207
— O mein Kind! Unser heiliger Prophet, Friede sei mit Ihm, berichtete:
(Wer das Grab eines Muslims besucht, dessen Tat ist verdienstvoller als
eine freiwillige Wallfahrt für ALLAH, den Erhabenen!) Rezitiere den
heiligen Vers Kürsî, die Sure Fatiha and Ichlas für das Wohlgefallen
ALLAH’s, des Erhabenen, und schenke diese den Seelen der Verstorbenen!
Schenke deine Gebete den Seelen aller Gläubigen! So erlangst du Lohn wie
die Anzahl aller Verstorbenen!
208 — Die Irrlehre namens Wahhabismus
wurde durch einen Verbrecher aus Nedschd namens Muhammed bin Abdülwehhab
von den Briten gegründet. Dieser gemeiner Verbrecher starb 1206 [1791
n.Chr.]. Er verfaßte unterschiedliche Bücher, um diesen britischen Plan
durchführen zu können. Sein Buch Kitâb-üt-tewhîd hat Abdürrachman, sein
Enkel, erläutert und es Fethul-medschîd genannt; gestorben 1258 [1842
n.Chr.]. In verschieden Kapiteln dieser Erläuterung wird gesagt: (Der
Verstorbene hat kein Gefühl. Und seine Seele ist im Seelenreich. Die
Häretiker, die Glaubensabtrünnigen, bitten die Verstorbenen um Hilfe und
Fürbitte, indem sie glauben, dass deren Seelen Wirkung haben. Dieses
Verhalten ist Götzendienst. Engel, Prophet und Heilige können niemandem
helfen. Ein Verstorbener ist entweder im Paradies, in Glück und Segen,
wie St. Hussejn oder wie Tidschanî, ein Götzendiener und Boshafter oder
wie die Götzen Muchjiddîn-i Arabî und Omar ibnül Fârid in der Qual. Die
Verstorbenen haben keine Ahnung davon, dass man für sie Gebete
ausgesprochen hat. Diejenigen, die behaupten, dass ein Verstorbener hört
und hilft, werden glaubensabtrünnig. Wem ALLAH genehmigt, der wird um
dessen Vergebung fürbitten, welcher dazu genehmigt ist. Es wird nicht
genehmigt, indem man dem Verstorbenen und um dessen Hilfe bittet. Was
aus Ahmed Bedewî, dem größten Gott vom ägyptischen Volk, geworden ist,
ist nicht bekannt. Dass man über Gräber Gewölbe aufbaut und sie verehrt,
heißt Götzendienst. Man behauptet, dass Abdülkâdir Gejlanî hört und
hilft, wenn man flehentlich ihn um Hilfe bittet. Diese Äußerungen sind
Unglauben. Deren Grabmale sind je ein Götzentempel. Es ist nötig, alle
zu zerstören.)
Der o.a. Text zeigt, daß die Gründung
der Irrlehre Wahhabismus und danach des Staates Saudiarabiens ein Sieg
der Briten gegenüber dem Islam gewesen ist, nachdem sie den Islam
dauernd angegriffen haben. Die Wahhabiten bezeichnen die Anhänger der
Sunna, d.h. uns als ungläubig. Sie behaupten, Grabmale seien religiöse
Abweichung und waren in der Lebzeiten des heiligen Propheten nicht
vorhanden. Wir sind Anhänger der Sunna. Nach unserem Glauben gibt es
vier Quellen der Religionswissenschaften. Das sind: der heilige Koran,
die Sunna (heilige Hadithe und Lebensweise des heiligen Propheten),
Urteile der Rechtsschulgelehrten und Übereinstimmung der islamischen
Gelehrten. Urteile der Rechtsschulgelehrten bestehen aus islamischen
Rechtsbüchern der vier Rechtsschulen. Übereinstimmung sind gemeinsame
Urteile der islamichen Gelehrten der ersten zwei Jahrhunderten. Keiner
dieser Gelehrten hat gegen Grabmale etwas gesagt. Die islamischen
Rechtsbücher erlauben, Grabmale aufzubauen. Also ist es bei unserer
Religion nicht verboten, Grabmale zu errichten und sie zu besuchen. Die
Wahhabiten verleugnen es. Die islamische Religion bestehen nicht aus
einer verkehrter Logik und verirrten Gedanken und vergoldeten Worten der
Ungebildeten. Die islamische Religion besteht aus Kenntnissen und
Verpflichtungen, die von den vier Quellen des Islams erworben sind.
Sülejman bin Abdülwahhab war einer der Gelehrten Sunna und Bruder von
Muhammed bin Abdülwahhab, dem Stifter des Wahhabismus. Er verfasste
viele Bücher, um zu verhindern, dass sich die Muslime nicht täuschten,
indem er zeigt, dass sich sein Bruder vom Rechten abirrte. In seinem
Buch Sawâik-ul-ilâchijje firreddi-alel-wehhâbijje erwidert er die
Behauptungen der Wahhabiten und beweist, dass sie auf den Irrweg gehen.
Auf Seite 6 dieses Buches steht: (Ibni Tejmijje, den die Wahhabiten als
Scheichulislam bezeichneten, und dessen Schüler Ibnülkajjım Dschewsijje
haben geäußert, dass es Irrglauben ist, einen Verstorbenen bzw. einen
Unsichtbaren um Hilfe zu bitten, ihm zu geloben, ein bißchen Erde aus
seinem Grab abzunehmen, um gesegnet zu werden seinen Grab zu küssen, für
einen anderen außer ALLAH, dem Erhabenen, Opfertier zu opfern. Aber sie
haben diese nicht als Unglauben bezeichnet. Keiner der Gelehrten hat
gesagt, dass einer, der so handelt, ungläubig sei. Die Gelehrten der
vier Rechtsschulen haben die Umstände ausführlich erklärt, die den
Unglauben verursachen. Keiner von ihnen hat mitgeteilt, dass jemand
glaubensabtrünnig wird, der eine solche Handlung durchführt. Sie haben
geäußert, dass diejenigen, die so tun, Muslime sind.) St. Jusuf Nebhanî,
Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Schewâhid-ül-hak auf Seite
141 folgendes: St. Schihabüddî Remlî, einer der schafi’itischen
Gelehrten erklärte: (Die Propheten und die Heiligen wirken Wunder, auch
nachdem sie gestorben sind. Deswegen begeht man eine Handlung durch ihre
Vermittlung, auch nach dem Tod.) Auch St. Abdülhaj Schernblâlî beweist,
dass es gestattet ist, durch die Vermittlung der Propheten bzw. der
Heiligen etwas zu unternehmen. St. Ibni Abidin schreibt gegen Ende im
ersten Band seines Buches: (Es ist gestattet, Gräber der Gelehrten, der
Nachkommen des heiligen Propheten und der Heiligen in Grabmale zu
verwandeln.) Er sagt im fünften Band seines Buches: (Man sagt, dass es
unerwünscht sei, Überzug, Holzüberbau und Turbanstreifen auf Gräber
aufzusetzen. Jedoch ist es gestattet, diese vorzunehmen, um den
Verstorbenen zu ehren, sodass auch Ungebildete ihnen stets Achtung
erweisen. Die Absicht gilt für die Tat.) Die Wahhabiten deuten den
heiligen Koran falsch aus. Sie nennen alle Menschen, die nicht wie
Wahhabiten glauben, ungläubig.
[Bemerkung: St. İbni Âbidîn, Friede sei
mit ihm, sagt hinsichtlich der Bâgiten wie folgt: (Diejenigen, die
Haridschiten genannt werden, deuten manche heilige Verse und Hadithe
falsch aus. Sie sind die, die sich von Ali, Friede sei mit ihm, getrennt
und gegen ihn gekämpft hatten. Sie sagen: “Nur ALLAH ist allmächtig.
Der heilige Gefährte Ali hat schwere Sünde begangen, weil er das Kalifat
Muawije übergeben hat, indem er dem Urteil von zwei Schiedsrichtern
folgte.” Diese falsche Entscheidung von ihnen verursachte, dass sie
gegen Ali, Friede sei mit ihm, kämpften. Sie nennen alle, die nicht wie
Haridschiten glauben, ungläubig. Die islamischen Rechtsgelehrten, die
zugleich Religionsgelehrte waren, sagten nicht, wie die Haridschiten und
Wahhabiten behaupten, dass die, die nicht mit sicherer sondern mit
zweifelhafter Begründung handelten, ungläubig wären. Die Gelehrten
nannten solche Muslime Sünder bzw. Anhänger der Irrlehren. Wer aber
nicht an eine Begründung glaubt, deren Richtigkeit offenbar ist, wir
ungläubig. Nicht daran zu glauben, daß der Weltungergang und die
Auferstehung geschehen wird, ist so. Wer behauptet, dass St. Ali ein
Gott sei, oder dass sich der Engel Gabriel an den Offenbarungen
vergriffen hätte, wird ungläubig. Denn diese Behauptungen sind absolut
falsch und unbegründet. Diejenigen behaupten es deswegen, weil sie ihrer
Eigensucht folgen. Auch wer St. Aische, Friede sei mit ihr, verleumdet
und behauptet, dass ihr Vater keiner der Gefährten des heiligen
Propheten sei, wird ungläubig. Denn ihre Ehrenhaftigkeit und dass ihr
Vater der vorzüglichste Gefährte des heiligen Propheten ist, steht
offenbar im heiligen Koran. Aber jener wird nicht ungläubig, der das
Kalifat von St. Ebû Bekr und St. Omar mit einer gesuchter Erklärung
nicht anerkennt. Wer aber, ohne eine gesuchte Erklärung, offunkundige
Verbote wie Töten von Gläubigen und Raub von ihren Gütern als erlaubt
bezeichnet, wird ungläubig. Hätte man aber eine zweifelhafte Begründung
durch eine gesuchte Erklärung gewechselt, wäre man nicht ungläubig
gewesen.)
Es versteht sich, dass ein Muslim, wenn
er eine offensichtliche Begründung leugnet oder einen Gedanken hat, die
dem Glauben der Sunna widerspricht, ungläubig wird. Ihn nennt man
Häretiker. Wenn er aber keine offenbare sondern zweifelhafte Begründung
durch eine gesuchte Erklärung verleugnet, wird er nicht ungläubig. Seine
Handlung heißt Irrglauben oder Irrlehre. Wenn man keine Ahnung von
gesuchter Erklärung hat und den Gelehrten der Irrlehren oder seiner
Eigensucht bzw. seinen weltlichen Interessen folgt, wird man ungläubig.
Die, die wegen weltlicher Interessen
gegen religiöse Vorschriften verstoßen bzw. leugnen, seien sie Anhänger
der Sunna oder der Irrlehren, werden Religionsfanatiker genannt. Den,
der ungläubig ist, aber versucht, den Islam innerlich zu zerstören und
Muslime zu täuschen, indem er sich als Muslim vorstellt, nennt man
Ketzer. Die, die sich als Muslime und Wissenschaftler vorstellen aber
verirrte Gedanken, die den Unglauben verursachen, für wissenschaftlich
erklären, werden Fanatiker der Naturwissenschaften genannt. Diese
Fanatiker zählen auch als Ketzer. Fanatiker der Naturwissenschaften
haben seit der Tanzimat genannten politischen Reform, 1839, den Islam
angegriffen, indem sie gegen hohen Geldbetrag und hohe Ämter von
Freimaurern und Briten unterstützt wurden. Die wahren islamischen
Gelehrten haben die Fanatiker der Naturwissenschaften zum Schweigen
gebracht, indem sie ihnen mit Begründungen geantwortet haben. Hiermit
haben sie die Muslime vor deren Bosheiten geschützt. Fanatiker der
Naturwissenschaften haben ihre Lügen und verirrten Gedanken mit
Unverschämtheit veröffentlich und dem Islam viel Schaden zugefügt, indem
sie einander lobten und von Staatsmännern, die sich als fortschrittlich
nannten, unterstützt wurden. So wurden ihre Lügen leicht verbreitet.]
Die Gelehrten, die Anhänger der Irrlehren sind, und Häretiker und
diejenigen, die denen folgen, heißen Verirrte. Die Verirrten und Ketzer,
die Glaubensverderber sind, tauchen als Religionsreformatoren auf. Wer
behauptet, dass die Übereinstimmung der islamischen Gelehrten keine
Begründung sei, wird nicht ungläubig sondern irrgläubig, d.h. Anhänger
der Irrlehren. So sind die Haridschiten, Schiiten und Wahhabiten. Deren
Behauptungen, die der Übereinstimmung der islamischen Gelehrten
widersprechen, verursachen keinen Unglauben.
209 — Sitten gelten als keine religiöse
Begründung. Die Religion darf nicht von Sitten abhängig sein. Sitten und
Mode sollten dem Islam folgen. Wenn es, um dem Islam zu folgen, zur
Durchführung einer Handlung unterschiedliche Äußerungen gibt, muss man
eine davon auswählen, die der Zeit und der Person passt. Dass die
Äußerung, die lautet: “Im Laufe der Zeit ändert sich die Regelung”, so
zu deuten ist, steht in dem Buch Berîka zum Thema “Zwietracht”.
210 — Es zählt als Menschenrecht, deinen Kindern die Religion und den Glauben zu lehren, bevor es morgen zu spät ist.
211 — Fünf Arten von Menschen werden in die Hölle kommen:
1) Die, die täglich fünfmaliges Gebet versäumen und nicht nachholen,
2) Die, die alkoholische Getränke trinken und es nicht bereuen,
3) Die, die keine Sekât und Uschur (Armensteuern in Form von Erdprodukten) zahlen,
4) Die, die gegen ihre Eltern ungehorsam sind,
5) Die, die in Moscheen von weltlichen
Angelegenheiten reden.Besonders ist es eine schwere Sünde, dass Prediger
und Gemeinschaft von etwas anderem außer der Predigt sprechen.
Jeder vernünftige und heiratsfähige
Muslim ist verpflichtet, täglich fünfmal und rechtzeitig Gebet zu
verrichten und sich seiner Handlung bewusst zu sein, dass er die Gebete
innerhalb ihrer Zeiten verrichtet hat. Wer den Kalendern folgt, die von
Ungebildeten bzw. Verirrten vorbereitet werden, dann gelten dessen
Gebete nicht. Und der begeht schwere Sünde, indem er nach diesen
Kalendern seine Gebete frühzeitig verrichtet. Es ist nötig, dass der
Vormund bzw. Erziehungsberechtigter veranlasst, damit Kinder, seien sie
Jungen oder Mädchen, ab ihr siebtes Lebensjahr Gebet verrichten und
fasten.Vormund und Erziehungsberechtigter sind verpflichtet zu
veranlassen, dass sich Kinder nicht an bösen sondern guten Gewohnheiten
gewöhnen. Sie verbieten ihnen, alkoholische Getränke zu trinken. Bis zum
zehnten Lebensjahr darf man Kinder nicht bestrafen, damit sie Gebet
verrichten. Ab dem zehnten Lebensjahr darf man sie mit der Hand
schlagen. Man darf dazu keinen Stab und keine Bastonade verwenden. Sogar
darf man nicht mehr als dreimal mit der Hand schlagen. Niemand außer
dem Vormund darf das Kind schlagen. [Wenn der Vormund genehmigt, darf
der Erziehungsberechtigter auch höchstens dreimal mit der Hand schlagen.
Es ist nicht gestattet, Kinder zu prügeln.] Gestattet ist es, dass
einer, der ein Verbrechen begangen hat und vernünftig und im Pflichtjahr
ist, [und durch gerichtliches Urteil] durchgeprügelt wird. [Ein Ehemann
darf seine Ehefrau nie prügeln.] Niemand darf versäumte Gebete von
einem anderen nachholen. Aber es ist gestattet, Verdienste seines
verrichteten Gebetes und seiner anderen Anbetungen einem Lebenden oder
einem Verstorbenen zu schenken. Es ist nicht gestattet, dass ein
Schuldner Gebete verrichtet und deren Verdienste dem Kreditor schenkt,
damit er auf seine Forderung verzichtet. Im Jüngsten Gericht werden für
eine Schuld von 0,5 Gramm Silber Verdienste von siebenhundert gültigen
Gebeten des Schuldners dem Kreditor gegeben. Wenn Verdienste des
Schulders im Jüngsten Gericht nicht ausreichen werden, um seine Schulden
zurückzuzahlen, werden demgemäß die Sünden des Kreditors auf ihn
aufgebürdet werden. [Wenn der Ehemann von seiner Frau geschieden wird,
soll er ihre Mitgift sofort zahlen; das gilt auch als Menschenrecht.
Wenn nicht, wird er im weltlichen Leben bestraft werden und im Jenseits
schwer leiden müssen. Eines der wichtigsten Menschenrechte ist,
Verwandten und Untergebenen die Gebote ALLAH’s, des Erhabenen, bekannt
zu machen. Nichterfüllen dieser Verpflichtung verursacht die schlimmste
Qual im Jenseits. Diejenigen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen und
verhindern, dass die Muslime Religionskenntnisse lernen und anbeten,
sind Ungläubige und Glaubensfeinde. So sind die Worte und
Veröffentlichungen der Anhänger der Irrlehren, die das Glauben der
Anhänger der Sunna und den islamischen Glauben verderben. Wer nicht
glaubt, dass Gebetsverrichten die erste Verpflichtung ist, wird
ungläubig.] Wer glaubt, dass Gebetsverrichten eine unentbehrliche
Verpflichtung ist, aber wegen seiner Faulheit unentschuldigt kein Gebet
verrichtet, begeht Sünde. Er soll eingesperrt werden, bis er das Gebet
verrichtet oder stirbt. Ab und zu soll man ihm gute Ratschläge geben.
Eine heilige Hadith besagt: Das Gebet ist die Scheidewand zwischen dem
Muslim und dem Ungläubigen. Daher wird jemand, der wegen der Faulheit
kein Gebet verrichtet, nach der Rechtsschule Hanefî ungläubig genannt.
Nichtverrichten des Gebetes heißt, dass man faul ist und absichtlich
kein Gebet verrichtet. [Die entschuldigt nicht rechtzeitig verrichtete
Gebete heißen versäumte Gebete.] Nicht rechtzeitig verrichtete Gebete
sind so bald wie möglich nachzuholen. Das ist eine unentbehrliche
Vorschrift. Man darf vernachlässigte Gebete eine bestimmte Zeit
verspäten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.