zwischen den zwei monatlichen Regeln muß
es mindenstens fünfzehn Tage eine Reinheit geben. Wenn die Tagen der
Reinheitsperiode fünfzehn oder mehr sind, zählen die Blutungen vor bzw.
nach der Reinheit übereinstimmend zu der Menstruation. Wenn die
Monatsblutung früher als zehn Tage unterbrochen wird und nach der
monatlichen Regel innerhalb fünfzehn Tagen nochmals zustande kommt,
zählen diese Tage der zweiten Blutung zu der Nichtmenstrualblutung. Und
die Tagen der Nichtmenstrualblutung zählen zu den Tagen der
Reinheitsperiode. Die Tagen der Nichtmenstrualbluten nennt man Tage der
Nominalreinheit. Es ist verständlich, dass die Unterbrechungen der
Monatsblutung zu der Menstruation und die Tage der Blutung nach der
zehntägigen Regelperiode zu der Reinheitsperiode zählen. Wenn die
monatliche Regel beginnt und innerhalb von fünfzehn Tagen kein Blut
austritt oder die Monatsblutung einige Tage unterbrochen wird, ist die
nach fünfzehn Tagen stattgefundene Blutung der Anfang der neuen
Menstruation.
Menstruiert man jeden Tag innerhalb der
fünfzehn Tagen, so richtet man sich nach seiner eigenen Beschaffenheit.
Selbst wenn es Jahre lang so dauert, verhält man sich genau so. Wird die
Monatsblutung dabei einmal unterbrochen, ist der Tag, an dem sie sich
wiederholt, Beginn der neuen monatlichen Regel. Wenn ein Mädchen füng
Tage lang menstruiert, dann vierzig Tage nicht menstruiert und danach
jeden Tag nochmals menstruiert, ist der erste Tag der letzten Blutung
Anfang der neuen Menstruation. Fünf Tage zählen zu der Regel- und
vierzig Tage zu der Reinheitsperiode. Da die neue Menstruation mehrere
Tage hat, zählen ihre ersten fünf Tage zu der Menstruation und folgende
Tage zu der Nichtmenstrualblutung. Eine Frau, die ihre monatliche Regel
vergisst, nennt man Muchajjire, die Verwirrte.
Das Wochenbett ist der Zeitraum, in dem
es zur Rückbildung der am weiblichen Körper durch die Schwangerschaft
hervorgerufenen Veränderungen kommt. Wenn die Blutung aufhört, nimmt die
Frau die rituelle Ganzwaschung vor und verrichtet ihre folgenden
Gebete. Bis eine Regelperiode vergeht, ist Geschlechtsverkehr unerlaubt.
Das Wochenbett dauert höchstens vierzig Tage. Wenn vierzig Tage
vergangen sind, nimmt man rituelle Ganzwaschung vor und beginnt Gebete
zu verrichten, selbst wenn die Blutung nicht aufgehört hat. Die Blutung
nach vierzig Tagen zählt zu der Reinheitsperiode. Wenn das Wochenbett
beim ersten Kind 25 Tage gewesen ist, zählt es beim zweiten zu der
gleichen Zeit, selbst wenn die Dauer der Blutung beim zweiten Kind
länger als 25 Tage ist. Gesetzt den Fall, daß die Blutungszeit beim
zweiten Kind 45 Tage gewesen ist, zählen 20 Tage zu der
Reinheitsperiode. Man soll in diesem Fall Gebete von 20 Tagen nachholen.
Es ist daher nötig, auch die Tage des Wochenbetts zu wissen. Wenn die
Blutungszeit beim zweiten Kind 35, d.h. kürzer als 40 länger als 25 Tage
gewesen ist, zählen alle Tage zu dem Wochenbett. Und auf diese Weise
hat sich das Wochenbet von 25 auf 35 Tagen geändert.
Wenn die Blutung der Menstruation bzw.
des Wochenbetts nach der Morgendämmerung aufhört, soll man das
Fastengebot einhalten, aber zugleich jenen Tag nachholen. Beginnt die
Menstruation bzw. das Wochenbett nach Morgendämmerung, bricht man das
Fasten ab, selbst wenn es Nachmittag ist.
An Tagen der Menstruation bzw. des
Wochenbetts ist es nach vier Rechtsschulen unerlaubt, den heiligen Koran
zu fassen bzw. zu rezitieren, Gebet zu verrichten, zu fasten, in eine
Moschee einzutreten, die heilige Kaaba zu umkreisen, geschlechtlich zu
verkehren. Man soll das Fasten von diesen Tagen nachholen. Versäumte
Gebete soll man nicht nachholen. Es werden einem diese Gebete vergeben.
Wenn eine menstruierende Frau (bzw. Mädchen) in jeder Gebetszeit
rituelle Waschung vornimmt und eine Zeitdauer eines Gebetsverrichtens
auf dem Gebetsteppich lobpreist, erwirbt sie sich dadurch solch großes
Verdienst, als ob sie in diesem Zeitraum ihr bestes Gebet verrichtet
hätte.
In dem Buch Dschewhere lautet: Jede Frau
soll ihrem Mann von ihrer Menstruation berichten. Es ist eine schwere
Sünde, es nicht mitzuteilen, wenn der Ehemann danach fragt, oder die
Tage der Reinheitsperiode als Menstrualtagen zu melden. Der heilige
Prophet teilte mit: Eine Frau, die ihrem Mann den Anfang bzw. Ende ihrer
Menstruation verheimlicht, ist verflucht. Während der Regel- bzw.
Reinheitsperiode unnatürlich geschlechtlich zu verkehren ist verboten.
Es ist schwere Sünde. Ein Ehemann, der sich ihrer Frau gegenüber so
verhaltet, ist verflucht. Es ist noch schlimmer, mit Artgenossen
unnatürlich geschlechtlich zu verkehren. Das nennt man Päderastie.
Päderastie verursacht Hundegeschwulst und AIDS. In der Sure Enbija
(Propheten) wird erwähnt, dass ein ein solches Benehmen boshaft ist. In
der Erläuterung des Buches Birgiwî von Kadısâde gebietet eine heilige
Hadith wie folgt:
Tötet beide von denen, die ihr beim
Päderastie begehen erwischt, wie es das Volk Lots tat! Manche Gelehrten
sind der Meinung, dass diejenigen verbrannt werden sollten, die
Päderastie begangen haben.
182 — Sprich morgens und abends das
Glaubensgebet (Amentü) aus. Erneuere auf diese Weise deinen Glauben.
Lerne auch die Bedeutung des Glaubensbebets auswendig. Denn es ist dir
nicht bekannt, wann du sterben wirst. Sprich immer das
Glaubensbekenntnis aus. Lerne die sechs Grundsätze des Glauben gut,
bestätige sie und sprich sie aus!
DER KRANKENBESUCH
183 — O mein Kind!
Es ist notwendig zu erwähnen, dass sich ein kranker Mensch in drei Zuständen befindet:
1) Ein Engel kommt und nimmt ihm den Geschmackssinn.
2) Ein anderer Engel nimmt ihm die Kraft.
3) Ein anderer Engel nimmt ihm die Sünden.
Wenn sich der Kranke heilt, gibt ihm der
Engel, der den Geschmackssinn genommen hat, ihn zurück. Und der Engel,
der ihm seine Kraft genommen hat, gibt sie ihm auch zurück. Der Engel
aber, der ihm die Sünden genommen hat, fragt ALLAH, den Erhabenen, was
er mit diesen Sünden machen solle. ALLAH, der Allbarmherzige erwidert:
(MEINE Barmhezigkeit hat sich mehr als MEIN Zorn über ihn vermehrt.
Daher habe ich MEINEM Diener seine Sünden vergeben).
Hilf dem, der dir hilft und vergib einem, der dir Böses und Unrecht tut und rate ihm!
184 — O mein Kind! Der heilige Prophet,
Friede sei mit Ihm, riet St. Ebâ Hüreyre: (Erkundige dich nach dem
Befinden eines Kranken, selbst wenn du zwei Kilometer zu Fuß gehen
musst! Versöhne die Verärgerten, selbst wenn du vier Kilometer zu Fuß
gehen musst! Besuche deinen Glaubensgenossen, wenngleich du sechs
Kilometer zu Fuß gehen mußt. Frage einen Gelehrten, auch wenn du nach
einer Angelegenheit die gleiche Strecke zu Fuß gehen musst).
185 — Tue den Gläubigen Gutes und hilf
ihnen bei ihren weltlichen Dingen und Anbetungen, so oft du kannst. Die
größte Hilfe ist, ihnen das Glauben der Anhänger der Sunna, die
Erlaubten, Verboten und Nötigen zu lehren und sie daran zu erinnern. Tue
diese für das Wohlgefallen des Erhabenen. Der heilige Prophet
verkündete: (Wenn ihr so oft wie St. Gabriel ALLAH, den Erhabenen,
anbetet, wird keine von euren Anbetungen empfangen, solange ihr Gläubige
nicht für das Wohlgefallen ALLAH’s, des Erhabenen, liebt und Unläubige
und Glaubensabtrünnige als böse anerkennt!) Die Liebste, die ALLAH, dem
Erhabene als Anbetung gefällt, ist Hubb-i Fillach und Bughs-ı Fillach.
Nämlich, Glaubige zu lieben und ihnen zu helfen und diejenigen, die den
Islam nicht mögen und nicht achten, als böse anzuerkennen.
DAS GRUßGEBET
Der heilige Prophet drückte aus: (O Eba
Hüreyre! Sprich Grußgebet hundertmal täglich aus, wenn du dich mit mir
im Schatten des Thron des Erhabenen befinden möchtest! Bleib nicht
länger als drei Tage böse auf deinen Glaubensgenossen, wenn du am Tage
der Auswanderung von meinem Gnadensee trinken nöchtest! Halte aber keine
Freundschaft mit denen und bleib entfernt von denen, die Wein und
andere alkoholische Getränke trinken und die unehrlich Erworbenes
essen!)
DIE WISSENSCHAFT
186 — Lege großen Wert darauf, die
Wissenschaft zu fördern. Mit einer heiligen Hadith wurde verkündet:
(Pflegt die Wissenschaft von dem ersten Atemzug bis zum letzten!). Und
mit einer anderen heiligen Hadith wurde geäußert: (Sucht die
Wissenschaft, selbst wenn sie in China ist!). Das heißt: Sucht die
Wissenschaft, wenn sie auch in einem fernen Gebiet der Erde und bei
Ungläubigen ist.
Es wurde überliefert: Eines Tages kam einer zu dem Gelehrten, St. Ahmed ibni Hanbel (164- Bagdad) und bittet ihn um gute Ratschläge. Er gab ihm diesen Rat:
(ALLAH, der Allmächtige, gibt dir und
aller Welt Nahrung. Du brauchst dich nicht darum zu sorgen, solange du
dich anstrengst, deine Nahrung zu gewinnen. Denn, alle Nahrungen wurden
von dem Allmächtigen verteilt. Du suchst deinen Anteil und findest ihn.
Wenn du einem Armen Almosen gibst, wirst du zehnfach belohnt. Es
unterliegt keinem Zweifel. Kann man wagen, Sünde zu begen, solange man
daran denkt, dass die Qual der Hölle recht ist? Alle Handlungen sind
innerhalb des Wissens und Willen des Allmächtigen. Wozu nützt es, dass
es dich betrübt, daß andere Menschen reich sind?)
Wer diesen Rat annimmt und befolgt, dem
genügt er als guter Rat. Wer ihn aber nicht annimmt, dem helfen tausend
Ratschläge wie dieser nicht. Denn, dieser Rat umfasst alle guten
Ratschläge.
187 — Mit einer heiligen Hadith
verkündete der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm: (Wenn sich ein
Diener, dem ALLAH, der Erhabene wenig Nahrung gibt, nicht darüber
beklagt und duldet, so ist der Allmächtige stolz auf ihn und verkündet
den Engeln: “O MEINE Engel! Seid Zeugen! ICH gewähre ihm für einen jeden
seiner Bissen eine Paradieswohnung und eine Ehrenstelle im Paradies!)
188 — Tue den Menschen immer Gutes.
Grüße jeden Gläubigen, den du triffst, wer es auch sei, jung oder alt.
Lebe mit den Menschen in guten Verhältnissen, so dass sie sich nach
deinem Tod an dich mit Segenwünschen erinnern. Wenn ein Gläubiger seinen
Glaubensgenossen mit dem Grußwort “Selâmünalejküm” grüßt, verdient er
zehn Löhne. Wenn er ihn mit Esselâmü-alejkum we rachmetullach” grüßt,
erwirbt er zwanzigmal Verdienst. Wer das Grußwort mit “We alejküm selâm”
erwidert, gewinnt zehn Löhne. Man soll den Gruß erwidern.
189 — Handle nicht ungeduldig und eilig!
Sonst mischt sich der Teufel in deine Angelegenheiten ein. Eine heilige
Hadith besagt: (Eile ist teuflisch, überlegtes Handeln ist himmlisch)
Wenn dein Ich etwas will, regt der Teufel es an. Und dein Ich tut es.
Bevor man handelt, muss man überlegen, ob ALLAH, der Erhabene, mit
dieser Handlung zufrieden ist oder nicht! So begreift man, ob man Sünde
begeht. Wenn es nicht sündig ist, darf man es tun, andernfalls sollte
man es nicht tun. So kann man überlegt handeln. Allein bei fünf
Angelegenheiten muss man sich beeilen:
1) Um den Gästen Essen anzubieten,
2) Um sich eine Sünde abzuschwören, und ALLAH, den Allbarmherzigen um Verzeihung zu bitten,
3) Um täglich fünfmaliges Gebet rechtzeitig zu verrichten,
4) Um die Kinder, sei es Junge oder Mädchen, zu verheiraten, sobald sie das heiratsfähige Alter erreichen.
5) Um die Leiche zu beerdigen. Verlasse
aber nicht dabei den heiligen Vers Kursie und Lobgebete nach dem
fünfmaligem Gebetsverrichten auszusprechen.
190 — Begehe gar keine Sünde! Denn es
ist nicht bestimmt, wegen welcher Sünde ALLAH, der Allmächtige über dich
zornig wird. Überigens, tue alles, was Gutes ist. Denn, es ist nicht
bestimmt, mit welchem Tun ALLAH, der Erhabene, wohlzufrieden ist.
191 — Fürchte dich vor zwei Sünden sehr!
Die erste ist: Sei niemals unrecht gegenüber deinen Untergebenen. Das
größte Unrecht ist, dass du die Leute hinderst, anzubeten und islamische
Kenntnisse zu erlernen. Die zweite ist: Schütze dich davor, sowohl in
irdischen als auch in jenseitigen Angelegenheiten verräterisch zu sein.
Fürchte dich vor allen Sünden. Wer eine Sünde begehen will und dann
darauf verzichtet, weil der den Allmächtigen ehrfürchtet, dem schenkt
ALLAH, der Erhabene, eine Paradieswohnung. Tue einem Gläubigen Gutes,
wenn er dir schadet. Suche nicht nach der Schande eines Gläubigen.
192 — Hilfe, dass die Straßen und Moscheen repariert, ordentlich und sauber gemacht werden, wenn du dazu imstande bist.
193 — Du sollst deinen Lebensunterhalt
rechtmäßig verdienen, damit deine Anbetungen gelten und deine Bittgebete
erhört werden. Du sollst dich bei jeder Handlung rechtschaffen
verhalten, damit dein Lebensunterhalt als rechtmäßig anerkannt wird.
Erfülle die Gebote des Islam pünktlich. Komm niemals vom rechten Weg bei
deiner Arbeit oder deinem Dienst ab, damit dein Tageslohn oder Gehalt
dir erlaubt sein darf.
Es gibt vier Vorteile, morgens früh zu frühstücken:
1) Es beseitigt den üblen Mundgeruch,
2) Das danach getrunkenes Wasser schadet dem Körper nicht,
3) Der Hunger ist beseitigt,
4) Man blickt nicht auf das Essen eines anderen.
Wenig essen ist sehr nützlich. Z.B: Es
lässt einen wenig trinken und wenig schlafen. Viel essen aber macht
einen faul, müde und geschwätzig und lässt einen viel trinken.
Sprich zu Beginn des Essens Bismillachirrachmanirrachim und nach dem Essen Elhamdülillach aus!
Reinige deine Zähne nicht mit
irgendeinem Mittel. [Das beste Mittel zur Reinigung der Zähne ist,
Misswak, Stab des Zahnbürstenbaums.]
ÜBLE NACHREDE
194 — Hüte dich vor übler Nachrede, die
unter den Menschen leider eine Gewohnheit geworden ist. Die üble
Nachrede heißt, geheimgehaltene Sünden und offenbare Fehler eines
gläubigen Menschen als Nachrede zu führen. Es ist keine üble Nachrede,
diejenigen, die offenbar Sünde begehen und die den Glauben verderben
wollen, den Gläubigen bekanntzumachen. Die üble Nachrede vermehrt die
Sünden des Menschen und löscht seine Wohltaten aus. Der heilige Prophet
verkündete: (Die üble Nachrede ist eine Sünde, die schwerer als der
Ehebruch ist!)
195 — Leiste keinen Meineid! Denn, wer
einen Meineid leistet, dessen Geschlecht stirbt aus. Spiele keinen
Scheinheiligen! Zeige dich so, wie du bist! Tue nicht so, als könntest
du etwas, was du eigentlich nicht kannst. Der heilige Prophet teilte
mit: (Wer so tut, als wäre er ein Gelehrter, wird in die Hölle kommen).
Versuche nicht, die Schande eines
Gläubigen zu entdecken! Suche niemands Schande! Der heilige Prophet
berichtete: (In der heiligen Nacht der Himmelfahrt, Miradsch, sah ich
manche Menschen, die sich selbst furchtbar und herzzerreissend quälten.
Ich fragte St. Gabriel: “O Gabriel! Was für Sünden begangen diese? Warum
quälen sie sich selbst?” St. Gabriel erwiderte: “Diese waren
diejenigen, die die Schanden der anderen durchsuchten!”)
Der Prophet Moses, Freide sei mit ihm,
fragte auf dem Berg Sinai den Erhabenen: “O mein Schöpfer! Wie werden
jene bestraft, die die Schanden von anderen durchsuchen?” ALLAH, der
Erhabene, erwiderte: “Wenn sie ohne Reue sterben, sind deren Stellen in
der Hölle!”
GEIZ, NEID UND HEUCHLEREI
St. Imam-ı Gasâlî berichtet, daß es drei schwere Sünden gibt. Hüte dich davor:
1) Geizig,
2) Neidisch,
3) Heuchlerisch zu sein.
Geizig ist der, der einen etwas nicht
lehrt, was man benötigt, weil er auf einen eifersüchtig ist. Der
schlechteste Geizige ist der, der die Gläubigen Emr-i Maruf und Nechj-i
Münker nicht erfüllen läßt, oder nicht richtig lehrt. Der heilige
Prophet verkündete: (Die Geizigen dürfen nicht in das Paradies kommen,
selbst wenn sie Fromme, Süchdbesitzer sind).
Neidisch ist einer, der nur für sich
wünscht und nicht wünscht, daß andere eine gute Arbeit, ein Haus,
Eigentum oder Wissenchaft besitzten. Wenn man wünscht, dasselbe zu
besitzen wie ein anderer, ist es kein Neid. Das heißt Beneiden ohne
Missgunst. Das ist keine Sünde.
Der heilige Prophet, Freide sei mit Ihm, teilte mit: (Wie das Feuer das Holz verbrennt, so löscht der Neid die Wohltaten aus).
Heuchlerisch ist der, der Gutes tut,
Gebet verrichtet, fastet, Almosen gibt, Straßen, Moscheen und
dergleichen bauen lässt, damit er den Menschen gefällt. So sind alle
Handlungen mit solcher Absicht Heuchelei. Das heißt: seine Reden stimmen
nicht mit seinen Handlungen überrein; seine Handlungen sind nicht
aufrichtig. Und auch heißt es, Religionsgelehrte, Anbeter, den
Gebetsruf, heilige Tage geringzuschätzen. Es ist das Zeichen der
Rebellion. Es nützt nichts. Heuchelei ist der kleine Götzendienst.
Solange man es nicht bereut, wird man nie vergeben.
SÜNDER UND RECHTSCHAFFENE
196 — O mein Kind! Besitze kein Zeichen der Rebellion! Unrecht tun ist das Zeichen der Rebellion. Tue kein Unrecht. Es gibt drei Arten des Unrechts:
1) Gegen ALLAH, den Allmächtigen, rebellieren,
2) Den Grausamen helfen,
3) Seinen Untergeordneten Unrecht tun, sie quälen, ihre Anbetungen verhindern.
Wer diese Zeichen besitzt, wird in die Hölle kommen.
Bemerkung: Es gibt zwei Arten des Rebellierens gegen den Allmächtigen:
1) Die eine ist, die Gebote ALLAH’s, des
Allmächtigen, nicht zu erfüllen. Wer nötige Vorschriften nicht als
Aufgabe annimmt, wird ungläubig. Wer sie als Aufgabe anerkennt aber
nicht erfüllt oder die Absicht hat, sie später auszuführen, wird in der
Rechtsschule Hanefî nicht ungläubig. Aber das ist die schwerste Sünde.
2) Die andere ist, sich nicht an Verbote
des Allmächtigen zu halten. Wer gegen ein Verbot verstoßt, obwohl er
sich seiner Schuld bewusst ist, und es dann bereut, wird nicht
ungläubig. Die Gläubigen, die gegen Verbote verstoßen, nennt man Sünder.
Die Gläubigen, die keine Sünde begehen, werden Rechtschaffene genannt.
Der Verdienst des Einhaltens der Verbote, ist größer als der Verdienst
des Erfüllens der Gebote. Die Sünde des Nichterfüllens der
unetbehrlichen Vorschriften ist schwerer als die Sünde des
Nichteinhaltens der Verbote. Die Anzahl der Verbote ist nicht viel. Zum
Beispiel: Mordtat, Hurerei, Diebstahl, Wucherei begehen; Alkohol
trinken; lügen; in ausgeschnittem Kleide ausgehen. Es ist, sei es Mann
oder Weib, unerlaubt, goldene und silberne Dinge zu gebrauchen. Es ist
den Frauen erlaubt, diese nur zu Hause als Schmuck zu benutzen. Die
Männer dürfen nur silbernen Fingerring tragen. Einen goldenen Ring zu
tragen ist den Männern unerlaubt.