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— Es ist eine unentberliche Verpflichtung, von einem Eigentum, dessen
Wert ein bestimmtes Maß erreicht, Armensteuer abzugeben. Eine Ware, die
man rechtmäßig gebrauchen kann, heißt Eigentum. Es gibt vier Arten von
Eigentümer, von denen Armensteuern gezahlt werden:
1) Gold und Silber.
2) Handelswaren.
3) Groß-und Kleinvieh außer Geflügel.
4) Erdprodukte; diese Armensteuer heißt Uschur.
St. Ebû Hanîfe, Friede sei mit ihm, teilt mit:
“Alle Erdprodukte wie Getreide, die
angebaut und durch Regen oder Flüsse bewässert werden, und Fürchte,
Gemüse und Honig werden als Armensteuen gezahlt. Ein Zehntel davon ist
als Armensteuern zu zahlen, sobald sie produziert werden, ob wenig oder
viel. Diese Armensteuer nennt man Uschur. Es ist verboten, von
Erdprodukten zu essen, ohne Armensteuer zu zahlen.
Dass man unterstützungsbedürftigen
Mitbürgern in Gold, Silber und Handelswaren Armensteuern zahlt, ist
erforderlich, wenn der Wert dieser Waren einen bestimmten Maß erreichen.
Dieses Maß ist die Grenze zwischen der Armut und des Reichtums. Wer
Eigentum zu diesem Maß hat, ist reich. Wer Eigentum unter diesem Maß
besitzt, ist arm. Wenn Goldmünzen bzw. Waren zwanzig Miskals und
Silberwaren zweihundert Dirhems erreichen und wenn ein Jahr nach der
Hedschra darüber vergangen ist, soll man ein Vierzigstel davon den Armen
zahlen, die im heiligen Koran erwähnt werden und aus acht Gruppen
bestehen. Das nennt man Armensteuer. Man darf entweder einem oder
mehreren Armen Almosensteuern zahlen, wem man will. Ein Miskal ist
zwanzig Kırat. Ein Kırat ist fünf Arpa, d.h. 0,24 Gramm. Ein Miskal ist
4,8 Gramm. Zwanzig Miskal ist 96 Gramm. Wer 96 Gramm Gold hat und wenn
ein Jahr nach der Hedschra vergangen ist, muss 2,5 Gramm davon einem
Armen, wem er will, als Sekat zahlen. Ein Dirhem ist 14 Kırat, d.h.
3,360 Gramm. Das Maß. zur Armensteuer fürs Silber ist 672 Gramm oder 28
Medschidijje, alte Silbernmünze aus der Zeit des Sultans Abdülmedschid.
Ein Medschidijje ist 100 Kırat oder 24 Gramm. Weil 96 Gramm das Maß fürs
Gold und 672 Gramm fürs Silber ist, um Armensteuern zu zahlen, gelten
diese Werte als gleich. Davon versteht man, dass Gold siebenmal
wertvoller ist als Silber. Weil Goldstücke in der Türkei je 1,5 Miskal,
d.h. 30 Kırat oder 7,20 Gramm sind, ist das Maß zum Armensteuer fürs
Gold 13 Goldstücke und dreiundreißig Hundertstel [20:1,5=13,33]. In den
letzen Zeiten des Osmanischen Reiches war ein Kırat 0,20 Gramm und ein
Dirhem 3,207 Gramm. Diese Angaben sind aus dem Buch von St. Ibni Âbidîn
entnommen. Um das Maß zur Armensteuer für Handelswaren zu bestimmen,
berechnet man deren Wert auf Gold oder Silber. Dann soll man die
Armensteuern von Handelswaren entweder in Ware oder in Gold zahlen. In
unserer Zeit verwendet man statt Goldstücke Geldscheine, die die
Kreditschecks des Staates sind. Da heute der Wert des Silbers weniger
als das Verhältnis von einem Siebtel Gold ist, soll man nur das Maß zur
Amensteuer für das Gold berechnen. [(Ibni Âbidîn) 1271 Bulak-druck im
vierten Band auf Seiten 28 und 182].
Ein Kreditor, der eine Urkunde für
seinen Guthaben besitzt, soll auch Armensteuern zahlen. Aber er darf
Armensteuern nicht auf Schuldsein zahlen. Denn dazugehörige Urkunde ist
Geldschuld, deren Betrag im Moment nicht vorhanden ist. Und man soll
Armensteuern nicht als Geldschuld sondern als Barzahlung zahlen. Diese
Barzahlung ist entweder Handelsartikel oder Gold. Man darf Armensteuern
nicht als Geldscheine bzw. -münzen zahlen. Der Krediter soll Armensteuer
in der Art davon, was auf dem Schuldschein steht, sei es Gold oder
Silber zahlen. Gegenwert der Geldscheine ist nicht in Silber sondern in
Gold. Geldscheine d.h. Banknote sind Schulden des Staates. Zum Beispiel:
wer einen Geldschein zu zehntausend Mark hat, dem ist der Staat eine
Summe von Gold schuldig, dessen Wert auf zehntausend Mark beläuft.
Deswegen muss ein Muslim, der diesen Geldbetrag hat, seine Armensteuer
in Gold zahlen. Armensteuer von Metallgeldern soll man auch in Gold
zahlen. Gegenwert einer Ware ist das, was diese Ware als Marktpreis hat,
und wieviel Gold man zu diesem Preis kaufen kann; der eigentliche Wert
der betreffenden Ware ist dieser Goldbetrag. Beispielsweise wenn man
vierzigtausend Mark hat und wenn ein Goldstück Hamîd wenigstens
eintausendfünhundet Mark kostet, sollte man an dem heutigen Tag demnach
Armensteuer zahlen. Zur Berechnung des Maßes zur Armensteuer:
13,3x1500=19950 Mark; man muss einen Goldbetrag von tausend Mark zahlen,
da man vierzigtausend Mark besitzt. Demnach soll man ungefähr 5 Gramm
Gold als Sekat zahlen.
Vor dem Staatsstreich der
sozialistischen Ungläubigen in Libyen wurde eine Zeitschrift namens
Hedy-ül-islâmî von dem Ausschuß der Stiftung veröffentlicht. In dessen
Exemplar vom Ramadan 1393 [1973 n.Chr.] mit der Unterschrift Milâd
Dschelâsî steht: (Man soll Armensteuer auch für Geldscheine zahlen. Dazu
berechnet man in jedem Land mit dem Vergleich zwischen Geldscheinen und
Goldstücken. Man darf Armensteuer nicht in Silber berechnen. Denn
Geldscheine haben einen Gegenwert in Gold.) Das arabische Buch namens
Kitâb-ül-fıkh alel-mesâhib-il erba besteht aus fünf Bändern. Sein
Verfasser ist Scheich Abdürrahman Dschesîri, einer der islamischen
Gelehrten aus Ägypten. Es ist 1392 [1972 n.Chr.] gedruckt worden. Es
wurde auch von Hakîkat Buchhandlung durch Offset-Verfahren in Istanbul
gedruckt. Darin wird ausführlich erläutert, dass Geldscheine
Kreditschecks der Staaten sind, deren Gegenwerte bei Anforderung in Gold
zu Verfügung gestellt werden sollten.
Wer Geldscheine hat, muss dessen
Gegenwert in Gold berechnen, indem er einen Vergleich mit amtlichen
Goldstücken macht, und nach einem Jahr nach der Hedschra ein vierzigstel
davon als Armensteuer in Gold zahlt. [Gegenwert der Wertpapiere ändert
sich im Laufe der Zeit nach dem Börsenkurs.] Sekat heißt, dass man
Schulden bei Armen hat. Man darf allerlei Darlehen von Waren geben, die
als Güter für Sekat gelten. Man darf seine Schuld als Armensteuern
zahlen, indem man sie in Gold oder Eigentum dem Armen selbst oder seinem
Vertreter gibt. Man darf sie nicht in Geldscheine zahlen. Wenn man
vorher seine Armensteuern gezahlt hat, soll man sie auf den Armen in
Gold übertragen, damit sie gilt. Man darf durch einen Brief oder ein
Telefongespräch mittels seines Vertreter die Armensteuern zahlen, indem
man beispielsweise sagt: “Zahlen Sie bitte diese Summe als meine Sekat!
Ich werde sie Ihnen später zurückzahlen.” Wenn man jemandem sagt: Sie
sind mein Stellvertreter! Ich gebe Ihnen zehntausend Mark. Das ist meine
Armensteuer. Zahlen Sie bitte einem Sozialverein dem Islam entsprechend
als Sekat. In solchem Fall muss der Stellvertreter den Gegenwert dieses
Geldes in Goldstücken berechnen. Angenommen, dass dieses Geld einen
Wert von 6,6 Goldstücken hat. Die Summe Gold kauft er bei einem
Goldschmied. Einem vertrauenswürdigen Armen erklärt er seinen Auftrag
und gibt ihm die Armensteuer. Er schenkt sie dem Beauftragten. Der
Beauftragte spendet dann dem betreffenden Sozialverein diesen Betrag.
St. Ibni Nüdschejm Sejnül Âbidîn Mısrî, einer der größten Gelehrten der
Rechtsschule Hanefî schreibt in seinem Buch namens Eschbâdı im
folgenden: (Jemand, der bei einem Armen eine Summe Guthaben hat, darf
ihm gegen sein Guthaben Armensteuern zahlen, indem er dem Armen die
betreffende Summe in Gold gibt; und der Arme zahlt seine Schuld zurück.
Ohne dieses Geschäft zu machen, darf ein reicher Mann sein Guthaben
nicht als gezahlte Armensteuern annehmen. Der Reiche soll dem Armen die
bestimmte Sekatssumme in Gold zahlen und der Arme als seine Schuld
zurrückzahlen.
Wenn der Arme seine Schuld nicht
zurückzahlt, darf der Reiche vors Gericht gehen. Um seine Schuld
zurückzuzahlen, darf der Arme einen Vertrauensmann des Reiches als
seinen Vertreter annehmen. Der Reiche zahlt dem Stellvertreter die zu
zahlenden Armensteuern, die nach Annahme als Eigentum des Armen gelten.
Dann zahlt der Vertreter im Namen des Armen dem Reichen die Schulden des
Armen zurück. Wenn der Arme bei mehreren Kreditoren Schulden hat, darf
der Reiche sie dem Armen selbst zahlen, und der Arme darf in diesem Fall
dem Reichen die betreffende Summe schenken und der Reiche macht dann
seine Schulden ungültig.) Diese Angelegenheiten stehen auch in dem Buch
Fetâwâ-i Hindijje. Darin heißt es außerdem: (Der Arme macht bei einem
anderen Schulden in Gold und schenkt diese Summe dem Reichen, bei dem er
die gleiche Summe Schulden hat. Der Reiche zahlt sie dem Armen, als
seine Armensteuern und macht dann sein Guthaben ungültig.) Wenn ein
Reicher Geldscheine hat und davon Armensteuern zahlen will, macht er bei
einem Bekannten soviel Schulden, wieviel er als Armensteuern zahlen
soll. Dazu nimmt er von ihm Goldstücke. Diese Summe zahlt er einem
vertrauenswürdigen Armen als Armensteuer. Dieser Vertrauensmann schenkt
sie dem Reichen zurück. Der Reiche schenk dem Armen einen Teil seiner
Geldscheine, die er als Armensteuer zahlen soll. Dazu nimmt er von ihm
Goldstücke. Den Rest schenkt er den anderen Armen und den
Sozialvereinen. Wenn sich Bosheiten verbreiten, darf man eine
Leichtigkeit suchen, um dem Islam zu folgen, dies steht in den Büchern
Hadîka und Hindijje. Um dem Islam zu folgen, darf man seine Geldscheine
als Armensteuern zahlen, indem man die Absicht hat, es für den Armen zu
erleichtern. Aber es ist verboten, den Armen und den Sozialvereinen den
betreffen Geldbetrag nicht zu spenden, nachdem man von dem Armen bzw.
seinem Vertreter Goldstücke zurückgenommen hat. Es ist eine schwere
Sünde. Solche Handlung wird rituelle Falschheit Hîle-i bâtıla genannt.
Ungebildete Geistliche, die den Gläubigen keine Bücher des islamischen
Rechts bekanntmachen und ihre eigenen verirrte Gedanken als
Religionskenntnisse vorlegen und die Menschen antreiben, Hîle-i-bâtıla
genannte Handlungen zu verrichten und sie zu Anhängern der Irrlehren
machen, heißen Muftî-yi mâdschin, unverschämte Geistliche. Ein solcher
sollte gesetzlich bestraft werden. Kaufleute dürfen ihre Armensteuern
auch in Handelswaren zahlen.
Irren ist menschlich.
Es gibt keinen, der
sich keinesfalls irrt,
weil man sich selber
nicht genau erkennt.